Digitaler Euro: Annahmepflicht für Onlinehändler rückt näher
Die Annahmepflicht digitaler Euro wird für Händler zu einem zentralen Punkt der laufenden EU-Verhandlungen. EZB-Präsidentin Christine Lagarde bekräftigt in einem aktuellen Schreiben zwar vor allem den Schutz von Bargeld und Privatsphäre. Für den Handel entscheidender ist jedoch eine andere Frage: Welche Unternehmen müssen den digitalen Euro künftig tatsächlich akzeptieren? Noch sind die Regeln nicht beschlossen, die Richtung zeichnet sich aber ab.
📌 Auf einen Blick
Die EU verhandelt weiterhin über die Annahmepflicht für den digitalen Euro. Viele Händler, die bereits elektronische Zahlungen akzeptieren, könnten künftig zur Annahme verpflichtet werden. Ausnahmen sind insbesondere für bestimmte kleine Unternehmen vorgesehen. Die EZB plant ab der zweiten Jahreshälfte 2027 einen Pilotversuch und hält eine Einführung ab 2029 für möglich.
Annahmepflicht digitaler Euro rückt in den Mittelpunkt
Inhaltsverzeichnis
Anlass für die aktuelle Einordnung ist ein Schreiben von EZB-Präsidentin Christine Lagarde [PDF] vom 7. August 2026 an den österreichischen Europaabgeordneten Gerald Hauser. Darin betont Lagarde, dass der digitale Euro Bargeld ergänzen und nicht ersetzen soll. Bargeld bleibe für Zahlungsfreiheit, Widerstandsfähigkeit des Zahlungssystems und finanzielle Inklusion wichtig.
Für Onlinehändler ist allerdings die Annahmepflicht digitaler Euro wesentlich konkreter als die grundsätzliche Bargelddebatte. Der digitale Euro soll nach den bisherigen Plänen den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels erhalten. Damit stellt sich unmittelbar die Frage, welche Händler ihn akzeptieren müssen und welche Unternehmen ausgenommen werden.
Die endgültige Verordnung ist noch nicht verabschiedet. Das Europäische Parlament bestätigte am 9. Juli 2026 sein Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat. Parlament, Rat und Kommission müssen sich nun auf die abschließenden Regeln einigen.
Wer den digitalen Euro akzeptieren müsste
Nach der derzeitigen Position des Europäischen Parlaments sollen grundsätzlich Händler betroffen sein, die bereits digitale Zahlungsmittel akzeptieren. Wer seinen Kunden beispielsweise Kartenzahlungen oder andere elektronische Bezahlverfahren anbietet, könnte daher künftig auch den digitalen Euro unterstützen müssen.
Vorgesehen sind allerdings Ausnahmen. Selbstständige sowie kleine und Kleinstunternehmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Annahme verpflichtet werden, insbesondere wenn sie bislang keine vergleichbaren digitalen Zahlungsmittel anbieten.
Damit dürfte die Annahmepflicht digitaler Euro vor allem größere stationäre Händler, Onlinehändler, Plattformen und Unternehmen mit bereits etablierten elektronischen Zahlungsprozessen treffen.
Noch ist das allerdings keine geltende Händlerpflicht. Die konkrete Reichweite hängt vom Ergebnis des europäischen Gesetzgebungsverfahrens ab. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens will der EZB-Rat endgültig über eine mögliche Ausgabe des digitalen Euro entscheiden.
Für Onlineshops wird der Checkout entscheidend
Der digitale Euro soll nicht nur für Zahlungen zwischen Privatpersonen und im stationären Handel funktionieren. Auch der E-Commerce ist ausdrücklich Bestandteil des Konzepts.
Kunden könnten den digitalen Euro direkt als Zahlungsart im Checkout auswählen und die Zahlung beispielsweise über ihre Banking-App bestätigen. Für Händler stellt sich damit die Frage, wie aufwendig die technische Integration tatsächlich ausfallen wird.
Die EZB will soweit möglich bestehende Zahlungsinfrastrukturen und Standards nutzen. Trotzdem verursacht eine weitere Zahlungsart in der Praxis nicht nur technische Arbeit. Händler müssen Abrechnung, Rückerstattungen, Betrugsprävention, Support und die Zusammenarbeit mit ihren Zahlungsdienstleistern berücksichtigen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsoption wäre deshalb etwas anderes als die freiwillige Integration eines weiteren Wallets. Bei der Annahmepflicht digitaler Euro entscheidet nicht allein die Nachfrage der Kunden darüber, ob sich eine Integration wirtschaftlich lohnt.
Händlergebühren sollen begrenzt werden
Die Kosten gehören deshalb zu den umstrittenen Punkten. Zahlungsdienstleister sollen für Leistungen rund um den digitalen Euro grundsätzlich Entgelte von Händlern verlangen können. Diese Gebühren sollen jedoch nicht frei festgelegt werden.
Nach der Position des Rates sind während einer Übergangsphase Obergrenzen vorgesehen, die sich zunächst an vergleichbaren Zahlungsmitteln orientieren. Später sollen stärker die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden. Auch das Europäische Parlament will Händler- und Interbankenentgelte begrenzen.
Ob der digitale Euro dadurch für Händler tatsächlich günstiger wird als bestehende Verfahren, steht noch nicht fest. Der reine Transaktionspreis ist nur ein Kostenfaktor. Technische Integration, Administration und interne Prozesse können ebenfalls relevant werden.
Für den Handel wird deshalb entscheidend sein, welche wirtschaftlichen Bedingungen am Ende gemeinsam mit der Annahmepflicht festgeschrieben werden.
Datenschutz: Online-Zahlung bleibt nachvollziehbar
Lagarde widmet einen großen Teil ihres Schreibens dem Datenschutz. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Online- und Offline-Zahlungen entscheidend.
Offline-Zahlungen mit digitalen Euro sollen einen vergleichbaren Schutz der Privatsphäre bieten wie Bargeld. Persönliche Transaktionsinformationen sollen grundsätzlich nur Zahler und Zahlungsempfänger kennen. Weder deren Zahlungsdienstleister noch das Eurosystem sollen die jeweiligen Zahlungsdetails einsehen können.
Online funktioniert das anders. Zahlungsdienstleister können eine Verbindung zwischen einer Zahlung und der Identität des Nutzers herstellen. Das ist unter anderem notwendig, um Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.
Der digitale Euro wäre beim Einkauf in einem Onlineshop also kein anonymes digitales Bargeld.
Die EZB selbst soll Nutzer nach dem vorgesehenen Modell allerdings nicht anhand der verfügbaren Zahlungsinformationen unmittelbar identifizieren können. Daten sollen getrennt, verschlüsselt und pseudonymisiert verarbeitet werden.
Pilot startet in der zweiten Jahreshälfte 2027
Obwohl die politische Entscheidung noch nicht gefallen ist, arbeitet die EZB bereits an der technischen Infrastruktur. Für einen Pilotversuch wurden 36 Banken und andere Zahlungsdienstleister ausgewählt.
Der Test soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen und zwölf Monate dauern. Geprüft werden sollen unter anderem Zahlungen zwischen Privatpersonen sowie Zahlungen bei stationären Händlern und in Onlineshops.
Die im Pilot verwendete Version des digitalen Euro ist noch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Das Projekt soll vielmehr zeigen, ob die technischen Prozesse im realen Zahlungsumfeld funktionieren.
Für Händler dürfte dabei insbesondere interessant sein, wie sich die geplante Checkout-Integration praktisch umsetzen lässt.
Annahmepflicht digitaler Euro könnte ab 2029 relevant werden
Die EZB arbeitet mit einem Zeitplan, nach dem sie im Laufe des Jahres 2029 technisch für eine mögliche Ausgabe bereit sein will. Voraussetzung dafür ist ein rechtzeitig abgeschlossener europäischer Gesetzgebungsprozess.
2029 ist deshalb kein verbindlicher Einführungstermin. Ebenso wenig existiert derzeit bereits eine Annahmepflicht digitaler Euro für Händler.
Trotzdem bekommt das Thema eine zunehmend praktische Dimension. Sollte die EU die derzeit diskutierten Regeln beschließen, wird der digitale Euro für viele Händler nicht einfach eine weitere freiwillige Zahlungsoption neben Kreditkarte, PayPal oder Wallets.
Aus einem geldpolitischen Projekt würde dann eine konkrete Anforderung an den Checkout.
Zusätzlich könnten Funktionen wie bedingte Zahlungen relevant werden. Dabei wird eine Zahlung erst ausgeführt, wenn eine vorher definierte Bedingung erfüllt wurde, beispielsweise nachdem eine Warenlieferung bestätigt wurde. Solche Funktionen könnten langfristig Bereiche berühren, die heute durch Rechnungskauf, Käuferschutz oder Treuhandmodelle abgedeckt werden.
Für Händler lohnt sich daher weniger die Frage, ob sie den digitalen Euro attraktiv finden. Entscheidend wird sein, ob sie ihn akzeptieren müssen, zu welchen Kosten und mit welchem technischen Aufwand.
Faktenbox
| Digitaler Euro – Folgen für Händler | |
|---|---|
| Aktueller Status | EU-Verordnung noch nicht verabschiedet; politische Verhandlungen laufen |
| Annahmepflicht | Für viele Händler mit bereits vorhandenen digitalen Zahlungsmethoden vorgesehen |
| Ausnahmen | Unter anderem für bestimmte Selbstständige sowie kleine und Kleinstunternehmen vorgesehen |
| E-Commerce | Digitaler Euro soll als Zahlungsart direkt in den Online-Checkout integriert werden können |
| Händlergebühren | Gebühren sollen regulatorisch begrenzt werden; endgültige Details stehen noch aus |
| Offline-Datenschutz | Transaktionsdetails sollen grundsätzlich nur Zahler und Zahlungsempfänger kennen |
| Online-Datenschutz | Zahlungsdienstleister können Zahlungen aus regulatorischen Gründen einer Identität zuordnen |
| Pilotprojekt | Geplant ab der zweiten Jahreshälfte 2027 für eine Dauer von zwölf Monaten |
| Pilot-Teilnehmer | 36 ausgewählte Banken und andere Zahlungsdienstleister |
| Mögliche Einführung | EZB strebt technische Bereitschaft im Laufe des Jahres 2029 an |
| Bargeld | Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen und nicht ersetzen |
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