Kartenzahlungspflicht 2027: Was Klingbeils Plan für Händler bedeutet
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Barzahlung und eine digitale Bezahlmöglichkeit im stationären Geschäft zur Regel machen. Die Kartenzahlungspflicht 2027 soll Handel, Gastronomie und Dienstleister erfassen. Beschlossen ist sie noch nicht: Bislang sind lediglich Eckpunkte bekannt, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
📌 Auf einen Blick
Unternehmen sollen vor Ort neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten. Die Wahl des Verfahrens soll grundsätzlich beim Anbieter liegen; Mindestbeträge und Zusatzentgelte für Kunden sind nach den Eckpunkten nicht vorgesehen. Inkrafttreten soll die Regelung 2027, ein Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor.
Kartenzahlungspflicht 2027 ist noch kein Gesetz
Inhaltsverzeichnis
Der Plan greift ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin versprechen die Parteien, Bargeld zu erhalten und schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption anzubieten. Nach Medienberichten will das Bundesfinanzministerium 2026 einen Gesetzentwurf ins Kabinett bringen und die neuen Vorgaben 2027 umsetzen.
Diese Planung ist politisch konkreter als die Formulierung im Koalitionsvertrag, rechtlich aber noch nicht verbindlich. Weder ein veröffentlichter Referentenentwurf noch ein Kabinettsbeschluss oder ein abgeschlossenes parlamentarisches Verfahren liegen vor. Aus der angekündigten Kartenzahlungspflicht 2027 können Händler deshalb noch keine endgültigen technischen oder vertraglichen Anforderungen ableiten.
Welche digitale Zahlung Händler anbieten sollen
Die Pflicht soll für Unternehmen gelten, bei denen Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden. Genannt werden Handel, Gastronomie und Dienstleister. Der Anbieter soll grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, welches marktübliche digitale Verfahren er akzeptiert. Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten muss darunter mindestens ein europäisches Verfahren sein.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jedes Geschäft Visa, Mastercard, Girocard und sämtliche Smartphone-Wallets annehmen müsste. Ob eine Girocard-Lösung allein genügt und unter welchen Voraussetzungen QR-Code-Zahlungen oder Echtzeitüberweisungen anerkannt werden, muss der spätere Gesetzestext klären. Die Entwicklung von Wero und digitalem Euro zeigt zudem, dass europäische Zahlungslösungen technisch und rechtlich nicht austauschbar sind. Wero ist ein privatwirtschaftliches Konto-zu-Konto-Verfahren; der digitale Euro wäre Zentralbankgeld und ist für 2027 noch keine verfügbare Standardlösung.
Nach dem Eckpunktepapier sollen keine Mindestumsätze gelten. Auch ein Kaffee oder ein kleiner Einkauf müsste digital bezahlbar sein. Gemeinnützige Vereine und Wohltätigkeitsorganisationen sollen ausgenommen werden. Darüber hinaus prüft das Ministerium Härtefälle. Noch offen sind insbesondere Regeln für Kleinstunternehmen, temporäre Netzausfälle, defekte Terminals und Verkaufsstellen ohne ausreichende Infrastruktur.
Bargeld bleibt Teil der geplanten Wahlfreiheit
Die Kartenzahlungspflicht 2027 ist nicht als Abschaffung des Bargelds angelegt. Die Eckpunkte verlangen vielmehr eine zusätzliche digitale Alternative. Euro-Banknoten und -Münzen bleiben gesetzliches Zahlungsmittel. Zugleich wird auf EU-Ebene darüber beraten, die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Bargeld genauer abzusichern.
Die Überschrift einer reinen Anti-Bargeld-Initiative greift deshalb zu kurz. Für viele Kunden ist gerade das Nebeneinander entscheidend. Nach der Bundesbank-Studie zum Zahlungsverhalten 2025 wurden 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos und 45 Prozent bar bezahlt. Dennoch hielten 80 Prozent der Befragten den Fortbestand der Barzahlung für wichtig. Bei 86 Prozent der aufgezeichneten Käufe vor Ort war eine bargeldlose Zahlung möglich. Die aktuelle Entwicklung von Mobile Payment erhöht die Nachfrage nach digitalen Optionen, beseitigt aber nicht den Bedarf an Bargeld.
Kosten hängen vom Verfahren und vom Betrieb ab
Der Handelsverband Deutschland kritisiert die geplante Pflicht als zusätzliche Bürokratie und Kostenbelastung. Diese Einwände sind vor allem für kleine Unternehmen relevant, weil Terminal-, Vertrags- und Abrechnungskosten auf weniger Zahlungen verteilt werden. Internationale Debit- und Kreditkarten können deutlich teurer sein als die Girocard. Für Händler wird die Kartenzahlungspflicht 2027 daher auch zu einer Auswahl- und Vertragsfrage.
Eine Bundesbank-Studie von 2025 beziffert die durchschnittlichen Kosten einer Barzahlung für Händler auf 43 Cent je Transaktion. Bezogen auf den Umsatz war dagegen die Girocard mit knapp einem Prozent das günstigste untersuchte Verfahren. Die beiden Werte beruhen auf unterschiedlichen Bezugsgrößen und dürfen nicht direkt gegeneinander ausgespielt werden. Entscheidend sind Warenkorbhöhe, Transaktionszahl, Terminalvertrag, interner Aufwand und das konkret akzeptierte Zahlverfahren.
Zusatzgebühren für Kunden sollen nach den Eckpunkten ebenso ausgeschlossen sein wie Mindestbeträge. Für SEPA-Zahlungen und viele übliche Verbraucherkarten verbietet Paragraf 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs solche Entgelte bereits heute. Sonderregeln bestehen unter anderem bei bestimmten Firmenkarten. Wie weit das neue Verbot reichen soll, bleibt bis zum Gesetzentwurf offen.
Steuerkontrolle ist eine Begründung, noch kein Wirkungsnachweis
Das Bundesfinanzministerium verbindet die Kartenzahlungspflicht 2027 mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität. Digitale Transaktionen hinterlassen grundsätzlich nachvollziehbare Zahlungsspuren. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass Umsätze korrekt in der Kasse erfasst und versteuert werden.
Bislang wurde keine belastbare Berechnung veröffentlicht, welche zusätzlichen Steuereinnahmen die Regelung bringen könnte. Auch Angaben zu Kontrollen, Sanktionen und zuständigen Behörden fehlen. Eine digitale Zahlung kann die Nachprüfbarkeit verbessern, ersetzt aber weder manipulationssichere Kassensysteme noch wirksame Prüfungen. Die Begründung des Ministeriums ist daher plausibel, aber noch kein Beleg für die tatsächliche Wirkung.
Was Händler jetzt beobachten sollten
Für eine unmittelbare Umstellung besteht noch keine gesetzliche Pflicht. Unternehmen ohne digitale Zahlungsoption sollten dennoch ihre Kosten und technischen Möglichkeiten prüfen. Relevant sind nicht nur Transaktionsentgelte, sondern auch Terminalmiete, Netzanbindung, Abrechnung, Rückerstattungen, Ausfallsicherheit und die Verbreitung des Verfahrens bei den eigenen Kunden.
Ob die Kartenzahlungspflicht 2027 tatsächlich zum geplanten Termin kommt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Entscheidend wird sein, ob der Gesetzgeber eine praktikable Wahlmöglichkeit schafft oder lediglich neue Pflichten mit unklaren Ausnahmen produziert. Erst der Gesetzentwurf wird zeigen, welche Unternehmen betroffen sind und wie der Anspruch der Kunden durchgesetzt werden soll.
Faktenbox
| Geplante Kartenzahlungspflicht 2027 | |
|---|---|
| Status | Eckpunkte in der Regierungsabstimmung; noch kein beschlossenes Gesetz |
| Betroffene Bereiche | Handel, Gastronomie und Dienstleistungen mit Bezahlung vor Ort |
| Vorgesehene Auswahl | Bargeld plus mindestens eine digitale, darunter eine europäische Zahlungsoption |
| Geplanter Start | 2027, abhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren |
| Offene Punkte | Härtefälle, technische Ausfälle, Kontrolle, Sanktionen und genaue Verfahrensdefinition |
| onlinemarktplatz.de Newsletter |
|---|
Sparen Sie sich die Suche nach den relevanten Themen. Wir senden Ihnen einmal wöchentlich die meistgelesenen News und wichtigsten Updates direkt in Ihr Postfach. |