E-Evidence-Verordnung jetzt anwendbar: Diese Pflichten treffen Marktplätze und Plattformen
Seit 18. August 2026 gilt die EU-Regelung zu elektronischen Beweismitteln. Für Online-Marktplätze und bestimmte Plattformdienste entstehen kurze Reaktionsfristen, Sicherungspflichten und neue Organisationsanforderungen.
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