Onlinehandel vor neuen Regeln für Rechnungskauf und BNPL
Das Verbraucherkreditgesetz 2026 verändert ab dem 20. November die Regeln für Zahlungsaufschübe im Onlinehandel. Kleinkredite, zinsfreie Finanzierungen und viele „Buy now, pay later“-Modelle fallen künftig unter das Verbraucherkreditrecht. Der klassische Rechnungskauf bleibt teilweise ausgenommen – allerdings nur, wenn die gesetzlichen Bedingungen tatsächlich erfüllt sind.
📌 Auf einen Blick
Ab 20. November 2026 werden auch zins- und gebührenfreie Kredite, Kleinkredite und viele BNPL-Angebote reguliert. Händlerfinanzierte Rechnungskäufe können bis 50 Tage ausgenommen bleiben; für große Onlineanbieter gilt regelmäßig eine engere Grenze von 14 Tagen.
Verbraucherkreditgesetz 2026 erweitert den Kreditbegriff
Inhaltsverzeichnis
Hinter dem häufig verwendeten Begriff steht das deutsche Umsetzungsgesetz zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Es erweitert den Anwendungsbereich deutlich. Bisher konnten kleine Beträge, kurze Laufzeiten oder eine Finanzierung ohne Zinsen und Gebühren dazu führen, dass verbraucherkreditrechtliche Vorgaben nicht griffen. Diese Lücken werden nun weitgehend geschlossen.
Erfasst werden künftig unter anderem Kredite unter 200 Euro, Finanzierungen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten und unentgeltliche Kreditmodelle. Damit wird aus einer im Checkout beiläufig präsentierten späteren Zahlung rechtlich schneller ein Kreditgeschäft. Die Bezeichnung „Zahlpause“ ändert daran nichts. Entscheidend ist nicht das Marketing, sondern wer dem Kunden welchen Zahlungsaufschub zu welchen Bedingungen einräumt.
Für Zahlungsdienstleister und Händler bedeutet das zusätzliche Pflichten. Dazu gehören vorvertragliche Informationen, eine Prüfung der Kreditwürdigkeit und klare Vertragsangaben. Kreditangebote dürfen nicht ohne ausdrückliche Auswahl des Kunden aktiviert werden. Beruht die Kreditentscheidung ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, erhält der Kunde zudem ein Recht auf menschliche Überprüfung.
BNPL wird nicht mehr als harmlose Zahlungsart behandelt
Besonders relevant ist das Verbraucherkreditgesetz 2026 für „Buy now, pay later“. Solche Angebote wurden im Handel lange wie eine komfortable Zahlungsart behandelt. Wirtschaftlich finanzieren sie jedoch einen Kauf – auch dann, wenn der Kunde keinen Zins zahlt. Die neue Regulierung folgt dieser Realität und nicht der Sprache der Checkout-Anbieter.
Für Händler ist entscheidend, welche Rolle der eingebundene Zahlungsdienstleister übernimmt. Gewährt ein externer Anbieter den Kredit oder übernimmt er das Finanzierungsverhältnis, kann die Ausnahme für einen einfachen Rechnungskauf entfallen. Ein Logo im Checkout ist daher nicht nur eine technische Einbindung. Dahinter können Kreditvermittlung, Forderungsankauf, Risikoprüfung und aufsichtsrechtliche Pflichten stehen.
Die neuen Regeln dürften den Checkout nicht automatisch unbrauchbar machen. Sie können ihn aber verlängern. Zusätzliche Informationen, Bonitätsprüfungen und aktive Zustimmungsschritte stehen im Spannungsverhältnis zu möglichst wenigen Klicks. Was aus Verbrauchersicht Schutz schafft, kann aus Händlersicht die Conversion belasten. Das ist kein Argument gegen die Regulierung, aber eine Folge, die Händler frühzeitig testen sollten.
Rechnungskauf bleibt unter Bedingungen ausgenommen
Nicht jeder Kauf auf Rechnung wird durch das Verbraucherkreditgesetz 2026 zum regulierten Kredit. Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn der Händler den Zahlungsaufschub selbst, unentgeltlich und ohne Kreditgewährung durch einen Dritten anbietet. Die vollständige Zahlung muss grundsätzlich spätestens 50 Tage nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung fällig sein. Bei Verzug dürfen dem Kunden nur begrenzte Kosten entstehen.
Für große Onlineanbieter, die nicht als Kleinstunternehmen oder kleines beziehungsweise mittleres Unternehmen gelten, ist die Ausnahme enger. Bei Fernabsatzgeschäften darf die Zahlungsfrist regelmäßig höchstens 14 Tage betragen. Zusätzlich darf kein Dritter das Darlehen, den Zahlungsaufschub oder die Finanzierungshilfe als Ganzes erwerben.
Diese Unterscheidung ist für die Praxis wichtiger als die pauschale Aussage, jeder Rechnungskauf werde reguliert. Ein Händler mit eigenem 14- oder 30-Tage-Rechnungskauf kann anders behandelt werden als ein Shop, der eine 30-Tage-Zahlpause eines Zahlungsdienstleisters anbietet.
Auch eine reine Abtretung der einzelnen Kaufpreisforderung ist nicht zwingend mit der vollständigen Übernahme des Finanzierungsverhältnisses gleichzusetzen. Die Vertragsdetails entscheiden. Händler sollten sich daher nicht allein auf die Bezeichnung der Zahlungsart oder eine allgemeine Produktbeschreibung des Zahlungsdienstleisters verlassen.
Was Onlinehändler jetzt prüfen sollten
Bis zum Inkrafttreten sollten Händler sämtliche Zahlungsarten systematisch erfassen. Zu prüfen sind Zahlungsziel, Gebühren, Verzugsfolgen, Vertragspartner des Kunden, Ausfallrisiko und Rolle des Zahlungsdienstleisters. Auch die Frage, ob der Shop lediglich eine Zahlungsart technisch anzeigt oder aktiv einen Kredit vermittelt, ist relevant.
Daneben müssen Checkout-Texte, Datenschutzhinweise, Allgemeine Geschäftsbedingungen und die technische Dokumentation überprüft werden. Wer BNPL anbietet, sollte sich vom Anbieter konkret bestätigen lassen, welche Informations- und Prüfpflichten dieser übernimmt und welche Aufgaben beim Händler verbleiben. Eine allgemeine Aussage, der Dienstleister kümmere sich „um alles“, ist als Compliance-Konzept dünn.
Das Verbraucherkreditgesetz 2026 [PDF] betrifft deshalb nicht nur Rechtsabteilungen. Produktmanagement, Payment, Datenschutz, Marketing und Kundenservice müssen zusammenarbeiten. Auch Werbeaussagen wie „kostenlos später zahlen“ sollten geprüft werden, weil eine zinsfreie Finanzierung künftig trotzdem ein reguliertes Kreditprodukt sein kann.
Relevant ist außerdem die Einordnung des eigenen Unternehmens. Für die Ausnahme beim Rechnungskauf spielt es eine Rolle, ob der Anbieter als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen gilt. Bei Unternehmensgruppen können verbundene Gesellschaften bei der Beurteilung von Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme berücksichtigt werden.
Aus der Zahlungsoption wird ein regulierter Prozess
Die Reform beendet nicht den Rechnungskauf und verbietet BNPL nicht. Sie zieht jedoch eine klarere Grenze zwischen einer kurzen Händlerfrist und einer organisierten Absatzfinanzierung. Für Verbraucher entstehen mehr Informationen und Prüfungen. Für Händler steigt der Aufwand bei Verträgen, Checkout und Dokumentation.
Wer erst im November beginnt, seine Zahlungsmodelle zu prüfen, dürfte unnötig unter Zeitdruck geraten. Die eigentliche Herausforderung der Reform liegt weniger in einer einzelnen neuen Pflicht als in der sauberen Zuordnung: Ist das Angebot noch Rechnungskauf, bereits Finanzierung oder sogar Kreditvermittlung? Genau an dieser Stelle kann aus einer scheinbar einfachen Zahlart ein rechtlich aufwendiger Prozess werden.
Faktenbox
| Verbraucherkreditgesetz 2026 und Onlinehandel | |
|---|---|
| Geltungsbeginn | 20. November 2026 |
| Neu erfasst | Kleinkredite, zins- und gebührenfreie Kredite, kurze Laufzeiten und viele BNPL-Modelle |
| Reguläre Händlerausnahme | Unentgeltlicher, selbst gewährter Zahlungsaufschub bis 50 Tage bei begrenzten Verzugskosten |
| Große Onlineanbieter | Regelmäßig höchstens 14 Tage Zahlungsfrist und zusätzliche Einschränkungen bei der Übernahme der Finanzierung durch Dritte |
| Zentrale Pflichten | Vorvertragliche Informationen, Kreditwürdigkeitsprüfung, ausdrückliche Auswahl und nachvollziehbare Vertragsdokumentation |
| Betroffene Bereiche | Payment, Checkout, Recht, Datenschutz, Marketing, Kundenservice und Dienstleisterverträge |
| Wichtige Abgrenzung | Nicht jeder Rechnungskauf ist ein Verbraucherkredit. Entscheidend sind Zahlungsfrist, Kosten und die Rolle externer Anbieter. |
| onlinemarktplatz.de Newsletter |
|---|
Sparen Sie sich die Suche nach den relevanten Themen. Wir senden Ihnen einmal wöchentlich die meistgelesenen News und wichtigsten Updates direkt in Ihr Postfach. |