Daumenschrauben für Gatekeeper Google: Brüssel ordnet offiziellen Dialog an
Die Europäische Kommission hat zwei formelle Präzisierungsverfahren gegen den Gatekeeper Google eingeleitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die spezifischen Verpflichtungen des Unternehmens im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/1925, besser bekannt als Digital Markets Act (DMA), detailliert festzulegen. Die Verfahren markieren den Beginn eines strukturierten Dialogs, der innerhalb der nächsten sechs Monate abgeschlossen sein soll. Dabei stehen insbesondere die Interoperabilität von Diensten auf dem Betriebssystem Android sowie der faire Zugang zu Suchmaschinendaten für Drittanbieter im Fokus der Regulierungsbehörden.
Regulatorischer Rahmen und bisherige Untersuchungen gegen Gatekeeper Google
Inhaltsverzeichnis
Der Gatekeeper Google ist bereits seit längerer Zeit Gegenstand intensiver Prüfungen durch die europäische Wettbewerbsaufsicht. Bereits im November 2025 wurde ein Untersuchungsverfahren gegen die Konzernmutter Alphabet eingeleitet, da der Verdacht bestand, dass Google eigene Werbepartner in den Suchergebnissen bevorzugt und Inhalte von Informationsmedien herabgestuft hat. Die nun angekündigten Präzisierungsverfahren stellen jedoch ein separates Instrument dar. Sie dienen nicht der unmittelbaren Sanktionierung, sondern sollen Leitlinien schaffen, wie der Gatekeeper Google seine weitreichenden Pflichten technisch und organisatorisch umsetzen muss, um einen fairen Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt zu gewährleisten.
Interoperabilität von KI-Diensten auf Android-Systemen
Das erste der beiden Verfahren konzentriert sich auf die Anforderungen aus Artikel 6 Absatz 7 des DMA. Diese Bestimmung verpflichtet den Gatekeeper Google, Drittanbietern von Software und Hardware einen kostenlosen und wirksamen Zugang zu denselben Betriebssystem- und Hardwarefunktionen zu ermöglichen, die das Unternehmen für seine eigenen Dienste nutzt. Die Kommission untersucht hierbei insbesondere die Integration von Künstlicher Intelligenz. Konkret geht es darum, dass externe Anbieter von KI-Diensten auf Geräten mit dem Android-Betriebssystem die gleiche technische Anbindung erhalten wie die Google-eigenen Dienste, etwa der KI-Assistent Gemini. Damit soll verhindert werden, dass der Gatekeeper Google seine marktbeherrschende Stellung bei mobilen Betriebssystemen nutzt, um Wettbewerber im Bereich der KI-Innovationen systematisch zu benachteiligen.
Zugang zu Suchdaten unter FRAND-Bedingungen
Im zweiten Präzisierungsverfahren befasst sich die EU-Kommission mit Artikel 6 Absatz 11 des DMA. Diese Vorschrift verlangt vom Gatekeeper Google, dass er Wettbewerbern im Bereich der Online-Suchmaschinen Zugang zu anonymisierten Daten über Anfragen, Klicks, Rankings und Ansichten gewährt. Dieser Datenzugang muss zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen erfolgen, den sogenannten FRAND-Bedingungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory). Die Kommission will in diesem Verfahren klären, welchen Umfang diese Datensätze haben müssen und wie die Anonymisierung durchgeführt wird, damit Drittanbieter ihre eigenen Suchalgorithmen effektiv trainieren können. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei auch die Frage, inwieweit Anbieter von KI-Chatbots als berechtigte Empfänger dieser Daten einzustufen sind, um echte Alternativen zur marktbeherrschenden Suche zu schaffen.
Zeitplan und Bedeutung für den digitalen Wettbewerb
Die Einleitung dieser Verfahren verdeutlicht die Strategie der Kommission, den Gatekeeper Google durch präzise Vorgaben zur Kooperation zu bewegen. Innerhalb der kommenden sechs Monate wird die Behörde ihre vorläufigen Einschätzungen an das Unternehmen übermitteln und Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Sollte der Gatekeeper Google die erarbeiteten Leitlinien nach Abschluss des Dialogs nicht umsetzen, behält sich die Kommission die Einleitung formaler Bußgeldverfahren vor. Der Ausgang dieser Verfahren wird maßgeblich darüber entscheiden, wie offen das Ökosystem für KI-Anwendungen und alternative Suchtechnologien in Europa in den nächsten Jahren bleiben wird.
Faktenbox
| Zusammenfassung der DMA-Präzisierungsverfahren gegen Google | |
|---|---|
| Datum der Bekanntgabe | 27. Januar 2026 |
| Rechtsgrundlage | VO (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act) |
| Verfahrenstyp | Präzisierungsverfahren gemäß Art. 6 Abs. 7 und Abs. 11 |
| Kernbereiche | KI-Interoperabilität auf Android, FRAND-Datenzugang bei Suchanfragen |
| Dauer des Dialogs | Voraussichtlich 6 Monate |
| Zielsetzung | Festlegung technischer Leitlinien zur Einhaltung der Gatekeeper-Pflichten |
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