EU-Verfahren gegen Google gestartet: Kommission prüft mögliche DMA-Verstöße

Die Europäische Kommission hat ein EU-Verfahren gegen Google eingeleitet. Untersucht wird, ob Alphabet gegen zentrale Vorgaben des Gesetzes über digitale Märkte verstoßen hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Google faire, angemessene und nicht diskriminierende Zugangsbedingungen für Verlage in der Google-Suche gewährleistet. Die Kommission sieht erste Hinweise darauf, dass dies nicht der Fall sein könnte.

EU-Verfahren gegen Google gestartet: Kommission prüft mögliche DMA-Verstöße
EU-Verfahren gegen Google gestartet: Kommission prüft mögliche DMA-Verstöße

Hintergrund des EU-Verfahrens gegen Google

Im Zentrum der Untersuchung steht Googles sogenannte Richtlinie zum Missbrauch des Rufs von Websites. Diese Policy kann dazu führen, dass Inhalte von Nachrichtenmedien oder anderen Verlagen in den Suchergebnissen herabgestuft werden, wenn sie Inhalte kommerzieller Partner einbinden. Google begründet diese Vorgehensweise damit, Manipulationsversuche im Ranking verhindern zu wollen.

Die EU bewertet jedoch, dass diese Praxis legitime Monetarisierungsmodelle der betroffenen Medien beeinträchtigen könnte. Mit dem EU-Verfahren gegen Google soll deshalb geklärt werden, ob Alphabet seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Transparenz und Fairness nachkommt, insbesondere mit Blick auf Artikel 6 Absatz 12 sowie Artikel 6 Absatz 5 des DMA.

Schwerpunkte der Untersuchung

Die Europäische Kommission möchte im Rahmen des EU-Verfahrens gegen Google feststellen, ob die Herabstufung von Verlagssites negative Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Freiheit hat. Dazu gehören die Möglichkeit, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, unabhängige Kooperationen aufzubauen oder innovative Inhalte zu monetarisieren.

Zudem wird geprüft, ob die Ranking-Politik Einfluss auf Medienpluralität und demokratische Strukturen haben könnte.

Bewertung der EU: Risiken für Medienhäuser und Marktstrukturen

Mehrere führende Vertreterinnen der Kommission betonen, dass die Richtlinien von Google womöglich nicht mit den Zielen eines fairen digitalen Marktes vereinbar sind. In einer Phase, in der viele Verlagshäuser wirtschaftlich unter Druck stehen, sei ein neutraler Zugang zu digitalen Plattformen entscheidend.

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Das EU-Verfahren gegen Google soll daher mögliche strukturelle Nachteile für Medienunternehmen identifizieren und klarstellen, ob Alphabet seine Gatekeeper-Verantwortung erfüllt.

Mögliche Sanktionen und Zeitplan

Sollte die Kommission Verstöße feststellen, muss Alphabet mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Regeln drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten es bis zu 20 Prozent werden.
Auch strukturelle Maßnahmen sind möglich – darunter die Aufspaltung einzelner Geschäftsbereiche oder Beschränkungen für zusätzliche Dienste.

Das EU-Verfahren gegen Google soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.

Einordnung in den regulatorischen Kontext

Google Search wurde bereits im September 2023 offiziell als zentraler Plattformdienst eingestuft. Seit dem 7. März 2024 gelten für Alphabet umfassende DMA-Verpflichtungen. Das neue Verfahren reiht sich in eine Serie von regulatorischen Maßnahmen ein, mit denen die EU große Digitalkonzerne stärker kontrollieren möchte.

Ausblick auf die nächsten Schritte

Im weiteren Verlauf des EU-Verfahrens gegen Google wird die Kommission detaillierte Informationen einholen, technische Analysen durchführen und die Auswirkungen der Ranking-Politik auf betroffene Medienhäuser auswerten. Alphabet wird Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen und Maßnahmen vorzuschlagen, um mögliche Bedenken auszuräumen.

Die Ergebnisse könnten weitreichende Folgen für die Funktionsweise der Google-Suche und für europäische Medienunternehmen haben.

Faktenbox

Kernfakten zum EU-Verfahren gegen Google
GegenstandPrüfung möglicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte
UntersuchungsfokusHerabstufung von Verlagsinhalten durch Googles Reputationsrichtlinie
Mögliche FolgenBußgelder bis zu 10–20 % des globalen Jahresumsatzes
Zeitliche FristAbschluss der Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten
Betroffener DienstGoogle Search als zentraler Plattformdienst