eBay beendet Steiner-Cyberstalking-Skandal mit 55,7-Millionen-Vergleich
eBay und drei ehemalige Führungskräfte haben sich mit Ina und David Steiner auf einen Vergleich über insgesamt 55,7 Millionen US-Dollar geeinigt. Damit endet der Zivilprozess um eine 2019 gestartete Belästigungs- und Überwachungskampagne gegen die Betreiber des E-Commerce-Fachmediums EcommerceBytes. eBay entschuldigt sich erneut, bleibt bei der Verantwortung früherer Spitzenmanager jedoch auffällig zurückhaltend.
📌 Auf einen Blick
Der eBay Cyberstalking-Vergleich hat ein Gesamtvolumen von 55,7 Millionen US-Dollar. Davon erhalten Ina und David Steiner 48,7 Millionen US-Dollar; weitere 7 Millionen US-Dollar fließen an gemeinnützige Organisationen. Drei ehemalige Führungskräfte wurden nicht strafrechtlich angeklagt, leisten aber eigene Zahlungen.
eBay Cyberstalking endet nach jahrelangem Rechtsstreit
Inhaltsverzeichnis
Die Einigung beendet die 2021 eingereichte Zivilklage gegen eBay sowie gegen den früheren CEO Devin Wenig, den früheren Kommunikationschef Steve Wymer und die frühere Leiterin des weltweiten operativen Geschäfts, Wendy Jones. Keiner der drei ehemaligen Spitzenmanager wurde strafrechtlich angeklagt.
Nach den veröffentlichten Angaben zahlt eBay 46,15 Millionen US-Dollar direkt an das Ehepaar. Devin Wenig übernimmt weitere 2 Millionen US-Dollar, Wendy Jones 500.000 US-Dollar und Steve Wymer 50.000 US-Dollar. Damit beläuft sich die direkte Entschädigung auf insgesamt 48,7 Millionen US-Dollar.
Zusätzlich stellt eBay 6 Millionen US-Dollar für gemeinnützige Organisationen bereit. Wenig spendet eine weitere Million US-Dollar an eine Organisation, die sich für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzt. Diese Zahlung soll im Namen von Ina Steiner erfolgen. In der Gesamtrechnung erreicht der Vergleich damit 55,7 Millionen US-Dollar.
Kampagne sollte kritische Berichterstattung zum Schweigen bringen
Der Fall geht auf das Jahr 2019 zurück. Ina und David Steiner betreiben seit 1999 EcommerceBytes und berichten dort über Online-Marktplätze, darunter regelmäßig über eBay. Nach Darstellung der US-Strafverfolger störten sich Führungskräfte des Konzerns an kritischen Beiträgen des Fachmediums.
Ehemalige Mitarbeiter und Auftragnehmer aus dem Sicherheitsbereich verschickten daraufhin unter anderem lebende Insekten, Fliegenlarven, eine blutverschmierte Schweinemaske und einen Trauerkranz. Hinzu kamen bedrohliche Nachrichten, Überwachung vor Ort und der Versuch, ein GPS-Gerät am Fahrzeug der Steiners anzubringen. Teile der Kampagne sollten zudem falsche Spuren legen und die anschließenden Ermittlungen behindern.
Sieben frühere eBay-Mitarbeiter und Auftragnehmer wurden im Zusammenhang mit dem eBay Cyberstalking strafrechtlich verurteilt. Die höchste verhängte Haftstrafe betrug 57 Monate. Der Vorgang war damit kein entgleister Einzelkontakt in sozialen Medien, sondern eine organisierte Aktion aus dem Unternehmensumfeld.
eBay zahlt zusätzlich zur Strafzahlung von 2024
Bereits im Januar 2024 hatte eBay im Rahmen einer Vereinbarung mit dem US-Justizministerium eine strafrechtliche Zahlung von 3 Millionen US-Dollar akzeptiert. Dies entsprach nach Angaben der Behörde der gesetzlich möglichen Höchststrafe für die sechs zugrunde liegenden Straftatbestände.
eBay räumte damals den in der Vereinbarung festgehaltenen Sachverhalt ein. Das Unternehmen verpflichtete sich außerdem zu zusätzlichen Compliance-Maßnahmen und einer externen Überwachung seiner Kontrollsysteme.
Der aktuelle Vergleich betrifft dagegen die zivilrechtlichen Ansprüche von Ina und David Steiner. Die nun vereinbarten Zahlungen kommen daher zur früheren Strafzahlung hinzu. Bereits im Januar 2024 hatte onlinemarktplatz.de die Hintergründe des Falls, die Methoden der Täter und die damalige rechtliche Aufarbeitung ausführlich dargestellt.
eBay entschuldigt sich – und formuliert vorsichtig
In seiner aktuellen Erklärung bezeichnet eBay das Vorgehen gegen die Steiners als falsch und verwerflich. Das Unternehmen entschuldigt sich erneut und erklärt, die Betroffenen angemessen entschädigen zu wollen. Zugleich verweist eBay auf neue Führungskräfte sowie verschärfte Richtlinien, Verfahren, Kontrollen und Schulungen.
Bei der Rolle von Wenig, Wymer und Jones bleibt die Erklärung jedoch eng gefasst. eBay räumt lediglich einen „unprofessionellen Ton“ in der internen Kommunikation ein, der bei den drei früheren Führungskräften unterschiedlich stark ausgeprägt gewesen sei. Gemessen an der späteren Einschüchterungskampagne wirkt diese Formulierung bemerkenswert milde.
Für die Einordnung bleibt wichtig: Die drei ehemaligen Manager wurden nicht strafrechtlich angeklagt. Wenig bestreitet, von der Kampagne gewusst oder an ihr mitgewirkt zu haben. Seine Anwälte erklärten, damalige Nachrichten hätten sich auf eine Kommunikationsstrategie gegenüber kritischer Berichterstattung bezogen. Der Vergleich beendet den Rechtsstreit, ersetzt aber kein strafrechtliches Urteil über die ehemaligen Spitzenmanager.
Der Fall wird zur Frage der Unternehmenskontrolle
Das eBay Cyberstalking zeigt, wie schnell eine aggressive Führungskultur in operative Grenzüberschreitungen umschlagen kann, wenn interne Kontrollen versagen oder Warnsignale ignoriert werden. Für Unternehmen reicht es deshalb nicht, nach einem Skandal Richtlinien zu verschärfen. Entscheidend ist, ob Kritik intern als Sachthema behandelt wird – oder als Gegner, den es zu beseitigen gilt.
Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen mit eigenen Sicherheits-, Kommunikations- und Ermittlungsabteilungen. Solche Einheiten benötigen klare Zuständigkeiten, dokumentierte Freigaben und unabhängige Kontrollmechanismen. Informelle Aufträge aus der Führungsebene dürfen keine operativen Maßnahmen auslösen, ohne dass Zweck, Verhältnismäßigkeit und rechtliche Grundlage geprüft werden.
Mit der Einigung ist der Zivilprozess beendet. Die öffentliche Aufarbeitung dürfte dennoch weiterwirken, weil der Fall Fragen nach Verantwortung, Kontrollmechanismen und dem Umgang großer Plattformen mit unabhängiger Berichterstattung berührt. Der Vergleich setzt einen finanziellen Schlusspunkt. Die Aussage, das Verhalten von 2019 stehe nicht für die heutige Unternehmenskultur, muss eBay dagegen durch dauerhaft wirksame Kontrollen belegen.
Faktenbox
| eBay Cyberstalking – zentrale Fakten | |
|---|---|
| Betroffene | Ina und David Steiner, Betreiber von EcommerceBytes |
| Ausgangspunkt | Belästigungs- und Überwachungskampagne im Jahr 2019 |
| Gesamtvolumen | 55,7 Millionen US-Dollar |
| Direkte Entschädigung | 48,7 Millionen US-Dollar an Ina und David Steiner |
| Zahlung von eBay | 46,15 Millionen US-Dollar an die Steiners sowie 6 Millionen US-Dollar für gemeinnützige Organisationen |
| Devin Wenig | 2 Millionen US-Dollar an die Steiners sowie 1 Million US-Dollar für eine Organisation zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit |
| Weitere Zahlungen | Wendy Jones: 500.000 US-Dollar; Steve Wymer: 50.000 US-Dollar |
| Strafrechtliche Verfahren | Sieben frühere Mitarbeiter und Auftragnehmer wurden verurteilt |
| Höchste Haftstrafe | 57 Monate |
| Frühere Unternehmensstrafe | 3 Millionen US-Dollar im Jahr 2024 |
| Status | Zivilverfahren durch Vergleich beendet |
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