Host-Read Ads in Podcasts: Wettbewerbszentrale mahnt fehlende Kennzeichnung ab
Werbung in Podcasts steht im Zentrum einer aktuellen Beanstandung der Wettbewerbszentrale, die eine Episode aufgrund mangelnder Transparenz rügte. In dem betreffenden Fall gingen redaktionelle Beiträge ohne jede Kennzeichnung direkt in einen werblichen Block über. Da der Moderator den Text selbst vortrug, war für die Zuhörer nicht unmittelbar ersichtlich, dass es sich um eine bezahlte Anzeige handelte.
📌 Auf einen Blick
Die Wettbewerbszentrale beanstandet eine mangelhafte Kennzeichnung von Werbung in Podcasts bei einer Host-Read Ad. Das betroffene Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab, da der fließende Übergang ohne Trennungssignal gegen das gesetzliche Trennungsgebot verstieß.
Der konkrete Sachverhalt der Beanstandung
Inhaltsverzeichnis
In der beanstandeten Episode thematisierte der Moderator zunächst psychologische Aspekte und Manipulationen des menschlichen Gehirns im Marketing-Kontext. Unmittelbar an diesen redaktionellen Teil schloss sich ein Segment an, das inhaltlich an die vorangegangenen Erklärungen anknüpfte und sich ebenfalls mit kognitiven Leistungen befasste. Erst nach einer gewissen Zeit, als eine konkrete Dienstleistung benannt wurde, ließ sich der werbliche Charakter der Passage identifizieren.
Problematisch war hierbei die gewählte Form der Präsentation. Es handelte sich um eine sogenannte Host-Read Ad, bei der der Sprecher die Anzeige selbst einlas. Er behielt dabei die Tonalität, die Sprechergeschwindigkeit und den allgemeinen Stil des redaktionellen Beitrags bei. Eine akustische Trennung oder eine verbale Ankündigung, die als klare Markierung für Werbung in Podcasts fungiert hätte, unterblieb vollständig. Weder Begriffe wie „Anzeige“ noch spezifische Tonsignale wiesen die Hörer auf den kommerziellen Zweck dieses Abschnitts hin.
Rechtliche Relevanz der Kennzeichnungspflicht
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale stellt dieses Vorgehen eine irreführende geschäftliche Handlung dar. Der Verbraucher wird der Werbebotschaft unvorbereitet ausgesetzt. Eine wirksame Markierung für Werbung in Podcasts ist jedoch notwendig, damit Hörer eine informierte Entscheidung darüber treffen können, ob sie den Werbeinhalt konsumieren, ihn überspringen oder gänzlich ignorieren möchten. Wird die Anzeige erst erkennbar, wenn sie bereits einen wesentlichen Teil ihrer Botschaft vermittelt hat, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.
Das in Deutschland geltende Trennungsgebot zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung findet uneingeschränkt Anwendung auf Audioformate. Die Wettbewerbszentrale stützt sich hierbei auf die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese besagt, dass kommerzielle Kommunikation so gestaltet sein muss, dass sie vom Durchschnittsnutzer sofort als solche erkannt wird. Ein Verschleiern von Absichten unter dem Deckmantel der redaktionellen Berichterstattung ist unzulässig. Im vorliegenden Fall reagierte das werbende Unternehmen auf die Beanstandung und verpflichtete sich zur Unterlassung dieser Praxis.
Besonderheiten bei Host-Read Ads
Die Werbeform der Host-Read Ads ist in der Audio-Branche verbreitet, da sie durch die vertraute Stimme des Moderators eine hohe Akzeptanz erzielt. Gerade diese Nähe zwischen Sprecher und Publikum birgt jedoch Risiken für Schleichwerbung, wenn die Regeln für Werbung in Podcasts vernachlässigt werden. Viele Produzenten setzen auf einen nahtlosen Übergang, um den Hörfluss nicht zu unterbrechen, was rechtlich oft problematisch ist.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fordern eine eindeutige Abgrenzung. Für die Praxis bedeutet dies, dass vor Beginn des kommerziellen Blocks eine klare Ansage erfolgen muss. Alternativ können akustische Signale, wie beispielsweise ein Jingle, eingesetzt werden, sofern diese beim Publikum eindeutig als Trenner gelernt sind. Fehlen solche Hinweise, kann dies Abmahnungen durch Verbände oder Mitbewerber zur Folge haben.
Anforderungen an zukünftige Produktionen
Die aktuelle Entscheidung unterstreicht, dass die Werbeaufsicht den wachsenden Markt der Audio-Inhalte verstärkt kontrolliert. Für Agenturen und Produzenten bedeutet dies eine strengere Einhaltung der Transparenzpflichten. Eine rechtssichere Einbindung von Werbung in Podcasts muss bereits zu Beginn der Maßnahme erfolgen und darf nicht erst am Ende oder versteckt in den Begleittexten platziert werden.
Zukünftig ist damit zu rechnen, dass die Anforderungen an die Transparenz in Streaming-Diensten weiter konkretisiert werden. Da Audio-Inhalte oft in Situationen konsumiert werden, in denen Nutzer nicht auf das Display schauen, kommt der akustischen Kennzeichnung eine zentrale Rolle zu. Nur durch eine unmissverständliche Trennung lässt sich der Vorwurf der Schleichwerbung vermeiden und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.
Faktenbox
| Details zur Entscheidung der Wettbewerbszentrale | |
|---|---|
| Datum der Beanstandung | 31. März 2026 |
| Gegenstand | Unzulässige Werbung in Podcasts (Host-Read Ad) |
| Rechtsgrundlage | UWG, Trennungsgebot, BGH-Urteile zur Werbekennzeichnung |
| Verstoß | Fehlende akustische Trennung und verbale Kennzeichnung |
| Folge | Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung |
| Anforderung | Werbung muss von vornherein als solche erkennbar sein |
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