Klage gegen dm: Streit um Arzneimittelverkauf vor dem Landgericht Karlsruhe
Am 12. Februar 2026 hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einen bedeutenden juristischen Schritt unternommen und beim Landgericht Karlsruhe eine Klage gegen dm eingereicht. Der Auslöser für dieses Verfahren ist eine Neuausrichtung im Online-Handel der bekannten Drogeriemarktkette. Seit Kurzem finden Verbraucher auf der Website des Unternehmens nicht nur das gewohnte Sortiment an Drogerieartikeln, sondern auch apothekenpflichtige Arzneimittel. Die logistische Abwicklung dieses neuen Angebots erfolgt formal über eine Versandapotheke mit Sitz in Tschechien. Diese wird jedoch von einer Konzerngesellschaft betrieben, die direkt zu dm gehört. Die Wettbewerbszentrale sieht in diesem Vorgehen massive Verstöße gegen geltendes deutsches Recht, weshalb die Klage gegen dm nun die Grenzen zulässiger Online-Geschäftsmodelle definieren soll.
Hintergründe der Klage gegen dm: Die Sortimentsvermischung
Inhaltsverzeichnis
Ein zentraler Aspekt der juristischen Auseinandersetzung betrifft die Art und Weise der Produktpräsentation. Das deutsche Arzneimittelrecht schreibt vor, dass apothekenpflichtige Medikamente streng von regulären Handelswaren getrennt und nur durch Apotheken abgegeben werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist der Gesundheitsschutz: Arzneimittel sollen nicht als gewöhnliche Konsumgüter wahrgenommen werden, um Fehlkäufe oder einen übermäßigen Gebrauch zu verhindern.
Die Klage gegen dm stützt sich maßgeblich auf die Beobachtung, dass im neuen Online-Shop des Unternehmens eine Vermischung stattfindet. Das Drogeriesortiment wird gemeinsam mit dem apothekenpflichtigen Sortiment angeboten, was nach Ansicht der Klägerin die Hemmschwelle beim Medikamentenkauf senkt. Im stationären Handel ist eine solche „Apothekenecke“ innerhalb eines Drogeriemarktes untersagt. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass dieses Verbot konsequenterweise auch für den digitalen Raum gelten muss. Durch die Klage gegen dm soll geklärt werden, ob die Integration von Arzneiangeboten in den Webauftritt eines Drogeriemarktes die gesetzliche Apothekenpflicht unterläuft.
Umgehung von Vorschriften als Streitpunkt
Neben der optischen und funktionalen Vermischung thematisiert die Klage gegen dm auch die strukturrechtliche Ebene des Geschäftsmodells. In Deutschland gelten strenge Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln für den Betrieb von Apotheken, um kommerzielle Interessen von der medizinischen Versorgung zu entkoppeln (Fremdbesitzverbot). Ein Modell, bei dem ein Drogeriekonzern direkten Einfluss auf eine deutsche Versandapotheke nimmt, wäre hierzulande rechtlich nicht haltbar.
Das Unternehmen nutzt jedoch eine Konstruktion über eine tschechische Versandapotheke, die gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Die Wettbewerbszentrale bewertet dies als gezielte Umgehung apothekenrechtlicher Vorschriften. Mit der Klage gegen dm wird dem Gericht die Frage vorgelegt, ob die Beteiligung des Drogeriekonzerns an der ausländischen Apotheke eine unzulässige Mitwirkung am Apothekenbetrieb darstellt. Es geht dabei um die Grundsatzfrage, ob nationale Schutzmechanismen durch grenzüberschreitende Firmenkonstrukte ausgehebelt werden dürfen.
Bedeutung des Verfahrens für den Markt
Die eingereichte Klage gegen dm besitzt eine Tragweite, die über die beteiligten Parteien hinausgeht. Das Verfahren am Landgericht Karlsruhe gilt als Richtungsweiser für die gesamte Einzelhandelsbranche. Zahlreiche Marktteilnehmer beobachten den Prozess genau, da viele Handelsketten ein wirtschaftliches Interesse daran haben, ihr Sortiment um Gesundheitsprodukte zu erweitern. Sollte die Klage abgewiesen werden, könnte dies den Weg für ähnliche Modelle anderer Anbieter ebnen und die deutsche Apothekenlandschaft nachhaltig verändern.
Erweist sich die Klage gegen dm jedoch als erfolgreich, würde dies den Status quo der Arzneimittelversorgung stärken. Die Prinzipien der Sortimentstrennung und der Unabhängigkeit der Apotheken würden als unverhandelbare Säulen des Verbraucherschutzes bestätigt – auch im digitalen Zeitalter. Die Entscheidung wird somit maßgeblich beeinflussen, ob und wie Drogeriemärkte zukünftig am Gesundheitsmarkt partizipieren dürfen.
Auswirkungen auf den Online-Handel
Abschließend betrachtet zielt das Verfahren darauf ab, Rechtssicherheit im E-Commerce zu schaffen. Die Digitalisierung stellt den Gesetzgeber und die Justiz vor die Herausforderung, analoge Schutzkonzepte auf virtuelle Marktplätze zu übertragen. Die Klage gegen dm fungiert hierbei als Testfall für die Belastbarkeit des Apothekenrechts im Internet. Für Verbraucher und Unternehmen wird sich zeigen, ob die strikte Regulierung des Arzneimittelmarktes auch bei modernen Vertriebswegen Bestand hat oder ob neue Interpretationsspielräume entstehen. Das Urteil wird klären, ob das aktuelle Modell wirtschaftlich tragfähig ist oder ob der Verbraucherschutz bei Medikamenten eine strikte Trennung der Vertriebskanäle auch online erzwingt.
Faktenbox
| Eckdaten zum Rechtsstreit | |
|---|---|
| Verfahrensgegenstand | Klage gegen dm wegen Arzneimittelvertrieb |
| Datum der Einreichung | 12. Februar 2026 |
| Zuständiges Gericht | Landgericht Karlsruhe |
| Klägerin | Wettbewerbszentrale |
| Kernvorwürfe | Unzulässige Sortimentsvermischung & Umgehung des Fremdbesitzverbots via Auslandstochter |
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