Wettbewerbszentrale klagt gegen dm Augenscreening

Die Wettbewerbszentrale hat angekündigt, gegen das dm Augenscreening vorzugehen. Ziel der Klage ist es, die rechtliche Zulässigkeit des Angebots zu prüfen. Nach Einschätzung des Verbands könnten bei der Durchführung und Bewerbung des Screenings mehrere gesetzliche Bestimmungen verletzt worden sein – insbesondere das Heilpraktikergesetz und Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes.

Wettbewerbszentrale klagt gegen dm Augenscreening
Wettbewerbszentrale klagt gegen dm Augenscreening

Das dm Augenscreening im Überblick

In derzeit vier ausgewählten Filialen bietet dm gemeinsam mit der Skleo Health GmbH ein Augenscreening zum Preis von 14,95 Euro an. Laut Werbung soll das Angebot helfen, Augenkrankheiten wie Glaukom, Diabetische Retinopathie und altersbedingte Makuladegeneration frühzeitig zu erkennen.

Das Screening umfasst einen Sehtest und eine Netzhautfotografie, die von „geschulten Mitarbeitern“ durchgeführt werden. Anschließend sollen die Aufnahmen mithilfe Künstlicher Intelligenz ausgewertet und „ärztlich validiert“ werden. Der Ergebnisbericht wird per E-Mail an die Kunden übermittelt.

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale kommen bei dem dm Augenscreening Geräte zum Einsatz, die eigentlich nur von medizinisch qualifiziertem Personal in einer entsprechenden Umgebung verwendet werden dürfen.

Rechtliche Bedenken gegen das dm Augenscreening

Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Angebot mehrere Verstöße gegen bestehendes Recht. Rechtsanwältin Nadine Schreiner betonte, dass innovative Gesundheitsangebote zwar grundsätzlich positiv seien, sie jedoch die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Patienten einhalten müssen.

So handele es sich nach Ansicht des Verbands bei der Tätigkeit der eingesetzten Mitarbeiter um einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, da sie nicht zur Ausübung der Heilkunde befugt seien. Zudem würden die bei dem dm Augenscreening verwendeten Medizinprodukte entgegen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt. Auch der erstellte Ergebnisbericht enthalte ärztliche Befunde, die eigentlich nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müssten.

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Kritik an der Werbung für das dm Augenscreening

Neben der Durchführung kritisiert die Wettbewerbszentrale auch die Bewerbung des Angebots auf der dm-Webseite. Begriffe wie „Früherkennung“ oder „rechtzeitige Behandlung“ erweckten den Eindruck, das Screening könne eine ärztliche Untersuchung ersetzen und Krankheiten zuverlässig vorbeugen. Da dies medizinisch nicht möglich sei, wertet der Verband die Werbung als irreführend.

Darüber hinaus sieht die Wettbewerbszentrale im dm Augenscreening einen möglichen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Dieses untersagt die Werbung für Fernbehandlungen, sofern keine unmittelbare ärztliche Betreuung erfolgt. Da die Auswertung digital und die Ergebnisübermittlung per E-Mail stattfinden, könne das Angebot als unzulässige Fernbehandlung gelten.

Gerichtliche Klärung vor zwei Landgerichten

Die Klagen der Wettbewerbszentrale sollen in Kürze bei den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe eingereicht werden. Der Verband geht dabei sowohl gegen dm als auch gegen die Skleo Health GmbH vor. Ziel ist eine gerichtliche Klärung, ob das dm Augenscreening mit geltendem Wettbewerbs- und Gesundheitsrecht vereinbar ist.

Das Verfahren gilt als richtungsweisend, da es die Frage berührt, inwieweit Handelsunternehmen Gesundheitsdienstleistungen anbieten dürfen, ohne gegen medizinische Standards zu verstoßen.

Bedeutung für den Gesundheitsmarkt

Die rechtliche Bewertung des dm Augenscreening könnte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Immer mehr Handelsketten erproben Gesundheitsservices, um neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen medizinischer Leistung und Serviceangebot zunehmend.

Eine gerichtliche Entscheidung könnte künftig Maßstäbe setzen – insbesondere bei Kooperationen zwischen Einzelhändlern und digitalen Gesundheitsanbietern. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im medizinischen Umfeld dürfte stärker in den Fokus regulatorischer Prüfungen rücken.

Reaktionen der beteiligten Unternehmen

Bislang haben weder dm noch die Skleo Health GmbH öffentlich zu den Vorwürfen Stellung genommen. Auf den Webseiten beider Unternehmen wird das dm Augenscreening weiterhin angeboten. Ob die betroffenen Filialen das Screening während des laufenden Verfahrens fortsetzen, ist derzeit unklar.

Die anstehenden Urteile der Landgerichte Düsseldorf und Karlsruhe werden von Experten genau beobachtet. Sie könnten einen wichtigen Präzedenzfall schaffen, wie weit der Einzelhandel in den Gesundheitsmarkt vordringen darf.

Faktenbox

Fakten zum dm Augenscreening
Anbieterdm-drogerie markt in Kooperation mit Skleo Health GmbH
Preis14,95 Euro
LeistungSehtest, Netzhautfotografie, KI-Analyse, ärztliche Validierung
BeanstandungMögliche Verstöße gegen Heilpraktikergesetz und Heilmittelwerbung
KlagenLandgericht Düsseldorf und Landgericht Karlsruhe
HauptkritikpunktIrreführende Werbung und fehlende medizinische Qualifikation
Ziel der KlageKlärung der rechtlichen Zulässigkeit des Angebots