Neuer Leitfaden für das richtige Impressum auf Websites
Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland hat eine Neuauflage ihres Leitfadens zur Anbieterkennzeichnung im Netz [PDF] herausgegeben. Diese Veröffentlichung dient als Orientierungshilfe für Unternehmen und Privatpersonen, um die gesetzlichen Anforderungen an die Impressumspflicht im Internet korrekt umzusetzen. Der Leitfaden erläutert detailliert, welche Personengruppen zur Kennzeichnung verpflichtet sind, welche Informationen zwingend bereitgestellt werden müssen und welche rechtlichen Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben drohen.
📌 Auf einen Blick
Die Impressumspflicht im Internet betrifft alle geschäftsmäßigen digitalen Dienste und sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Zu den Kernanforderungen zählen die unmittelbare Erreichbarkeit des Impressums innerhalb von zwei Klicks sowie die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift.
Rechtliche Grundlagen der Impressumspflicht im Internet
Inhaltsverzeichnis
Die rechtliche Basis für die Anbieterkennzeichnung hat sich durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gefestigt, welches den § 5 als zentrale Norm für Informationspflichten enthält. Ergänzend findet der Medienstaatsvertrag (MStV) Anwendung, insbesondere wenn Internetangebote journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Maßgeblich für die Geltung dieser deutschen Gesetze ist der Sitz des Diensteanbieters, unabhängig vom Standort des Servers oder der verwendeten Domainendung.
Eine Verpflichtung zur Führung eines Impressums besteht für jeden, der digitale Dienste geschäftsmäßig anbietet. Dies umfasst nicht nur klassische Online-Shops, sondern alle Angebote, die regelmäßig, auf Dauer und mit wirtschaftlichem Interesse betrieben werden. Auch kostenlose Webseiten können unter die Impressumspflicht im Internet fallen, sofern sie durch Werbung oder Sponsoring einen kommerziellen Zweck verfolgen. Lediglich rein persönliche oder familiäre Webseiten sind von dieser Pflicht befreit.
Umfang der erforderlichen Anbieterkennzeichnung
Die im Impressum bereitzustellenden Informationen variieren je nach Rechtsform des Anbieters. Natürliche Personen müssen ihren vollständigen Vor- und Nachnamen angeben. Bei juristischen Personen, wie einer GmbH oder AG, sind der Firmenname, die Rechtsform sowie die Namen der Vertretungsberechtigten zwingend erforderlich. Ein wesentlicher Bestandteil ist die ladungsfähige Anschrift, bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend.
Für die Kommunikation müssen eine E-Mail-Adresse sowie ein weiteres effizientes Kommunikationsmittel angegeben werden. Dies kann eine Telefonnummer sein, sofern Anfragen zeitnah beantwortet werden. Ein Kontaktformular allein genügt den Anforderungen nicht, da es keine direkte Kommunikation ohne Zwischenschritte ermöglicht. Spezielle Anbietergruppen, wie Freiberufler in reglementierten Berufen oder Unternehmen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen zusätzliche fachspezifische Angaben und Registernummern aufführen.
Technische Vorgaben zur Einbindung des Impressums
Damit die Impressumspflicht im Internet als erfüllt gilt, müssen die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die leichte Erkennbarkeit setzt voraus, dass der Nutzer die Informationen ohne besondere Mühe optisch wahrnehmen kann. Hierzu sollte ein klar benannter Link, wie „Impressum“ oder „Kontakt“, auf jeder Unterseite der Website platziert werden.
Die unmittelbare Erreichbarkeit wird in der Regel dann bejaht, wenn das Impressum mit höchstens zwei Klicks von jeder Seite aus aufrufbar ist. Es ist darauf zu achten, dass die Informationen in Textform vorliegen; die Hinterlegung als reine Grafik ist unzulässig, da diese von Browsern blockiert werden kann. Zudem muss die ständige Verfügbarkeit auch in der mobilen Ansicht der Website gewährleistet sein. Ein aktueller Hinweis betrifft die OS-Plattform der EU: Da diese zum 20.07.2025 abgeschaltet wurde, müssen entsprechende Links aus dem Impressum entfernt werden, um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden.
Rechtliche Einordnung und Konsequenzen
Verstöße gegen die Impressumspflicht im Internet können weitreichende Konsequenzen haben. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann nach dem DDG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Parallel dazu sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände möglich.
Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Gestaltung. So entschied das OLG Braunschweig im Jahr 2025, dass ein Impressum nicht als leicht erkennbar gilt, wenn der Nutzer erst scrollen muss oder der Link nicht eindeutig benannt ist. Auch virtuelle Geschäftsadressen wurden durch den Bundesgerichtshof als nicht ausreichend für eine ladungsfähige Anschrift eingestuft, sofern dort keine persönliche Tätigkeit stattfindet. Anbieter audiovisueller Mediendienste, die bestimmte Schwellenwerte bei Videos, Abonnenten oder Abrufen erreichen, unterliegen zudem erweiterten Informationspflichten bezüglich ihrer Sitzland-Zugehörigkeit und der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Faktenbox
| Zusammenfassung: Impressumspflicht im Internet | |
|---|---|
| Rechtliche Grundlagen | Zentrale Normen sind § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) |
| Erreichbarkeit | Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar (i. d. R. max. zwei Klicks) und ständig verfügbar sein. |
| Anschrift | Erforderlich ist eine ladungsfähige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). Ein Postfach oder rein virtuelle Büros reichen nicht aus. |
| Kontaktangaben | Zwingend sind eine funktionierende E-Mail-Adresse sowie ein weiteres schnelles Kommunikationsmittel (z. B. Telefon). |
| Sanktionen | Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. |
| Besonderheit (OS-Plattform) | Seit dem 20.07.2025 ist der Hinweis auf die EU-Schlichtungsstelle zu entfernen, da die Plattform abgeschaltet wurde. |
| Geltungsbereich | Die Pflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Dienste, inklusive Social-Media-Profile und geschäftliche Newsletter. |
| onlinemarktplatz.de Newsletter |
|---|
Sparen Sie sich die Suche nach den relevanten Themen. Wir senden Ihnen einmal wöchentlich die meistgelesenen News und wichtigsten Updates direkt in Ihr Postfach. |