TikTok Verstoß gegen den DSA: Untersuchung zu Plattformdesign und Risikobewertung

Die Europäische Kommission hat im laufenden Verfahren gegen TikTok vorläufig festgestellt, dass ein möglicher TikTok Verstoß gegen den DSA vorliegen könnte. Im Zentrum der Untersuchung stehen Gestaltungsmerkmale wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen sowie das personalisierte Empfehlungssystem. Nach Auffassung der Kommission wurden Risiken für das körperliche und geistige Wohlbefinden der Nutzer nicht ausreichend bewertet und nicht wirksam begrenzt.

Die Einschätzung ist Teil eines förmlichen Verfahrens nach dem Digital Services Act, das bereits im Februar 2024 eingeleitet wurde.

TikTok Verstoß gegen den DSA: Untersuchung zu Plattformdesign und Risikobewertung
TikTok Verstoß gegen den DSA: Untersuchung zu Plattformdesign und Risikobewertung

Risikobewertung

Nach den vorläufigen Feststellungen hat TikTok nicht angemessen untersucht, wie sich zentrale Designentscheidungen auf Minderjährige und andere schutzbedürftige Nutzer auswirken können. Die Kommission argumentiert, dass bestimmte Mechanismen gezielt darauf ausgelegt sind, die Nutzungsdauer zu verlängern.

Funktionen wie das kontinuierliche Nachladen neuer Inhalte könnten dazu beitragen, dass Nutzer länger in der Anwendung verbleiben als ursprünglich beabsichtigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zu digitalen Nutzungsstrukturen zeigen, dass solche Muster zwanghaftes Verhalten begünstigen können. In diesem Kontext sieht die Kommission Anhaltspunkte für einen möglichen TikTok Verstoß gegen den DSA, da Plattformen verpflichtet sind, systemische Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten.

Nach Angaben der Kommission wurden relevante Indikatoren nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu zählen etwa die nächtliche Nutzungsdauer Minderjähriger oder die Häufigkeit der App-Öffnungen innerhalb kurzer Zeiträume.

Unzureichende Maßnahmen zur Risikominderung

Neben der Bewertung möglicher Risiken prüft die Kommission auch, ob TikTok angemessene Maßnahmen zur Risikobegrenzung umgesetzt hat. Nach vorläufiger Einschätzung sind die vorhandenen Instrumente nicht ausreichend, um die mit dem Plattformdesign verbundenen Gefahren wirksam zu reduzieren.

Die angebotenen Funktionen zur Bildschirmzeitverwaltung lassen sich nach Auffassung der Kommission leicht umgehen und führen nur zu begrenzter Unterbrechung der Nutzung. Auch die bestehenden elterlichen Kontrollmechanismen werden kritisch bewertet. Sie setzen aktive Eingriffe und technisches Verständnis voraus und gleichen strukturelle Designanreize nicht aus.

Sollte sich der TikTok Verstoß gegen den DSA bestätigen, könnte dies auch grundlegende Anpassungen des Dienstes erforderlich machen. Die Kommission verweist unter anderem auf die mögliche Einschränkung von unendlichem Scrollen, auf verbindlichere Bildschirmzeitunterbrechungen sowie auf Änderungen am Empfehlungssystem.

Verfahrensstand und mögliche Sanktionen

Die aktuelle Bewertung stellt noch keine endgültige Entscheidung dar. TikTok erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme und kann die Ermittlungsakten einsehen. Parallel wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert.

Kommt die Kommission nach Abschluss des Verfahrens zu dem Ergebnis, dass tatsächlich ein TikTok Verstoß gegen den DSA vorliegt, kann eine formelle Nichteinhaltungsentscheidung ergehen. In diesem Fall droht eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.

Bedeutung für die europäische Plattformregulierung

Der mögliche TikTok Verstoß gegen den DSA ist Teil einer breiteren regulatorischen Entwicklung. Mit dem Digital Services Act verpflichtet die EU große Plattformen, systemische Risiken zu analysieren, transparent zu dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen umzusetzen.

Im Fokus stehen dabei nicht nur Inhalte, sondern auch strukturelle Designentscheidungen und algorithmische Systeme. Die vorläufigen Feststellungen gegen TikTok zeigen, dass verhaltensbeeinflussende Plattformmechanismen zunehmend unter regulatorische Prüfung geraten.

Faktenbox

TikTok Verstoß gegen den DSA
Verfahren eingeleitet19. Februar 2024
Beanstandete FunktionenUnendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen, personalisierte Empfehlungen
Kritik der KommissionUnzureichende Risikobewertung und mangelnde Risikominderung
Betroffene GruppenMinderjährige und schutzbedürftige Nutzer
Mögliche SanktionBis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes
RechtsgrundlageDigital Services Act (DSA)