Bilanz zum Digital Services Act: EU-Kommission veröffentlicht neue Zahlen
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) hat die Europäische Kommission eine offizielle Bewertung der bisherigen Auswirkungen veröffentlicht. Die Verordnung zielt darauf ab, Online-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen und die Rechte der Nutzer im digitalen Raum zu sichern. Die aktuelle Bilanz zum Digital Services Act zeigt, dass die neuen Regelungen zu messbaren Veränderungen in der Moderationspraxis großer Online-Dienste geführt haben und die Transparenz im Internet erhöht wurde. Im Zentrum der Auswertung stehen die gestärkten Einspruchsrechte der Verbraucher sowie der Schutz minderjähriger Nutzer vor gezielter Werbung.
Die EU-Kommission zieht eine positive Bilanz zum DSA: 50 Millionen Moderationsentscheidungen wurden korrigiert. Zudem greift ein weitreichendes Werbeverbot für Minderjährige. Schlichtungsstellen entscheiden in 52 % der Fälle für den Nutzer.
Rücknahme von Moderationsentscheidungen und Nutzerrechte
Inhaltsverzeichnis
Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist das Recht der Nutzer, gegen Entscheidungen der Plattformen vorzugehen, wenn Inhalte gelöscht oder Konten eingeschränkt wurden. Die Bilanz zum Digital Services Act verdeutlicht, dass dieses Instrument rege genutzt wird. Seit der Anwendung der Vorschriften wurden insgesamt 50 Millionen Entscheidungen zur Moderation von Inhalten rückgängig gemacht. Dies geschah, nachdem Nutzer über die vorgeschriebenen internen Beschwerdemechanismen der Plattformen Einspruch eingelegt hatten. Diese Zahl entspricht einem Anteil von rund 30 Prozent der gesamten 165 Millionen angefochtenen Entscheidungen. Die Daten legen nahe, dass die internen Überprüfungsmechanismen der Anbieter durch den gesetzlichen Druck nun häufiger zugunsten der Beschwerdeführer entscheiden als in der Vergangenheit.
Durchsetzung von Nutzungsbedingungen dominiert
Die Analyse der Kommission wirft zudem ein Licht auf die Gründe für Moderationsentscheidungen. In der ersten Jahreshälfte 2025 basierten 99 Prozent aller Eingriffe der Plattformen auf der Durchsetzung eigener Nutzungsbedingungen. Lediglich ein geringer Bruchteil der Maßnahmen erfolgte aufgrund der Meldung von Inhalten, die nach nationalem Recht oder EU-Recht als illegal eingestuft wurden. Dies zeigt, dass die Plattformen primär ihre Hausrechte ausüben, um Standards in ihren digitalen Räumen zu wahren. Die Bilanz zum Digital Services Act unterstreicht hierbei die Notwendigkeit, dass diese privaten Regelwerke transparent und nachvollziehbar angewendet werden, da sie den Hauptteil der Löschpraxis ausmachen.
Erfolge bei der außergerichtlichen Streitbeilegung
Neben den internen Beschwerdewegen etabliert das Gesetz auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 wurden über 1.800 Streitfälle durch zertifizierte Schlichtungsstellen geprüft. Diese Fälle bezogen sich vorwiegend auf Inhalte der großen Netzwerke Facebook, Instagram und TikTok. Die Erfolgsquote für die Nutzer war dabei beachtlich: In 52 Prozent der abgeschlossenen Verfahren wurden die ursprünglichen Entscheidungen der Plattformen aufgehoben. Die Bilanz zum Digital Services Act hebt hervor, dass dieser Weg für Nutzer eine kostengünstige und schnelle Alternative zum Gerichtsweg darstellt, um Inhalte oder gesperrte Konten wiederherstellen zu lassen.
Verbesserter Jugendschutz und Marktüberwachung
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzgebung liegt auf dem Schutz vulnerabler Gruppen. Seit dem Jahr 2024 ist es Online-Plattformen in der Europäischen Union untersagt, gezielte Werbeanzeigen an Minderjährige auszuspielen. Diese Maßnahme soll das Wohlergehen junger Nutzer schützen und die Kommerzialisierung ihrer Daten einschränken. Zudem verpflichtet der DSA Betreiber von Online-Marktplätzen zu strengeren Sorgfaltspflichten. Sie müssen der Verbreitung illegaler Waren aktiv entgegenwirken und die Rückverfolgbarkeit von Händlern gewährleisten („Know Your Business Customer“). Kunden, die dennoch illegale Produkte erworben haben, müssen zügig informiert werden und Möglichkeiten zur Wiedergutmachung aufgezeigt bekommen.
Zugang zu Daten für die Forschung
Abschließend verweist die Kommission auf die Bedeutung der Transparenz für die Wissenschaft. Die Bilanz zum Digital Services Act bestätigt, dass Forscher und zivilgesellschaftliche Akteure nun einen erweiterten Zugang zu Informationen über die Funktionsweise der Inhaltsmoderation haben. Dies ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Plattform-Praktiken und erlaubt es, Anbieter für ihre systemischen Entscheidungen zur Rechenschaft zu ziehen.
Faktenbox
| Bilanz zum Digital Services Act | |
|---|---|
| Zeitraum | Zwei Jahre nach Inkrafttreten (Stand Februar 2026) |
| Revidierte Entscheidungen | 50 Millionen (30 % der Einsprüche) |
| Grund für Moderation | 99 % basierend auf Nutzungsbedingungen (1. Halbjahr 2025) |
| Außergerichtliche Einigung | 52 % Erfolgsquote für Nutzer |
| Werbung | Verbot von Targeting bei Minderjährigen |
| Forschung | Erweiterter Datenzugang für Wissenschaftler |
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