Amazon UVP Urteil: Gericht stoppt irreführende Preiswerbung

Amazon UVP Urteil: Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 14. Juli 2025 (Az. 4 HK O 13950/24 [PDF], nicht rechtskräftig) die Preiswerbung von Amazon bei den „Prime Deal Days“ für unzulässig erklärt. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die sich gegen die Darstellung von Rabatten auf Basis unverbindlicher Preisempfehlungen (UVP) richtete. Nach Ansicht des Gerichts verstößt Amazon gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie gegen das Irreführungsverbot nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Amazon UVP Urteil: Gericht stoppt irreführende Preiswerbung
Amazon UVP Urteil: Gericht stoppt irreführende Preiswerbung

Hintergrund des Amazon UVP Urteils

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Verwendung von Rabattanzeigen wie „-19 %“, die sich laut Amazon auf durchgestrichene UVPs oder sogenannte „Statt“-Preise beziehen. Diese Rabatte seien jedoch nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen. Genau das ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtend: Verbraucher müssen vor einem Kauf nachvollziehen können, ob der angezeigte Rabatt tatsächlich eine Ersparnis im Vergleich zu einem früheren Preis bedeutet.

Das Gericht stellte klar, dass Verbraucher insbesondere bei speziellen Rabattaktionen wie den „Prime Deal Days“ davon ausgehen, dass sich die Rabatte auf zuvor geltende Verkaufspreise beziehen – nicht auf willkürliche Vergleichswerte wie UVP oder sogenannte „mittlere Verkaufspreise“.

Drei Varianten rechtswidriger Werbung identifiziert

Laut dem Amazon UVP Urteil wurden gleich mehrere Formen irreführender Preiswerbung festgestellt:

Erstens seien Rabatte mit Prozentangaben in Kombination mit einer durchgestrichenen UVP irreführend, wenn sich die Reduktion nicht auf einen früheren Preis von Amazon selbst beziehe.

Zweitens sei die Angabe eines „Statt“-Preises problematisch, wenn dieser nicht nachvollziehbar und nicht auf einen tatsächlichen früheren Preis zurückzuführen sei.

Drittens kritisiert das Gericht Rabattangaben wie „15 % Rabatt“, die ebenfalls den Eindruck erweckten, dass sich die Reduktion auf einen tatsächlichen alten Preis beziehe – was in den untersuchten Fällen nicht zutraf.

Amazon UVP Urteil: Gericht stoppt irreführende Preiswerbung
(Beispielbild Preiswerbung)

Diese Formen der Werbung verstoßen laut Gericht gegen die Pflicht zur Preisklarheit und sind deshalb unzulässig.

Bedeutung für den Onlinehandel

Das Amazon UVP Urteil ist ein weiterer Erfolg für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die sich seit Jahren gegen intransparente Preisgestaltung einsetzt. „Das Getrickse mit der ‚unverbindlichen Preisempfehlung‘ ist für viele Unternehmen Teil der Verkaufsstrategie“, sagte Oliver Buttler, Abteilungsleiter der Verbraucherzentrale. Unternehmen versuchten häufig, neue Umgehungslösungen zu finden, sobald eine Methode untersagt werde.

Die Entscheidung hat Signalwirkung über Amazon hinaus. Bereits jetzt sind weitere Verfahren gegen MediaMarkt/Saturn, Penny und Aldi anhängig. Diese Verfahren beschäftigen sich mit ähnlichen Preiswerbungspraktiken und könnten ebenfalls weitreichende Folgen für die Branche haben.

Ausblick: Noch keine Rechtskraft

Das Urteil des Landgerichts München I ist bislang nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob Amazon Rechtsmittel einlegt. Gleichwohl zeigt das Urteil deutlich, dass Preisangaben künftig noch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden müssen.

Verbraucher und Wettbewerbsbehörden dürften das Verfahren aufmerksam verfolgen. Sollte das Urteil Bestand haben, wären viele Rabattpraktiken, wie sie derzeit im Onlinehandel üblich sind, nicht mehr zulässig – insbesondere bei kurzfristigen Aktionsformaten wie dem „Prime Day“ oder „Black Friday“.