Verstoß gegen das Widerrufsrecht: Landgericht Berlin gibt vzbv-Klage gegen CopeCart statt
Das Landgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil [PDF] entschieden, dass die CopeCart GmbH bei Online-Bestellprozessen gegen geltendes Verbraucherrecht verstoßen hat. Konkret stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Widerrufsrecht sowie unzulässige aggressive Geschäftspraktiken fest. Die Klage hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht.
Gericht erkennt irreführende Gestaltung der Bestellprozesse
Inhaltsverzeichnis
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Verkaufsplattform der CopeCart GmbH, auf der Kunden zunächst ein Buch für 4,95 Euro erwerben konnten. Nach dem Klick auf „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ erfolgte jedoch nicht direkt die Bestätigung des Kaufs. Stattdessen wurden Kunden auf eine Folgeseite mit zusätzlichen Angeboten weitergeleitet. Dort wurde ein sogenanntes „Sichtbarkeits-Bundle“ für 199 Euro angepriesen – versehen mit einem Countdown von 15 Minuten, der einen einmaligen Sonderpreis suggerierte.
Das Gericht sah hierin eine gezielte Ausübung von Zeitdruck, verbunden mit irreführenden Angaben über die Verfügbarkeit des Angebots. Zwar erweckte der Countdown den Eindruck, das Angebot sei zeitlich begrenzt, tatsächlich konnte es durch Aktualisierung der Seite jederzeit erneut abgerufen werden. In der Gesamtschau erkannte das Gericht eine aggressive geschäftliche Handlung, die unzulässig auf die Entscheidungsfreiheit der Kunden einwirkt.
Mehrfache Ablehnung erforderlich – unzulässige Beeinflussung
Besonders kritisch bewertete das Landgericht Berlin die Tatsache, dass Kunden das erste Zusatzangebot aktiv ablehnen mussten, um zum eigentlichen Kaufabschluss zu gelangen. Nach dem ersten „Nein, danke“ erschien ein weiteres Angebot („Mini-Bundle“ für 99 Euro), wiederum mit Countdown und Entscheidungsdruck. Erst nach einer zweiten bewussten Ablehnung wurde der Buchkauf abgeschlossen. Diese Vorgehensweise wertete das Gericht als unzumutbare Hürde für Verbraucher und als Versuch, unter Ausnutzung psychologischer Mechanismen den Absatz von Zusatzprodukten zu steigern.
In Kombination mit der undeutlichen Gestaltung der Abwahloptionen – große rote Buttons zur Annahme, kleine, schwer erkennbare Links zur Ablehnung – erkannte das Gericht eine unlautere Einflussnahme auf das Verhalten der Käufer.
Verstoß gegen das Widerrufsrecht bei Buchbestellungen
Neben den Verkaufsmechanismen beanstandete das Gericht auch die Informationen zum Widerrufsrecht. Kunden mussten vor dem Kauf bestätigen, dass sie einem vorzeitigen Beginn der Vertragsausführung zustimmen und damit auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Diese Information war jedoch unzutreffend. Ein solcher Ausschluss ist nur bei digitalen Inhalten wie Downloads zulässig, nicht jedoch beim Versand gedruckter Bücher.
Das Gericht stellte damit einen eindeutigen Verstoß gegen das Widerrufsrecht fest. Die getätigte Angabe könne Verbraucher davon abhalten, ihr gesetzlich zustehendes Rücktrittsrecht auszuüben, und sei daher als wettbewerbswidrig einzustufen.
Urteil noch nicht rechtskräftig – Bedeutung für den Onlinehandel
Das Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 15 O 287/24) ist noch nicht rechtskräftig. Es setzt jedoch ein klares Zeichen in Richtung transparenter und fairer Bestellprozesse im E-Commerce. Verkaufsplattformen müssen sicherstellen, dass Kunden nicht durch Zeitdruck, Irreführung oder intransparente Gestaltung der Bestellwege zu Käufen verleitet werden.
Ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern stellt auch einen erheblichen Reputationsschaden für Anbieter dar. Der Fall zeigt, dass Gerichte zunehmend kritisch auf manipulative digitale Verkaufspraktiken blicken und die Rechte der Verbraucher konsequent schützen.
Eindeutige Regeln für digitale Kaufprozesse gefordert
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nach dem Urteil strengere regulatorische Vorgaben für digitale Verkaufsplattformen. Besonders der Einsatz von Countdowns, künstlich verknappter Angebote und versteckter Ablehnungsoptionen steht dabei im Fokus. Das Urteil könnte somit nicht nur Auswirkungen auf CopeCart, sondern auch auf ähnliche Anbieter haben, die auf manipulative Mechanismen im digitalen Verkauf setzen.
Die Frage, wie weit automatisierte Verkaufspsychologie im E-Commerce gehen darf, wird auch in zukünftigen Verfahren eine Rolle spielen. Klar ist: Ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht bleibt kein Bagatelldelikt – und wird zunehmend konsequent verfolgt.
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