TikTok Urteil zur Altersprüfung: Gericht rügt mangelnden Schutz von Minderjährigen
Das TikTok Urteil zur Altersprüfung des Landgerichts Berlin stellt fest: Die bisherigen Schutzmaßnahmen der Plattform für Minderjährige sind ungenügend. In dem Verfahren bestätigten die Richter, dass die Videoplattform gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen hat, indem sie personenbezogene Daten von Kindern zwischen 13 und 15 Jahren ohne elterliche Erlaubnis für personalisierte Werbung verarbeitete. Das Gericht gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands teilweise statt und untersagte diese Praxis. Die Entscheidung verdeutlicht, dass formale Altersabfragen nicht ausreichen, um junge Nutzer effektiv vor einer kommerziellen Auswertung ihrer Daten zu schützen.
Hintergründe zum TikTok Urteil zur Altersprüfung
Inhaltsverzeichnis
Ein wesentlicher Streitpunkt des Verfahrens war die Methode, mit der die Plattform das Alter ihrer Nutzer verifiziert. Bislang verließ sich der Betreiber fast ausschließlich auf die eigenständige Eingabe des Geburtsdatums während der Registrierung. Die Richter stellten klar, dass dieses Vorgehen keine wirksame Kontrolle darstellt. Es bestehe ein erheblicher Anreiz für Kinder, ein falsches Geburtsdatum anzugeben, um die App ohne Einschränkungen nutzen zu können. Durch diese Praxis wurde das „Schummeln“ zu leicht gemacht, wodurch sich Kinder als über 16 Jahre alt ausgeben konnten. Die Folge war, dass ihre Daten wie die von Erwachsenen verarbeitet und für Marketingzwecke genutzt wurden, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung der Eltern eingeholt wurde.
Risiken der Profilbildung bei Jugendlichen
Die Verbraucherschützer hatten im Vorfeld kritisiert, dass eine reine Altersabfrage bei der Anmeldung verantwortungslos sei, wenn daraufhin gravierende Folgen wie das Ausspielen von Tracking-basierter Werbung drohen. Das TikTok Urteil zur Altersprüfung bestätigt die Ansicht, dass Online-Plattformen eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Minderjährigen haben. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, betonte die Wichtigkeit der Entscheidung. Es reiche nicht aus, formale Abfragen zu installieren, die in der Praxis leicht umgangen werden können. Seit Inkrafttreten des Digital Services Act ist es Anbietern zudem untersagt, Werbung auf Basis von Profilbildung auszuspielen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Nutzer minderjährig ist. Eine verlässliche Alterskontrolle ist daher essenziell, um die Privatsphäre der Kinder zu wahren.
Formale Zurückweisung bei der Datenschutzerklärung
Trotz des Erfolgs beim Thema Werbung und Alterskontrolle konnte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht in allen Punkten durchsetzen. Ein weiterer Teil der Klage zielte darauf ab, bestimmte Klauseln in der Datenschutzerklärung von TikTok verbieten zu lassen. Das Unternehmen sammelt laut dieser Erklärung umfangreiche Nutzungsdaten, darunter Informationen über betrachtete Videos, die Nutzungsdauer und sogar Tastenanschlagsmuster. Die Verbraucherschützer sahen hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch aus formalen Gründen ab. Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei der Datenschutzerklärung nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen mit vertraglichem Regelungsgehalt, sondern lediglich um einseitige Hinweise. Damit unterliegen diese Texte nicht der gleichen rechtlichen Inhaltskontrolle.
Berufung und weiteres Verfahren
Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Dezember 2025 ist noch nicht rechtskräftig. Während das TikTok Urteil zur Altersprüfung als Erfolg für den Jugendschutz gewertet wird, haben die Verbraucherschützer gegen die Abweisung bezüglich der Datenschutzerklärung Berufung eingelegt. Der Fall wird nun vor dem Kammergericht Berlin weiterverhandelt. Es bleibt abzuwarten, ob die nächste Instanz die rechtliche Bewertung der Datensammelpraxis und die Verbindlichkeit der Erklärung anders beurteilen wird. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Forderung bestehen, dass Altersüberprüfungen auf einer präzisen gesetzlichen Grundlage erfolgen müssen, statt sich auf ungeprüfte Angaben zu verlassen.
Faktenbox
| TikTok Urteil zur Altersprüfung | |
|---|---|
| Gericht | Landgericht Berlin II |
| Aktenzeichen | 15 O 271/23 |
| Datum der Entscheidung | 23.12.2025 |
| Kläger | Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) |
| Hauptstreitpunkt | Verarbeitung von Kinderdaten für Werbung ohne Eltern-Einwilligung |
| Status | Nicht rechtskräftig, Berufung beim Kammergericht |
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