Neue eBay-AGB: Das ändert sich für Händler ab September
eBay hat seine Nutzungsbedingungen für die deutschen Dienste überarbeitet. Die eBay AGB Änderungen gelten für bestehende Nutzer ab dem 15. September 2026, sofern sie der neuen Fassung nicht fristgerecht widersprechen. Neu geregelt werden unter anderem eBay-Versand, eBay Live sowie Beschwerde- und Kündigungsrechte. Gerade für gewerbliche Verkäufer enthält die neue Fassung einige Punkte, die über reine redaktionelle Anpassungen hinausgehen.
📌 Auf einen Blick
Die neuen eBay-AGB gelten für Bestandsnutzer ab 15. September 2026. eBay kann seinen Versandservice künftig für bestimmte Angebote verpflichtend vorgeben. Zudem werden die Kündigungsgründe gegenüber gewerblichen Verkäufern konkretisiert und eBay Live umfassend in die Nutzungsbedingungen aufgenommen.
eBay AGB Änderungen gelten ab 15. September 2026
Inhaltsverzeichnis
Die bisherige AGB-Fassung gilt noch bis einschließlich 14. September 2026. Für bestehende Nutzer treten die neuen Bedingungen am 15. September in Kraft, sofern sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung widersprechen. Für Nutzer, die sich seit dem 6. August 2026 neu registriert haben, gilt bereits die neue Fassung.
Nicht sämtliche Abschnitte wurden überarbeitet. Regelungen etwa zur Zahlungsabwicklung, zu Gebühren, Bewertungen oder zur Haftung bleiben im Kern unverändert. Die eBay AGB Änderungen konzentrieren sich vielmehr auf einzelne Bereiche, die für Händler durchaus praktische Konsequenzen haben können.
eBay kann eigenen Versand verpflichtend vorgeben
Eine der auffälligeren Neuerungen betrifft den Versand. eBay verankert sowohl den internationalen Versandservice als auch den allgemeinen „eBay-Versand“ ausdrücklich in seinen Nutzungsbedingungen.
Für internationale Verkäufe wird der Service „eBay Internationaler Versand“ nun konkret beschrieben. Dabei können internationale Käufer Versand- und Zollabfertigungsleistungen über eBay nutzen. Verkäufer können internationale Versandorte weiterhin ausschließen und den internationalen Versandservice in ihren Einstellungen deaktivieren.
Weiter geht die neue Regelung beim allgemeinen eBay-Versand. Für bestimmte Angebote kann eBay künftig festlegen, dass Verkäufer diesen Versandservice verwenden müssen. Die Entscheidung über den Versandweg liegt damit zumindest in diesen Fällen nicht mehr vollständig beim Händler.
Auch die Zahlungsströme können sich verändern: Sofern es die jeweilige Versandoption vorsieht, können vom Käufer zu tragende Versandkosten direkt an eBay gezahlt werden.
Damit schaffen die eBay AGB Änderungen eine klare vertragliche Grundlage für eine stärkere Einbindung der Plattform in die Versandabwicklung.
Neuer Kündigungsgrund dürfte Händler aufhorchen lassen
Besonders relevant ist die Überarbeitung der Kündigungsregeln für gewerbliche Verkäufer. Schon bislang konnte eBay den Nutzungsvertrag ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bei gewerblichen Verkäufern musste die Kündigung begründet werden.
In der neuen Fassung werden mögliche Gründe nun deutlich konkreter beschrieben. Dazu gehören Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen sowie der Schutz anderer Nutzer oder eBay vor betrügerischen Aktivitäten.
Bemerkenswert ist jedoch ein weiterer Kündigungsgrund. eBay kann eine Kündigung künftig auch darauf stützen, dass der Aufwand für die Bearbeitung von Anfragen eines gewerblichen Verkäufers oder von Beschwerden über ihn im Verhältnis zu dessen Transaktionszahl oder Gebührenvolumen über einen längeren Zeitraum unangemessen hoch ist.
Im Klartext: Ein Händler muss nicht zwingend einen einzelnen schwerwiegenden Regelverstoß begehen. Auch ein dauerhaft ungünstiges Verhältnis zwischen Geschäft und Betreuungs- beziehungsweise Beschwerdeaufwand kann nach der neuen Formulierung eine Rolle spielen.
Gerade dieser Teil der eBay AGB Änderungen dürfte für professionelle Verkäufer genaueres Hinsehen verdienen. Was eBay konkret unter einem „unangemessen hohen“ Aufwand versteht, wird in den AGB nicht mit festen Schwellenwerten definiert.
eBay Live bekommt eine vertragliche Grundlage
Neu aufgenommen wurde außerdem eBay Live. Die Plattform beschreibt die Funktion als interaktives Live-Shopping, bei dem Verkäufer Artikel während eines Videostreams anbieten können.
Dabei gelten spezielle Regeln für Auktionen und Festpreisangebote. Aktiviert ein Verkäufer einen Artikel während eines Streams, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Käufer können dieses per Gebot oder Sofort-Kaufen annehmen.
Bei Live-Auktionen kann der Verkäufer zudem festlegen, dass sich die Laufzeit bei Geboten kurz vor Ablauf automatisch verlängert. Nach erfolgreichem Kauf kann eBay die hinterlegte Zahlungsmethode des Käufers automatisch belasten.
Gleichzeitig erhält eBay zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten. Die Plattform kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Personen einen Livestream verlassen, oder einen Stream vollständig beenden.
Die eBay AGB Änderungen machen damit deutlich, dass Live-Shopping nicht mehr nur als zusätzliche Funktion behandelt wird, sondern als eigener Verkaufskanal mit konkreten Vertrags- und Moderationsregeln.
Gewerbliche Verkäufer erhalten klarere Beschwerderechte
Nicht jede Änderung verschiebt die Rechte zugunsten der Plattform. Bei Beschwerden werden die Möglichkeiten gewerblicher Verkäufer klarer gefasst.
Händler können nach den neuen Bedingungen jederzeit Beschwerden auf Grundlage der europäischen P2B-Verordnung einreichen. Dies gilt beispielsweise bei mutmaßlichen Verstößen eBays gegen Pflichten aus dieser Verordnung, bei technischen Problemen im Zusammenhang mit den eBay-Diensten oder bei bestimmten Maßnahmen und Verhaltensweisen der Plattform.
Auch beim Thema Mediation gibt es eine Klarstellung. eBay empfiehlt zwar weiterhin, zunächst das interne Beschwerdesystem zu nutzen. Dieses Verfahren ist jedoch ausdrücklich keine Voraussetzung dafür, anschließend eine Mediation oder außergerichtliche Streitbeilegung einzuleiten.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
| Thema | Alte AGB | Neue AGB | Änderung |
|---|---|---|---|
| Internationaler Versand | § 1 Leistungsbeschreibung Verkäufer konnten internationale Käufer über Versandorte beziehungsweise einen bestimmten Käuferkreis ausschließen. | § 1 Leistungsbeschreibung Der Service „eBay Internationaler Versand“ wird ausdrücklich geregelt. Verkäufer können internationale Versandorte ausschließen und den Service deaktivieren. | Der internationale Versandservice wird ausdrücklich in den AGB verankert. |
| eBay-Versand | § 1 Leistungsbeschreibung Keine entsprechende allgemeine Regelung. | § 1 Leistungsbeschreibung eBay kann die Nutzung von „eBay-Versand“ für bestimmte Angebote verpflichtend vorgeben. | Neue vertragliche Grundlage für verpflichtende Versandvorgaben. |
| eBay Live | Keine entsprechende Regelung | § 3 Abs. 3 und § 12 Angebotsformate und Vertragsschluss Die neuen AGB regeln Live-Shopping, Verkäuferpflichten, Live-Auktionen, Festpreisangebote und den Vertragsschluss. | eBay Live wird als eigener Verkaufskanal in die AGB aufgenommen. |
| Kündigung gewerblicher Verkäufer | § 10 Kündigung Gegenüber gewerblichen Verkäufern musste eBay die ordentliche Kündigung begründen. Die möglichen Gründe ergaben sich aus § 5 und § 6. | § 10 Kündigung eBay nennt konkrete Kündigungsgründe. Dazu gehört auch ein über längere Zeit unangemessen hoher Aufwand für Anfragen des Händlers oder Beschwerden über ihn im Verhältnis zur Zahl seiner Transaktionen oder zu seinem Gebührenvolumen. | Die möglichen Kündigungsgründe werden deutlich konkreter gefasst. |
| Beschwerderechte gewerblicher Verkäufer | § 7 Internes Beschwerdemanagementsystem und Kundenservice Gewerbliche Verkäufer konnten unter anderem gegen Maßnahmen bei sonstigen Regelverstößen nach § 6 Beschwerde einlegen. | § 7 Internes Beschwerdemanagementsystem und Kundenservice Gewerbliche Verkäufer können darüber hinaus jederzeit eine Beschwerde nach der P2B-Verordnung einreichen, etwa wegen technischer Probleme oder bestimmter Maßnahmen und Verhaltensweisen von eBay. | Die Beschwerdemöglichkeiten gewerblicher Verkäufer werden präzisiert und ausdrücklich auf P2B-Fälle bezogen. |
| Mediation und Streitbeilegung | § 8 Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung Die vorherige Nutzung des internen Beschwerdeverfahrens war weniger ausdrücklich abgegrenzt. | § 8 Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung eBay stellt ausdrücklich klar, dass die vorherige Nutzung des internen Beschwerdesystems keine Voraussetzung für die Einleitung eines Mediations- oder Streitbeilegungsverfahrens ist. | Klarere Abgrenzung zwischen internem Beschwerdeverfahren und externer Streitbeilegung. |
| Moderation bei eBay Live | § 5 Meldung von Inhalten und Maßnahmen zur Moderation von Inhalten Keine speziellen Regelungen für Live-Streams. | § 5 Meldung von Inhalten und Maßnahmen zur Moderation von Inhalten eBay kann bei eBay Live unter anderem die sofortige Entfernung einer auftretenden Person verlangen oder einen Live-Videostream beenden. | Die Moderationsbefugnisse werden auf eBay Live ausgeweitet. |
| Künftige AGB-Änderungen | § 16 Schlussbestimmungen Änderungen aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung galten nicht als wesentliche Änderungen. | § 16 Schlussbestimmungen Zusätzlich werden Änderungen aufgrund bindender Verpflichtungen gegenüber Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsvereinigungen sowie Behörden erfasst. | Der Kreis der Fälle, die eBay nicht als wesentliche AGB-Änderung behandelt, wird erweitert. |
Mehr Spielraum bei zukünftigen AGB-Anpassungen
Eine eher juristische, aber nicht bedeutungslose Anpassung betrifft zukünftige Änderungen der Nutzungsbedingungen.
Schon bisher konnten Änderungen aufgrund neuer Gesetze, rechtskräftiger Gerichtsurteile oder einstweiliger Verfügungen als nicht wesentlich behandelt werden. Künftig gilt dies zusätzlich für Änderungen aufgrund bindender Verpflichtungen gegenüber Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsvereinigungen sowie Behörden.
Damit erweitert eBay den Kreis der Fälle, in denen eine Änderung nicht als wesentlicher Eingriff in das Vertragsverhältnis eingestuft wird.
Händler sollten vor allem Versand und Kündigungsregeln prüfen
Für Verkäufer bedeuten die eBay AGB Änderungen keine vollständige Neuordnung der Plattformbedingungen. Einige Regelungen greifen jedoch direkt in den Händleralltag ein.
Besonders relevant ist die Möglichkeit, eBay-Versand bei bestimmten Angeboten verbindlich vorzugeben. Gleichzeitig konkretisiert eBay seine Kündigungsmöglichkeiten gegenüber gewerblichen Verkäufern und berücksichtigt dabei künftig ausdrücklich auch den Betreuungs- und Beschwerdeaufwand eines Kontos.
Daneben schafft die Plattform mit eBay Live einen rechtlichen Rahmen für Live-Commerce und formuliert die Beschwerderechte professioneller Verkäufer genauer.
Für Händler lohnt sich deshalb weniger der Blick auf jede redaktionelle Änderung als auf die operative Konsequenz: Wer über eBay verkauft, sollte insbesondere seine Versandprozesse, den Umgang mit Beschwerden und die Kommunikation mit dem Plattform-Support im Auge behalten.
Faktenbox
| eBay AGB Änderungen 2026 | |
|---|---|
| Neue AGB für Bestandsnutzer | 15. September 2026 |
| Neue Nutzer | Neue Fassung gilt bei Anmeldung seit 6. August 2026 |
| Widerspruch | Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung möglich |
| eBay-Versand | Kann für bestimmte Angebote verpflichtend vorgeschrieben werden |
| Internationaler Versand | eBay Internationaler Versand und Zollabfertigung werden ausdrücklich geregelt |
| Kündigung gewerblicher Verkäufer | Unter anderem bei Regelverstößen, Betrugsrisiken oder über längere Zeit unangemessen hohem Betreuungs- und Beschwerdeaufwand |
| eBay Live | Live-Auktionen, Festpreisverkäufe, Vertragsschluss und Moderationsrechte werden in den AGB geregelt |
| Beschwerden | Gewerbliche Verkäufer erhalten konkretisierte Beschwerdemöglichkeiten nach der P2B-Verordnung |
| Mediation | Vorherige Nutzung des internen Beschwerdesystems ist keine Voraussetzung |
| Gebühren und Zahlungsabwicklung | Keine grundlegende Neuregelung durch diese AGB-Fassung |
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