Preisangabenverordnung: Viele Verstöße bei Online-Rabatten festgestellt

Die EU-Kommission hat am 26. März 2026 die Resultate einer umfassenden Marktbeobachtung bekannt gegeben, die signifikante Defizite bei der Preistransparenz aufdeckt. Im Fokus der europaweiten Untersuchung standen insbesondere die Darstellung von Preisnachlässen und die Einhaltung der gesetzlichen Referenzpreisangaben.

📌 Auf einen Blick

Bei einer EU-weiten Prüfung von 314 Unternehmen wiesen 30 Prozent der kontrollierten Anbieter Verstöße gegen geltendes Recht auf. Insbesondere die Rabattwerbung im Online-Handel steht in der Kritik, da nur 40 Prozent der Referenzpreise korrekt angegeben wurden und Preisreduzierungen oft irreführend lange andauerten.

Rabattwerbung im Online-Handel: EU-Kommission prüft Shops
Rabattwerbung im Online-Handel: EU-Kommission prüft Shops

Umfang und Methodik des europäischen Sweeps

Die aktuelle Marktbeobachtung, im Fachjargon als „Sweep“ bezeichnet, wurde Ende 2025 koordiniert durch die Europäische Kommission und das CPC-Netzwerk durchgeführt. Ziel dieser jährlichen Aktionen ist die systematische Überprüfung der Einhaltung von Verbraucherschutzrichtlinien in digitalen Märkten. In diesem Turnus konzentrierten sich die Behörden auf die Preisgestaltung in Online-Shops und mobilen Applikationen. Insgesamt nahmen die Kontrolleure 314 Unternehmen unter die Lupe, wobei die Verbreitung von Preisnachlässen nahezu flächendeckend war. 94 Prozent der untersuchten Händler setzten gezielt auf Rabattwerbung im Online-Handel, um Kunden zum Kauf zu bewegen.

In Deutschland war zunächst das Umweltbundesamt (UBA) für die Koordination zuständig, wobei zum Jahreswechsel 2026 ein Zuständigkeitswechsel auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) erfolgte. An der operativen Durchführung beteiligten sich zudem der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Wettbewerbszentrale. Letztere untersuchte gezielt Online-Angebote mit nationaler Relevanz und überwachte die Preisentwicklung über einen längeren Zeitraum, um die Validität der beworbenen Ersparnisse zu verifizieren.

Festgestellte Mängel bei Referenzpreisen und Zeiträumen

Die statistische Auswertung der Ergebnisse zeichnet ein problematisches Bild für den Verbraucherschutz. Obwohl die Preisangabenverordnung klare Regeln für die Benennung von Streichpreisen vorgibt, mangelt es in der Praxis an der Umsetzung. Nur bei knapp 40 Prozent der untersuchten Fälle entsprach der angegebene Referenzpreis dem gesetzlich geforderten niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Diese Kennzahl ist jedoch essenziell, damit Käufer den tatsächlichen Wert einer Ersparnis einschätzen können. Ohne korrekte Referenzwerte verliert die Rabattwerbung im Online-Handel ihre Transparenz und führt zu einer künstlichen Aufblähung von Sparversprechen.

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Ein weiteres zentrales Problem stellt die Dauer der Preisermäßigungen dar. Die Untersuchung ergab, dass fast jeder zweite Rabatt über einen so langen Zeitraum gewährt wurde, dass der ursprüngliche Normalpreis seine Funktion als realistischer Bezugspunkt verlor. Wenn ein Produkt dauerhaft als reduziert gekennzeichnet ist, liegt nach Ansicht der Prüfer kein echter Preisvorteil mehr vor, sondern eine Irreführung über das Preisgefüge. Dies erschwert den Wettbewerb, da Anbieter mit ehrlicher Preisgestaltung gegenüber dauerhaften Scheinangeboten benachteiligt werden.

Konsequenzen der Marktbeobachtung in Deutschland

In Deutschland führten die Erkenntnisse bereits zu konkreten rechtlichen Schritten. Die Wettbewerbszentrale beobachtete während des Prüfzeitraums die Preisgestaltung auf fünf großen Online-Plattformen. Dabei wurden bei zwei Anbietern explizite Verstöße gegen die Preisangabenverordnung festgestellt und beanstandet. Die betroffenen Unternehmen reagierten auf die Abmahnungen und passten ihre Preisdarstellungen noch vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung an. Dies unterstreicht die Effektivität des Sweeps als Instrument der Marktregulierung.

Der Übergang der Zuständigkeit auf das Bundesamt für Justiz zum 1. Januar 2026 markiert zudem eine strukturelle Schärfung der Aufsicht. Durch die Bündelung der Kompetenzen soll sichergestellt werden, dass die Rabattwerbung im Online-Handel zukünftig strenger überwacht wird. Die Behörden betonen, dass die korrekte Angabe des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage keine freiwillige Option, sondern eine zwingende Pflicht für jeden gewerblichen Anbieter ist.

Bedeutung für den zukünftigen digitalen Handel

Die Ergebnisse des Sweeps dienen der EU-Kommission als Grundlage für potenzielle Nachbesserungen an den bestehenden Richtlinien. Da die Fehlerquote bei der Rabattwerbung im Online-Handel mit 30 Prozent signifikant hoch bleibt, ist mit einer Intensivierung der Kontrollen zu rechnen. Für Unternehmen bedeutet dies eine notwendige Prozessoptimierung in der IT-gestützten Preisverwaltung. Automatisierte Systeme müssen künftig präziser sicherstellen, dass Streichpreise tagesaktuell auf Basis der 30-Tage-Historie generiert werden.

Verbraucherschützer fordern zudem eine einfachere Handhabe für Kunden, um falsche Preisangaben direkt melden zu können. Da die vorangegangenen Sweeps Themen wie Influencer-Marketing und Gebrauchtwaren-Plattformen behandelten, zeigt die aktuelle Konzentration auf die Preisdarstellung, dass die Kommission die ökonomischen Kernfaktoren des E-Commerce verstärkt regulieren möchte. Die Sicherstellung eines fairen Preiswettbewerbs bleibt somit ein zentrales Ziel der europäischen Marktüberwachung in den kommenden Jahren.

Faktenbox

Rabattwerbung im Online-Handel: EU-Kommission prüft Shops
Gegenstand der PrüfungRabattwerbung im Online-Handel und Apps
Anzahl untersuchter Unternehmen314 (europaweit)
VerstoßquoteMindestens 30 % aller Fälle
Korrekte ReferenzpreiseNur in knapp 40 % der Werbemaßnahmen
Zuständige deutsche BehördeBundesamt für Justiz (seit 01.01.2026)
Rechtliche GrundlagePreisangabenverordnung (PAngV)