Transparenz bei Online-Bewertungen: Verbraucherzentralen mahnen 122 Anbieter ab
Unter dem Schwerpunkt Transparenz bei Online-Bewertungen 2025 haben die Verbraucherzentralen eine umfassende Untersuchung durchgeführt und zahlreiche Verstöße dokumentiert. In einer stichprobenartigen Prüfung von Online-Shops und Dienstleistern zeigte sich, dass viele Anbieter ihren gesetzlichen Informationspflichten zur Echtheitsprüfung von Bewertungen nicht nachkommen. Insgesamt wurden 122 Unternehmen abgemahnt.
Unklare Prüfroutinen bei Kundenbewertungen sorgen für Abmahnungen
Inhaltsverzeichnis
Die Untersuchung zu Transparenz bei Online-Bewertungen fand zwischen April und Juli 2025 statt. In diesem Zeitraum kontrollierten die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband insgesamt 462 Webseiten. Ziel war es zu prüfen, ob Unternehmen transparent über den Umgang mit Bewertungen informieren und klar angeben, ob eine Echtheitsprüfung stattfindet.
Das Ergebnis fällt deutlich aus: Etwa jedes vierte Unternehmen informierte gar nicht oder nur unzureichend darüber, wie die Echtheit veröffentlichter Bewertungen überprüft wird. Die Pflicht zur Transparenz ist jedoch seit Mai 2022 klar gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen offenlegen, ob Bewertungen von echten Kunden stammen und welche Prüfmechanismen verwendet werden. Fehlende oder unklare Angaben führten daher zu zahlreichen Abmahnungen.
In weiteren 15 Prozent der untersuchten Webseiten gab es entweder keine Bewertungen oder keine eindeutigen Verstöße. Weniger als 60 Prozent der Anbieter erfüllten die gesetzlichen Anforderungen vollständig. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen besteht damit weiterhin ein erheblicher Verbesserungsbedarf im Umgang mit Kundenbewertungen.
Transparenz bei Online-Bewertungen 2025 rückt in den Mittelpunkt
Die Ergebnisse haben die Bedeutung des Themas Transparenz bei Online-Bewertungen 2025 erneut hervorgehoben. Bewertungen spielen bei Kaufentscheidungen eine wesentliche Rolle. Verbraucher verlassen sich häufig auf die Einschätzungen anderer, insbesondere bei Online-Bestellungen. Umso wichtiger ist es, dass die Herkunft und Verifizierung dieser Bewertungen nachvollziehbar sind.
Laut den Verbraucherzentralen reicht es nicht aus, Hinweise auf Prüfverfahren versteckt auf Unterseiten oder erst im Bestellprozess zu platzieren. Die Angaben müssen gut sichtbar und verständlich präsentiert werden – beispielsweise auf der Startseite, einer Produktübersicht oder direkt neben dem bewerteten Artikel. Ziel ist es, dass Verbraucher frühzeitig erkennen können, wie Bewertungen zustande kommen.
Rechtlicher Rahmen verpflichtet zu klaren Informationen
Der rechtliche Hintergrund basiert auf dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das europäische Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2019/2161 umsetzt. § 5b Abs. 3 UWG verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Mai 2022, transparent darzustellen, ob Bewertungen von tatsächlichen Nutzern eines Produkts oder einer Dienstleistung stammen.
Wird eine Überprüfung vorgenommen, muss klar beschrieben werden, wie diese erfolgt. Typische Verfahren sind etwa das Akzeptieren ausschließlich von Bewertungen nach einem verifizierten Kauf oder das Offenlegen, dass sowohl positive als auch negative Bewertungen ungefiltert veröffentlicht werden. Erfolgt keine Überprüfung, muss auch dieser Umstand deutlich erkennbar sein.
Die Verbraucherzentralen betonen, dass fehlende Transparenz nicht nur gegen geltendes Recht verstößt, sondern auch die Aussagekraft von Bewertungen und das Vertrauen der Verbraucher beeinträchtigt. Dies könne langfristig Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit von Anbietern sowie auf Kaufentscheidungen haben.
Bedeutung für den Handel und mögliche Entwicklungen
Die Abmahnwelle könnte Auswirkungen auf den gesamten Online-Handel haben. Da Bewertungsplattformen und Shops weiterhin stark genutzt werden, steigt der Druck auf Anbieter, Transparenz bei Online-Bewertungen einzuhalten. Die Verbraucherzentralen sehen die Ergebnisse der Untersuchung als Anstoß für eine umfassendere Sensibilisierung in der Branche.
Für die kommenden Monate ist zu erwarten, dass weitere Kontrollen stattfinden und auch größere Händler ihre Prozesse nachschärfen. Zudem könnte die öffentliche Debatte die Erwartungen von Verbrauchern verändern: Transparenz könnte stärker zum Wettbewerbsfaktor werden.
Auch auf europäischer Ebene wird das Thema voraussichtlich weiter an Bedeutung gewinnen. Mit Blick auf die Digitalisierung und eine zunehmende Regulierung im E-Commerce könnten weitere Konkretisierungen und Leitlinien folgen.
Faktenbox
| Transparenz bei Online-Bewertungen 2025 | |
|---|---|
| Untersuchte Webseiten | 462 Anbieter aus Handel und Dienstleistungen |
| Abmahnungen | 122 Unternehmen wegen fehlender Transparenz |
| Zeitraum der Prüfung | April bis Juli 2025 |
| Rechtsgrundlage | § 5b Abs. 3 UWG und Richtlinie (EU) 2019/2161 |
| Rechtskonforme Anbieter | Unter 60 Prozent der geprüften Webseiten |
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