Sammelklage gegen Facebook: Prozess gegen Meta startet am 10. Oktober

Am 10. Oktober beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg der Prozess zur Sammelklage gegen Facebook. Hintergrund ist das große Datenleck aus dem Jahr 2021, bei dem Millionen Nutzer persönliche Informationen verloren haben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert für Betroffene Schadenersatz von bis zu 600 Euro. Noch immer können sich Facebook-Nutzer der Klage anschließen und ihre Ansprüche sichern.

Sammelklage gegen Facebook: Prozess gegen Meta startet am 10. Oktober
Sammelklage gegen Facebook: Prozess gegen Meta startet am 10. Oktober

Hintergrund: Datenleck bei Facebook im Jahr 2021

Im Jahr 2021 wurden große Mengen persönlicher Daten von Facebook-Nutzern öffentlich zugänglich. Dazu gehörten Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus. Durch das Leck verloren Millionen Betroffene die Kontrolle über ihre Daten. Experten warnen seitdem vor erhöhter Gefahr durch Phishing-Mails, Betrugsmaschen wie den „Enkeltrick“ oder Identitätsdiebstahl.

Die Verbraucherzentrale reagierte auf dieses Risiko und reichte eine Musterfeststellungsklage gegen den Konzern Meta ein, der Facebook betreibt. Ziel der Klage ist es, die Rechtsdurchsetzung für Betroffene zu vereinfachen und einheitliche Entschädigungsregelungen zu schaffen.

BGH-Urteil stärkt Ansprüche von Betroffenen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Forderungen der Verbraucherzentrale Rückenwind gegeben. Das Gericht stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über persönliche Daten einen Anspruch auf Schadenersatz begründen kann. Damit ist nicht zwingend ein wirtschaftlicher Schaden erforderlich.
Das Urteil (Aktenzeichen: VI ZR 10/24) ebnet den Weg für Sammelklagen, da es die Bedeutung des Datenschutzes für Verbraucher unterstreicht.

Forderung: Bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person

Die Höhe des geforderten Schadenersatzes orientiert sich an den veröffentlichten Daten. Wenn neben Basisinformationen wie Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch sensible Angaben wie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Wohnort oder Beziehungsstatus betroffen sind, fordert der vzbv bis zu 600 Euro pro Person.

Mehr als 14.000 Menschen haben sich bereits der Sammelklage gegen Facebook angeschlossen (Stand: 1. Oktober 2025). Der Prozessbeginn am Hanseatischen Oberlandesgericht markiert einen wichtigen Schritt, zunächst werden formale Fragen wie die Zuständigkeit des Gerichts geprüft (Aktenzeichen: 11 VKI 1/24).

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Teilnahme weiterhin möglich

Betroffene Facebook-Nutzer in Deutschland können sich nach wie vor kostenlos der Sammelklage anschließen. Über den sogenannten Klage-Check können sie prüfen, ob ihre Daten betroffen sind und sich in das Klageregister eintragen. Wer registriert ist, schützt seine Ansprüche vor der Verjährung – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert. Die Anmeldung ist aktuell noch bis mindestens zum 31. Oktober möglich.

Die Sammelklage wird von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation für den vzbv geführt. Sie läuft unabhängig von einer parallelen Sammelklage in Österreich, die sich gegen das Datensammeln durch Meta richtet.

Bedeutung für Datenschutz und Verbraucherrechte

Die Sammelklage könnte Signalwirkung für künftige Datenschutzverfahren haben. Sollte das Gericht dem vzbv Recht geben, könnte dies die Position von Verbrauchern gegenüber großen Technologiekonzernen stärken. Datenschutzexperten erwarten, dass sich die Rechtsprechung zu immateriellem Schadenersatz bei Datenlecks weiterentwickelt.

Meta selbst hat sich bisher nicht öffentlich zum Prozess geäußert. Beobachter gehen davon aus, dass der Konzern versuchen wird, die Zuständigkeit des Hamburger Gerichts anzufechten und die Ansprüche abzuwehren.

Faktenbox

Sammelklage gegen Facebook – Wichtige Informationen
Prozessbeginn10. Oktober 2025 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg
Aktenzeichen11 VKI 1/24
Betroffene DatenNamen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Wohnorte, Beziehungsstatus
SchadenersatzforderungBis zu 600 Euro pro betroffene Person
TeilnahmefristKostenlose Anmeldung mindestens bis 31. Oktober 2025 möglich
Bisherige BeteiligungMehr als 14.000 Teilnehmer (Stand: 1. Oktober 2025)
Rechtliche GrundlageBGH-Urteil VI ZR 10/24 zum Kontrollverlust über persönliche Daten