EU-Konsultation zum Gesetz für digitale Fairness gestartet
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation sowie eine Sondierung zum geplanten Gesetz für digitale Fairness gestartet. Die Initiative verfolgt das Ziel, Verbraucher besser zu schützen, digitale Transparenz zu fördern und faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu schaffen. Bürger, Unternehmen, Behörden und Interessenverbände können ihre Rückmeldungen bis zum 9. Oktober 2025 einreichen.
Zielsetzung des Gesetzes für digitale Fairness
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Gesetz für digitale Fairness will die EU-Kommission die bestehenden Verbraucherschutzregelungen modernisieren und an digitale Gegebenheiten anpassen. Trotz der Einführung von Regelwerken wie der Datenschutz-Grundverordnung oder dem Digital Services Act bestehen weiterhin erhebliche Defizite beim Schutz der Nutzer im Internet.
EU-Kommissar Michael McGrath betonte die Bedeutung klarer und wirksamer Regeln: „Wir müssen weitere Maßnahmen ergreifen, um ein faires digitales Umfeld für alle Europäer zu gewährleisten – ein Umfeld, in dem die Regeln klar und einfach sind und wirksam durchgesetzt werden.“ Die Kommission lädt daher alle Akteure ein, zur Ausgestaltung des Gesetzes für digitale Fairness beizutragen.
Bekämpfung problematischer Praktiken
Kernanliegen des Gesetzes für digitale Fairness ist die Eindämmung von Praktiken, die Nutzer täuschen oder unangemessen beeinflussen. Dazu zählen:
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- Dark Patterns: Irreführende Interface-Designs, die Nutzer zu ungewollten Handlungen verleiten.
- Intransparente Werbung durch Influencer: Fehlende oder unklare Werbekennzeichnung in sozialen Medien.
- Suchtfördernde digitale Produktgestaltung: Mechanismen wie endloses Scrollen oder Belohnungssysteme, die auf hohe Nutzungsdauer abzielen.
- Unfaire personalisierte Inhalte: Undurchsichtige Nutzung von Nutzerdaten zur Beeinflussung von Entscheidungen, etwa bei Preisen.
Diese Praktiken sollen im Rahmen des neuen Regelwerks rechtssicher erfasst und wirksam unterbunden werden.
Besonderer Fokus auf Minderjährige
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes für digitale Fairness liegt auf dem Schutz Minderjähriger. Kinder und Jugendliche nutzen digitale Dienste intensiv und sind besonders anfällig für manipulative Designs und gezielte Werbung. Die EU-Kommission plant daher spezielle Schutzbestimmungen, um ihre Interessen im digitalen Raum besser zu wahren.
Grundlage: Ergebnisse des Fitness-Checks
Der Vorstoß zum Gesetz für digitale Fairness basiert auf dem 2024 veröffentlichten Fitness-Check der EU-Kommission. Dieser hatte zwar die generelle Wirksamkeit bestehender Verbraucherschutzgesetze bestätigt, jedoch auch auf konkrete Lücken hingewiesen – insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Angeboten. Die Kommission sieht daher Handlungsbedarf, um rechtliche Klarheit zu schaffen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.
Beteiligungsmöglichkeiten bis Oktober
Das Konsultationsverfahren zum Gesetz für digitale Fairness ist bis zum 9. Oktober 2025 geöffnet. Alle Interessierten können online Stellungnahmen abgeben. Parallel dazu läuft eine gezielte Sondierung, die vor allem Meinungen von Fachleuten, Marktaufsichtsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen einholen soll. Beide Verfahren fließen in die Gesetzesvorbereitungen ein, die in den kommenden Monaten konkretisiert werden.
Ausblick: Einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Fairness
Das Gesetz für digitale Fairness soll einen einheitlichen, EU-weit geltenden Rechtsrahmen schaffen, der Unternehmen klare Vorgaben macht und gleichzeitig Verbraucherrechte stärkt. Es ergänzt bestehende EU-Regelungen und soll gezielt neue Phänomene des digitalen Konsums adressieren. Die Kommission plant, auf Basis der Konsultationsergebnisse einen ersten Gesetzesentwurf im Jahr 2026 vorzulegen.
Damit rückt die Europäische Union ein zentrales Ziel ihrer Digitalpolitik in den Fokus: ein vertrauenswürdiges, sicheres und faires digitales Umfeld für alle.