Kabinett bringt Gesetz für elektronische Beurkundungen auf den Weg
Die Bundesregierung hat am 16. Juli 2025 den Gesetzentwurf für elektronische Beurkundungen beschlossen. Künftig sollen öffentliche Beurkundungen – etwa durch Notare, Nachlassgerichte oder Konsulate – nicht mehr zwingend in Papierform erfolgen. Mit dem Gesetz wird der Weg für ein vollständig digitales Beurkundungsverfahren bereitet, das ohne Medienbrüche auskommt.
Elektronische Beurkundungen im Präsenzverfahren möglich
Inhaltsverzeichnis
Kern des Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit, elektronische Beurkundungen auch im klassischen Präsenzverfahren vorzunehmen. Die Urkundsperson nimmt die Niederschrift digital auf, die Beteiligten autorisieren diese entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder durch eine eigenhändige Unterschrift auf einem elektronischen Gerät wie einem Unterschriftenpad oder Touchscreen. Anschließend versieht die Urkundsperson das Dokument mit ihrer eigenen qualifizierten elektronischen Signatur.
Damit gelten elektronische Beurkundungen als rechtssichere Urkunden – ohne Ausdruck und Scanvorgang. Die bisher übliche papiergebundene Dokumentation kann vollständig durch eine elektronische ersetzt werden.
Schluss mit Medienbrüchen: Effizientere Abläufe
Bislang ist es üblich, dass Urkundsentwürfe digital erstellt, dann ausgedruckt und nach Unterzeichnung für digitale Verfahren erneut eingescannt werden müssen. Dieses Verfahren bindet Ressourcen und führt zu Verzögerungen. Mit dem neuen Gesetz soll dieser Medienbruch beseitigt werden. Die elektronischen Beurkundungen ermöglichen eine durchgängig digitale Weiterverarbeitung – von der Erstellung bis zur Verwahrung im Elektronischen Urkundenarchiv.
Gerade vor dem Hintergrund der ab 2026 verpflichtenden elektronischen Aktenführung an Gerichten ist diese Reform ein zentraler Baustein für die digitale Justiz.
Elektronische Beglaubigungen und internationale Anwendung
Auch im Bereich der Beglaubigung bringt das Gesetz Neuerungen. Elektronische Unterschriften, die auf einem digitalen Hilfsmittel geleistet werden, können künftig ebenfalls beglaubigt werden. Damit eröffnen sich neue Wege für die rechtswirksame Erstellung und Bestätigung digitaler Dokumente.
Darüber hinaus schafft das Gesetz erstmals die Möglichkeit einer elektronischen Legalisation für ausländische öffentliche Urkunden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Digitalisierung internationaler Urkundensysteme.
Signatursystem und technische Infrastruktur
Die Bundesnotarkammer wird beauftragt, ein zentrales Signatursystem für elektronische Beurkundungen bereitzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass Notare in Deutschland schnell und flächendeckend Zugang zur erforderlichen Software erhalten. Auch andere Anbieter können künftig geeignete Lösungen bereitstellen – sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Die qualifizierten elektronischen Signaturen müssen auf einem dauerhaft prüfbaren Zertifikat basieren, um Rechtsgültigkeit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Elektronische Beurkundungen als Beitrag zur digitalen Verwaltung
Mit der Reform will die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung leisten. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, Medienbrüche zu beseitigen und die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben. Die elektronischen Beurkundungen schaffen dafür die strukturelle Grundlage und stehen im Einklang mit den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.
Umsetzung und Vorteile
Das Gesetz sieht keine Pflicht zur Durchführung elektronischer Beurkundungen vor, sondern eröffnet die Möglichkeit dazu. Die Entscheidung, ob papiergebunden oder digital gearbeitet wird, liegt bei der jeweiligen Urkundsstelle. Für viele Anwendungsfälle – etwa bei Handelsregisteranmeldungen, Erbausschlagungen oder Grundbucheintragungen – dürfte das digitale Verfahren künftig jedoch der Regelfall werden.
Die Vorteile liegen auf der Hand: schnellere Verfahren, geringere Verwaltungskosten und eine zukunftssichere Infrastruktur für den digitalen Rechtsverkehr.