eBay führt Streichpreise mit UVP für API-Angebote ein
eBay erleichtert es gewerblichen Verkäufern, ihre Produkte im Wettbewerbsumfeld hervorzuheben: Ab sofort können Streichpreise mit unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) in eBay-Angeboten über die API dargestellt werden. Die neue Funktion „Werben mit durchgestrichenen Preisen“ steht Top-, Premium- und Platin-Shop-Abonnenten automatisch zur Verfügung. Ziel ist es, durch sichtbare Preisvorteile die Aufmerksamkeit potenzieller Käufer zu erhöhen und die Kaufentscheidung zu erleichtern.
Mehr Sichtbarkeit durch Streichpreise
Inhaltsverzeichnis
Die Anzeige eines durchgestrichenen Preises – etwa der UVP – signalisiert dem Käufer unmittelbar einen Rabatt. Damit wird das Angebot in den Suchergebnissen prominenter dargestellt. eBay reagiert damit auf das Käuferverhalten im E-Commerce, das stark von Preisvergleichen geprägt ist.
Top-, Premium- und Platin-Shops haben nun die Möglichkeit, direkt über die eBay-API oder über technische Partner Streichpreise mit UVP zu integrieren. Für Angebote, die auf diese Weise erstellt werden, ist die Funktion bereits aktiviert.
Technische Umsetzung über API oder Drittanbieter
Verkäufer, die mit einem Drittanbieter oder Systemintegrator zusammenarbeiten, werden aufgefordert, sich mit diesen in Verbindung zu setzen, um die technischen Anforderungen zur Darstellung von Streichpreisen mit UVP zu erfüllen. Wer die eBay-API selbst nutzt, kann die Funktion eigenständig einbinden.
Wichtig dabei: Die angegebenen UVP müssen aktuell, gültig und belegbar sein. Entsprechende Nachweise – etwa Herstellerangaben – müssen auf Anfrage innerhalb weniger Tage vorgelegt werden können.
Rechtliche Vorgaben und Nachweispflicht
eBay weist darauf hin, dass die Nutzung von Streichpreisen mit UVP bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt. So dürfen UVP nur für Produkte verwendet werden, die tatsächlich im Handel zu diesem Preis erhältlich sind. Eine eigene Preisfestlegung durch den Händler allein genügt nicht.
Darüber hinaus müssen Verkäufer sicherstellen, dass die UVP während der gesamten Angebotsdauer aktuell bleiben. Bei Preisänderungen ist eine sofortige Anpassung der Angebotsangaben erforderlich. Die Angabe eines veralteten UVP verstößt gegen die eBay-Grundsätze zur Preistransparenz.
Alternative: Streichpreise mit Bisher-Preis
Neben der UVP können Verkäufer weiterhin auch mit sogenannten Bisher-Preisen arbeiten. Diese Option steht allen Verkäufern zur Verfügung – unabhängig vom Shop-Abonnement. Voraussetzung ist, dass der bisherige Verkaufspreis mindestens 30 Tage lang vor der Preissenkung gültig war.
Auch hier gilt eine Nachweispflicht: Verkäufer sollten belegen können, dass der angegebene Bisher-Preis tatsächlich über einen längeren Zeitraum verlangt und in mehreren Transaktionen umgesetzt wurde.
Mehr Gestaltungsspielraum für gewerbliche Verkäufer
Mit der Erweiterung der Streichpreis-Funktionalität über die API schafft eBay zusätzliche Möglichkeiten zur Angebotsoptimierung. Die Sichtbarkeit in Suchergebnissen kann durch transparente Preisvergleiche deutlich verbessert werden. Verkäufer profitieren dabei sowohl von einer erhöhten Aufmerksamkeit als auch von einem potenziell besseren Abverkauf.
Weitere Details zu den Anforderungen und technischen Voraussetzungen stellt eBay in einem eigenen Leitfaden zur Verfügung.