Unter 13 kein Social Media: Brüssel legt EU Kids Act vor

Die EU-Kommission hat am 17. September 2026 den EU Kids Act als Verordnungsvorschlag angenommen. Er soll soziale Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren sperren, eigene Konten erst ab 15 erlauben und zahlreiche digitale Dienste zu altersgerechter Gestaltung und Altersprüfungen verpflichten.

📌 Auf einen Blick

Unter 13 Jahren soll reguläres Social Media tabu sein. Für 13- und 14-Jährige sind beaufsichtigte Mini-Konten vorgesehen; eigene Konten gibt es ab 15, während für alle Minderjährigen Vorgaben zur sicheren Gestaltung gelten sollen.

EU Kids Act: Social-Media-Konten erst ab 15
EU Kids Act: Social-Media-Konten erst ab 15

EU Kids Act führt gestufte Altersgrenzen ein

Der offizielle Vorschlag der EU-Kommission zum EU Kids Act arbeitet nicht mit einer einzigen Altersgrenze. Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen dürfen. Für Videoportale ist eine enge Ausnahme vorgesehen: Ein Erziehungsberechtigter könnte Zugang über sein eigenes Konto ermöglichen, wenn der Anbieter nachweist, dass der Dienst kindgerecht ist. Ein persönliches Konto für das Kind wäre damit nicht verbunden.

Jugendliche von 13 bis unter 15 Jahren sollen lediglich ein von den Eltern eingerichtetes und beaufsichtigtes Mini-Konto erhalten können. Dessen Funktionen, Kontakte, Inhalte und tägliche Nutzungszeit wären begrenzt. Nach den veröffentlichten Unterlagen ist eine Obergrenze von einer Stunde pro Tag vorgesehen. Erst ab 15 Jahren soll ein eigenständiges Konto möglich sein. Der Schutz endet jedoch nicht an diesem Geburtstag: Bis 18 müssen Anbieter ihre Dienste altersgerecht und sicher gestalten.

Damit geht der Vorschlag über die im Juli vorgelegten Empfehlungen des EU-Sachverständigenausschusses hinaus. Dieser hatte eine Beschränkung unter 13 Jahren empfohlen, aber zugleich vor pauschalen Lösungen gewarnt. Nun verbindet die Kommission Zugangsschranken, Elternkontrollen und konkrete Produktvorgaben.

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Mehr als Instagram, TikTok und YouTube betroffen

Die Altersgrenzen für eigene Konten zielen vor allem auf soziale Netzwerke und Video-Sharing-Plattformen. Der übrige Regelungsbereich ist breiter: Erfasst werden sollen auch Online-Spiele, App-Stores, Betriebssysteme, allgemeine KI-Chatbots und sogenannte KI-Begleiter, die persönliche oder emotionale Beziehungen simulieren.

Nicht jeder Online-Shop fällt dadurch automatisch unter den EU Kids Act. Relevant wird der Vorschlag aber für Plattformen mit sozialen Funktionen, Anbieter jugendnaher Apps und Spiele, App-Marktplätze sowie Social-Commerce-Dienste. Der EU Kids Act kann außerdem Unternehmen betreffen, die KI-Chatbots in Endkundenangebote integrieren, wenn ihr System Minderjährigen offensteht und daraus besondere Schutzpflichten folgen.

Ausnahmen sind unter anderem für ausschließlich zu Bildungs- oder Forschungszwecken betriebene Dienste, bestimmte nicht kommerzielle Wissensangebote, öffentliche Stellen und reine Open-Source-Plattformen vorgesehen. Entscheidend werden die genaue Zweckbestimmung und die tatsächlich angebotenen Funktionen sein. Ein Bildungslabel allein dürfte keinen allgemeinen Freibrief schaffen.

Altersprüfung wird zum praktischen Engpass

Altersgrenzen lassen sich leicht verkünden, aber schwer verlässlich durchsetzen. Eine bloße Eingabe des Geburtsdatums soll deshalb nicht genügen. Anbieter müssen eine Altersprüfung einsetzen, die zuverlässig, datensparsam und möglichst nicht nachverfolgbar ist. Die EU hat dafür bereits eine technisch fertige Altersprüfungs-App entwickelt. Sie soll lediglich bestätigen, ob eine Altersstufe erreicht wurde, ohne Name oder genaues Geburtsdatum an die Plattform zu übermitteln.

Der EU Kids Act macht die Alterskontrolle damit zu einer Infrastrukturfrage. Nutzer müssen ihre Altersstufe nachweisen, damit Plattformen die passenden Schutzregeln anwenden können. Zugleich bleibt offen, wie schnell alle Mitgliedstaaten geeignete Lösungen bereitstellen und wie gut alternative Verfahren funktionieren. Eine schwache Kontrolle ließe sich umgehen; eine zu invasive Kontrolle würde den Jugendschutz mit neuen Datenschutzrisiken erkaufen.

Safe by Design greift in das Plattformmodell ein

Der Vorschlag richtet sich nicht nur gegen ungeeignete Inhalte. Er greift in die Gestaltung der Dienste ein. Für Minderjährige sollen unter anderem Infinite Scroll, Autoplay, problematische Belohnungsmechanismen und Benachrichtigungen zu ungeeigneten Zeiten begrenzt oder abgeschaltet werden. Konten sollen standardmäßig privat sein, unbekannte Nutzer keinen direkten Kontakt aufnehmen können und Empfehlungssysteme nicht allein auf maximale Interaktion optimiert werden.

Die Kommission will zudem die Beweislast verschieben: Anbieter sollen darlegen, dass ihre Dienste für Kinder sicher sind. Das ergänzt bestehende Pflichten des Digital Services Act. Wie ernst die Kommission das Thema nimmt, zeigt bereits das Verfahren zum Suchtdesign von Instagram und Facebook, bei dem Infinite Scroll, Autoplay und stark personalisierte Empfehlungen im Mittelpunkt stehen.

Für Plattformbetreiber ist das keine kosmetische Änderung. Empfehlungslogik, Kontaktfunktionen, Voreinstellungen und Nutzungsdauer gehören häufig zum Kern des Geschäftsmodells. Die Regulierung zielt daher direkt auf Mechanismen, mit denen Aufmerksamkeit gebunden und anschließend über Werbung, Käufe oder Abonnements monetarisiert wird.

Bis zu sechs Prozent Umsatz als mögliche Geldbuße

Bei Verstößen sollen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich sein. Außerdem sieht der Vorschlag Aufsichts- und Nachweispflichten vor. Sehr große Plattformen dürften besonders eng kontrolliert werden. Für KI-Systeme soll die Aufsicht teilweise an die bestehenden Strukturen des AI Act anknüpfen.

Diese Obergrenze ist noch keine konkrete Strafe und sagt nichts über die Höhe in einem Einzelfall. Sie zeigt aber, dass die Kommission den EU Kids Act nicht als freiwilligen Verhaltenskodex versteht. Anbieter sollten den Entwurf deshalb technisch und rechtlich prüfen, ohne so zu tun, als seien sämtliche Details bereits beschlossen.

Der Vorschlag ist noch kein geltendes Recht

Europäisches Parlament und Rat müssen den Verordnungsvorschlag beraten und können Altersgrenzen, Ausnahmen, Fristen und Kontrollmechanismen verändern. Ein verbindlicher Anwendungstermin steht noch nicht fest. Bis dahin entstehen aus dem EU Kids Act keine unmittelbar geltenden neuen Pflichten.

Die politische Richtung ist dennoch eindeutig: Eltern sollen mehr Kontrolle erhalten, Plattformen mehr Verantwortung tragen. Ob daraus wirksamer Jugendschutz oder vor allem eine neue Alterskontrollschicht für fast alle Nutzer entsteht, hängt an den technischen Details und der Verhältnismäßigkeit. Genau dort muss das Gesetzgebungsverfahren genauer arbeiten als die griffige Überschrift.

Faktenbox

EU Kids Act
StatusVerordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 17. September 2026; noch kein geltendes Recht
AltersstufenKein reguläres Social Media unter 13; beaufsichtigte Mini-Konten von 13 bis unter 15; eigene Konten ab 15
Betroffene DiensteSoziale Netzwerke, Videoportale, Online-Spiele, App-Stores, Betriebssysteme sowie bestimmte KI-Chatbots und KI-Begleiter
Zentrale PflichtenAltersprüfung, sichere Voreinstellungen, begrenzte Kontakt- und Empfehlungsfunktionen sowie Nachweis eines altersgerechten Designs
Mögliche SanktionGeldbußen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes