Funktechnik zur Messung des Heizungsverbrauchs: Transparenz wird Standard
Spätestens ab 2027 müssen in Deutschland alle Mehrparteienhäuser auf funkbasierte Messtechnik zur Messung des Heizungsverbrauchs umgerüstet sein. Ziel der neuen Vorgaben ist es, den Heizungsverbrauch nicht nur einmal jährlich zu erfassen, sondern ihn kontinuierlich transparent zu machen und Bewohnern wie Verwaltern einen aktuellen Überblick über die Verbrauchsentwicklung zu ermöglichen.
Der Heizungsverbrauch wird grundsätzlich auf zwei Arten erfasst: über Wärmemengenzähler oder über Heizkostenverteiler.
Wärmemengenzähler messen den tatsächlichen Energieverbrauch einer Wohnung, indem sie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf der Heizung sowie den durchströmenden Wasservolumenstrom erfassen. In der Regel wird ein Wärmemengenzähler pro Wohnung installiert.
Sie liefern exakte Verbrauchswerte in Kilowattstunden, gelten als besonders genau und ermöglichen eine verbrauchsabhängige Abrechnung auf Basis realer Energiemengen. Voraussetzung für ihren Einsatz sind getrennte Heizkreise, damit jede Wohneinheit eindeutig erfasst werden kann.
Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, müssen die Vermieter Heizkostenverteiler kaufen. Sie werden vor allem in Immobilien eingesetzt, in denen mehrere Wohnungen über denselben Heizkreis versorgt werden. Die Geräte werden direkt an den Heizkörpern montiert – entweder über Schweißbolzen oder mithilfe von Klemmen.
Da Heizkostenverteiler keinen absoluten Energieverbrauch messen, sondern das Verhältnis der abgegebenen Wärme, ist vorab eine Bewertung der Heizkörper notwendig. Daraus wird ein Bewertungsfaktor ermittelt, der für eine korrekte Kostenverteilung entscheidend ist.
Funktechnik wird verpflichtend
Ab 2027 dürfen ausschließlich Funk-Wärmemengenzähler und Funk-Heizkostenverteiler eingesetzt werden. Diese Geräte verfügen über integrierte Funkmodule, die die Ablesedaten in regelmäßigen Abständen an ein Gateway senden. Das Gateway sammelt die Daten aller Zähler im Gebäude und überträgt sie per WLAN oder über mobile Datenverbindungen an den Immobilienbesitzer oder die Hausverwaltung – häufig direkt in die Abrechnungs- oder Verwaltungssoftware.
Auf dieser Basis lassen sich nicht nur jährliche Heizkostenabrechnungen, sondern auch monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter erstellen – ein zentrales Element für mehr Transparenz und Energieeffizienz. Für Eigentümer und Verwalter ist die Funkzählerpflicht damit nicht nur regulatorische Pflicht, sondern auch ein Instrument für effizientere Prozesse und nachhaltigeres Wirtschaften.
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