EU-Regulierung zu Dark Patterns: Bestehende Gesetze reichen laut Wettbewerbszentrale aus
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer neuen Gesetzesinitiative zur EU-Regulierung zu Dark Patterns. Ziel des geplanten Digital Fairness Act (DFA) ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und digitale Fairness im Binnenmarkt sicherzustellen. Doch nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale besteht dafür kein akuter Handlungsbedarf. Bereits heute biete das Wettbewerbsrecht ausreichend Möglichkeiten, manipulative Designs in Online-Angeboten zu unterbinden.
Ziel und Hintergrund der EU-Regulierung zu Dark Patterns
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Digital Fairness Act möchte die EU-Kommission digitale Verbraucherrechte modernisieren und vereinfachen. Vor dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit eine öffentliche Konsultation, in der verschiedene digitale Praktiken geprüft werden. Dabei geht es insbesondere um Verhaltensmuster, die als unfair oder manipulierend gelten könnten – die sogenannten Dark Patterns.
Diese sollen nach dem Willen der Kommission künftig klarer geregelt werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschung und Entscheidungsdruck zu schützen.
Was versteht man unter Dark Patterns?
Der Begriff Dark Patterns bezeichnet Designstrategien in Websites oder Apps, die Nutzer unbewusst zu Handlungen verleiten, die sie eigentlich vermeiden wollten. Solche Gestaltungen nutzen psychologische Effekte aus – etwa durch versteckte Kosten, unübersichtliche Vertragsbedingungen oder schwer auffindbare Kündigungsoptionen.
Typische Beispiele sind:
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- künstlich erzeugter Zeitdruck durch Countdown-Timer,
- überraschend hinzugefügte Preisbestandteile,
- auffällige Buttons, die zu ungewollten Bestellungen führen, oder
- optisch irreführende Rabattaktionen.
Diese Praktiken gelten als besonders problematisch, weil sie die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher einschränken und Vertrauen in digitale Geschäftsmodelle untergraben.
Wettbewerbszentrale: Kein Mangel an Regeln, sondern an Durchsetzung
Die Wettbewerbszentrale, eine der zentralen deutschen Institutionen für fairen Wettbewerb, sieht in der geplanten EU-Regulierung zu Dark Patterns keinen zusätzlichen Nutzen. Nach ihrer Einschätzung lassen sich solche Praktiken bereits heute effektiv mit bestehenden Vorschriften – insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – ahnden.
Gerichte haben in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass manipulative Designelemente unzulässig sind. So wurden unter anderem:
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- Fake-Timer (z. B. OLG Frankfurt, Az. 6 U 128/25) als irreführend eingestuft,
- versteckte Zusatzkosten (z. B. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2025, 6 U 116/24) untersagt,
- falsche Streichpreise (z. B. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2024, Az. 6 U 153/22) als Täuschung bewertet.
Auch manipulative Wiederholungsaufforderungen („Nagging“) oder gezieltes Framing von Entscheidungen können laut OLG Bamberg (Urteil vom 05.02.2025, Az. 3 UKI 11/24 e) unter das bestehende Verbot aggressiver Geschäftspraktiken fallen.
Bestehende Gesetze bieten ausreichenden Schutz
Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale besteht im Bereich der EU-Regulierung zu Dark Patterns daher kein gesetzliches Vakuum. Das geltende Recht ermögliche es, sowohl unlautere Irreführung als auch unzulässigen Entscheidungsdruck zu sanktionieren.
Statt neuer Vorschriften fordert die Organisation eine bessere Durchsetzung bestehender Regeln – etwa durch gezielte Kontrollen und klare Verfahren bei grenzüberschreitenden Online-Geschäften.
Auch in verwandten Themenfeldern wie personalisierter Werbung oder Influencer-Marketing sieht die Wettbewerbszentrale keinen Bedarf für neue Gesetze. Hier gehe es weniger um fehlende Regelungen, sondern vielmehr um deren praktische Anwendung und Kontrolle.
Vereinfachung statt weiterer Regulierung
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die zunehmende Komplexität der Rechtslage. Laut Wettbewerbszentrale wäre es zielführender, bestehende Informationspflichten zu überprüfen und zu verschlanken. Viele Vorschriften seien für Verbraucher kaum verständlich, während sie für Unternehmen zusätzlichen Aufwand erzeugen.
Eine empirische Analyse, welche Informationspflichten tatsächlich hilfreich sind, könne helfen, die Gesetzgebung zu vereinfachen – ein Ziel, das auch im Rahmen der EU-Regulierung zu Dark Patterns verfolgt werden sollte.
EU-Kommission prüft Handlungsoptionen
Die EU-Kommission will auf Grundlage der laufenden Konsultation entscheiden, ob und in welchem Umfang Dark Patterns künftig eigenständig reguliert werden. Beobachter erwarten erste Entwürfe des Digital Fairness Act im Laufe des Jahres 2026.
Bis dahin bleibt die Einschätzung der Wettbewerbszentrale deutlich: Eine zusätzliche EU-Regulierung zu Dark Patterns ist aus juristischer Sicht nicht notwendig – entscheidend sei die konsequente Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens.
Faktenbox
| Fakten zur EU-Regulierung zu Dark Patterns | |
|---|---|
| Gesetzesvorhaben | Digital Fairness Act (DFA) der EU-Kommission |
| Ziel | Schutz der Verbraucher vor manipulativen Online-Praktiken |
| Typische Dark Patterns | Fake-Timer, versteckte Kosten, irreführende Streichpreise |
| Position der Wettbewerbszentrale | Bestehendes Wettbewerbsrecht reicht aus |
| Rechtliche Grundlage | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) |
| Empfohlene Maßnahmen | Bessere Rechtsdurchsetzung und Vereinfachung der Informationspflichten |