KI-Werbung: Wettbewerbszentrale rügt Chatbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Wettbewerbszentrale hat einen Chatbot einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt beanstandet, weil er aus ihrer Sicht unzulässige KI-Werbung verbreitet haben soll. Der Bot beantwortete Fragen zu einem Volksfest nicht nur redaktionell, sondern gab konkrete Produktempfehlungen, nannte Preise und verlinkte zu privaten Anbietern. Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale verstößt dieses Vorgehen gegen den Medienstaatsvertrag (MStV) und überschreitet den zulässigen Rahmen öffentlich-rechtlicher Online-Angebote.

KI-Werbung: Wettbewerbszentrale rügt Chatbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
KI-Werbung: Wettbewerbszentrale rügt Chatbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Hintergrund: Chatbot mit potenziell werblichen Antworten

Der beanstandete Chatbot wurde von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt rund um ein Volksfest beworben. Nutzer konnten ihm Fragen zu Veranstaltungen, Essensangeboten oder Mode stellen. Statt sich auf journalistische Inhalte zu beschränken, generierte die KI Antworten, die teilweise wie KI-Werbung wirkten. Sie empfahl Snacks, Outfits und Restaurants, führte Preisvergleiche durch und verlinkte auf Seiten eines privaten Kooperationspartners.

Die Wettbewerbszentrale sieht darin eine problematische Vermischung von redaktionellen Informationen und kommerzieller Kommunikation. Öffentlich-rechtliche Anbieter müssen Werbung klar trennen und dürfen keine versteckte KI-Werbung in redaktionelle Inhalte einbetten.

Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag im Raum

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale verletzt das Vorgehen den Medienstaatsvertrag. Der MStV schreibt vor, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten im Internet keine unzulässige Werbung betreiben und redaktionelle Inhalte nicht auf wirtschaftliche Interessen Dritter ausrichten dürfen. Da der Chatbot konkrete Empfehlungen aussprach und Links zu Partnerseiten setzte, könnte dies als verbotene KI-Werbung eingestuft werden.

Besonders kritisch wird gesehen, dass Nutzer öffentlich-rechtlicher Angebote eine hohe Neutralität erwarten. Ein vorhandener Hinweis, dass die KI Fehler machen könne, reiche nicht aus, um auf mögliche werbliche Inhalte hinzuweisen.

Large Language Models als Ursache der Werbewirkung

Der Chatbot basiert nach Angaben der Rundfunkanstalt auf einem Large Language Model (LLM), das auf ausgewählte Quellen zugreift. Solche Systeme können unbewusst Inhalte erzeugen, die den Charakter von KI-Werbung haben, ohne dass die Betreiber dies beabsichtigen. Gerade bei öffentlich-rechtlichen Medien führt diese Eigendynamik zu rechtlichen Unsicherheiten.

Reaktionen und mögliche Folgen für KI-Einsatz im Rundfunk

Die Rundfunkanstalt hat bislang keine detaillierte Stellungnahme veröffentlicht. Sie verweist jedoch darauf, dass ein Disclaimer über mögliche KI-Fehler vorhanden war. Ob Anpassungen erfolgen, bleibt offen. Die Wettbewerbszentrale fordert strengere Kontrollen und klare Vorgaben, um zu verhindern, dass KI-Anwendungen unzulässige Werbung verbreiten.

Sollte sich die Bewertung rechtlich bestätigen, könnte dies weitreichende Folgen für den Einsatz von KI im Rundfunk haben. Anbieter müssten künftig sicherstellen, dass Chatbots keine versteckte KI-Werbung enthalten und klar als redaktionelle Werkzeuge erkennbar sind.

Rechtlicher Rahmen: Medienstaatsvertrag und Werbung

Der Medienstaatsvertrag regelt, wie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten im Internet auftreten dürfen. Werbung ist nur begrenzt erlaubt und muss klar von journalistischen Inhalten getrennt werden. Neue Technologien wie KI erschweren diese Trennung, da sie eigenständig Antworten generieren und unbeabsichtigt KI-Werbung transportieren können.

Der Fall zeigt, dass Aufsichtsbehörden wie die Wettbewerbszentrale aufmerksam prüfen, wie KI im Medienbereich eingesetzt wird. Es könnte zu einer juristischen Klärung kommen, inwieweit KI-gestützte Chatbots mit redaktionellem Auftrag arbeiten dürfen, ohne Werbung zu verbreiten.

Ausblick: Mehr Regulierung für KI-Werbung möglich

Die Diskussion macht deutlich, dass bestehende Gesetze zwar greifen, aber nicht alle Besonderheiten von KI abdecken. Künftig könnten zusätzliche Leitlinien nötig sein, um klarzustellen, wie KI-Werbung verhindert werden kann. Öffentlich-rechtliche Anbieter stehen vor der Herausforderung, neue Technologien zu nutzen, ohne ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu gefährden.

Faktenbox

KI-Werbung – zentrale Fakten
Beanstandung Wettbewerbszentrale kritisiert Chatbot wegen KI-Werbung
Auslöser Produktempfehlungen und Preisvergleiche zu einem Volksfest
Rechtsgrundlage Medienstaatsvertrag (MStV) – Verbot unzulässiger Werbung
Technologie Large Language Model (LLM) als Basis des Chatbots
Potenzielle Folgen Strengere Kontrolle und Regulierung von KI-Werbung im Rundfunk