Zalando VLOP-Einstufung bleibt vor EU-Gericht bestehen
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: Die Zalando VLOP-Einstufung bleibt bestehen. Damit bleibt die Modeplattform offiziell als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) eingestuft.
Hintergrund: Warum Zalando klagte
Inhaltsverzeichnis
Die Europäische Kommission hatte Zalando 2023 als VLOP benannt, da die Plattform über 83 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU erreicht. Ab 45 Millionen Nutzern gelten verschärfte Regeln. Zalando argumentierte, dass nur der Marktplatz mit Drittanbietern eine Online-Plattform im Sinne des DSA sei, nicht aber das eigene Retail-Geschäft. Ziel war es, die Zalando VLOP-Einstufung zu kippen.
Gericht lehnt Argumente ab
Die Richter folgten dieser Sichtweise nicht. Sie stellten klar: Nutzer sehen bei Zalando Produkte von Drittanbietern und von Zalando selbst auf derselben Oberfläche. Deshalb sei eine klare Trennung nicht möglich. Alle Nutzer der Plattform seien als „aktive Nutzer“ zu zählen – selbst wenn sie nur Produkte anschauen. Damit liegt die Zahl deutlich über der 45-Millionen-Grenze, und die Zalando VLOP-Einstufung bleibt bestehen.
Zalando hatte auch eingewendet, dass der Begriff „aktiver Nutzer“ zu unklar sei und gegen Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit verstoße. Das Gericht wies diese Einwände zurück. Der Gesetzgeber habe bewusst eine breite Definition gewählt, um Schlupflöcher zu vermeiden.
Folgen der Entscheidung
Für Zalando bedeutet die bestätigte Zalando VLOP-Einstufung, dass alle Pflichten für sehr große Online-Plattformen weiterhin gelten. Dazu zählen unter anderem:
- Risikoanalysen für systemische Gefahren,
- Transparenz bei Empfehlungssystemen,
- verstärkte Aufsicht durch die Europäische Kommission.
Damit setzt das Urteil ein Signal: Große Plattformen können ihre Nutzerzahlen nicht kleinrechnen, indem sie eigene Shops und Marktplatzbereiche trennen.
Ob Zalando Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegt, ist offen. Klar ist jedoch: Mit der bestätigten Zalando VLOP-Einstufung stärkt das Gericht die Durchsetzung des DSA. Auch andere große Marktplätze müssen ihre Systeme an den strengen Vorgaben ausrichten.
Faktenbox
| Zalando VLOP-Einstufung | |
|---|---|
| Aspekt | Details |
| Gericht | Gericht der Europäischen Union |
| Datum | 3. September 2025 |
| Aktenzeichen | T-348/23 |
| Kläger | Zalando SE, Berlin |
| Beklagte | Europäische Kommission |
| Kernpunkt | 83 Mio. aktive Nutzer → Einstufung als VLOP nach DSA |
| Ergebnis | Klage abgewiesen, Zalando VLOP-Einstufung bleibt |
| Bedeutung | Bestätigung strenger DSA-Regeln für große Plattformen |
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