Hürdenlauf statt Mausklick: Wie Plattformen das Melden für illegale Inhalte erschweren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer aktuellen Untersuchung erhebliche Defizite bei der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) durch große Online-Plattformen aufgedeckt. Im Zentrum der Kritik stehen die Melde- und Beschwerdeverfahren, die es Nutzern ermöglichen sollen, illegale Inhalte wie betrügerische Angebote oder Hassrede schnell und unkompliziert zu entfernen. Die Ergebnisse belegen jedoch, dass viele Anbieter den gesetzlichen Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit nicht nachkommen.

📌 Auf einen Blick

Die Untersuchung des vzbv bei zehn großen Plattformen zeigt, dass illegale Inhalte oft nur über komplizierte Wege gemeldet werden können. Plattformen nutzen Dark Patterns und verstoßen gegen Transparenzpflichten des DSA, was besonders den Schutz von Minderjährigen gefährdet.

Hürdenlauf statt Mausklick: Wie Plattformen das Melden für illegale Inhalte erschweren
Hürdenlauf statt Mausklick: Wie Plattformen das Melden für illegale Inhalte erschweren

Methodik der Untersuchung zu Rechtsverstößen

Zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 prüfte der vzbv zehn Plattformen, die als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) eingestuft sind. Die Stichprobe umfasste die Marktplätze AliExpress, Amazon, Shein, Temu und Zalando sowie die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube. Die Experten untersuchten die Verfahren aus verschiedenen Perspektiven, darunter angemeldete und unangemeldete Erwachsene sowie Minderjährige. Insgesamt wurden 24 Fälle eingereicht, die aus Sicht der Verbraucherschützer illegale Inhalte darstellten, wie etwa antisemitische Beiträge oder Produkte ohne korrekte Herstellerangaben.

Barrieren beim Melden für illegale Inhalte

Obwohl der DSA vorschreibt, dass Meldeverfahren leicht zugänglich sein müssen, stießen die Prüfer auf zahlreiche Hindernisse. Amazon erlaubt Meldungen beispielsweise gar nicht ohne ein bestehendes Nutzerkonto. Bei Instagram können nicht angemeldete Personen lediglich ganze Konten, jedoch keine einzelnen Beiträge als illegale Inhalte melden. TikTok bietet am Smartphone ohne Login überhaupt keine funktionierende Meldeoption an; hierfür ist zwingend ein Desktop-Browser erforderlich.

Zusätzlich erschweren unübersichtliche Kategorisierungen den Prozess. Nutzer müssen sich oft durch lange Listen mit Fachbegriffen wie „Fälschung beweiserheblicher Daten“ oder „class III medical devices“ klicken, was ohne juristische Vorkenntnisse kaum zu bewältigen ist. Diese Komplexität wirkt abschreckend und verhindert, dass illegale Inhalte effektiv aus dem digitalen Raum verschwinden.

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Benachteiligung von DSA-Meldungen gegenüber AGB-Verstößen

Ein zentrales Ergebnis des Berichts ist die Ungleichbehandlung von Meldungen. Während Verstöße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattformen oft mit wenigen Klicks gemeldet werden können, ist der Weg für illegale Inhalte im Sinne des DSA deutlich hürdenreicher gestaltet. Bei YouTube etwa müssen für eine Rechtsverstoßmeldung mehrere Pflichtfelder und detaillierte Gesetzeserläuterungen ausgefüllt werden, während AGB-Meldungen wesentlich simpler ablaufen.

Der vzbv bewertet diese Gestaltung als Dark Pattern. Durch die künstliche Erschwerung werden Nutzer dazu gedrängt, eher AGB-Verstöße zu wählen. Dies ist für die Plattformen vorteilhaft, da sie in diesen Fällen geringeren Transparenz- und Dokumentationspflichten unterliegen und den Nutzern weniger Rechte, etwa bei Widersprüchen, einräumen müssen.

Mängel bei Kommunikation und Entscheidungsfindung

Nach dem Absenden einer Meldung für illegale Inhalte ist eine unverzügliche Empfangsbestätigung gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis fehlte diese bei Amazon und Temu jedoch komplett oder war lediglich als flüchtiger Hinweis auf dem Bildschirm sichtbar. Auch die Bearbeitungsdauer variiert stark. Während Temu innerhalb weniger Stunden entschied, dauerte es bei Zalando 27 Tage und bei TikTok 23 Tage, bis eine Rückmeldung erfolgte.

Besonders kritisch ist die Situation für Minderjährige. Obwohl die EU-Kommission altersgerechtes Design fordert, unterscheiden sich die Meldewege für Jugendliche nicht von denen für Erwachsene. Einschüchternde Warnhinweise, dass falsche Meldungen zur Kontosperrung führen können, stellen für diese vulnerable Gruppe ein erhebliches Hindernis dar.

Defizite im internen Beschwerdemanagement

Auch der Zugang zu einem internen Beschwerdesystem nach Artikel 20 DSA ist oft mangelhaft. Bei Zalando schlug der Versuch, einer Entscheidung zu widersprechen, technisch fehl, da die Antwort-E-Mails unzustellbar waren. Andere Anbieter wie Amazon oder AliExpress präsentieren Beschwerdeformulare ausschließlich in englischer Sprache oder fordern Nutzer auf, bereits bekannte Daten erneut manuell einzugeben. Der vzbv fordert daher eine konsequentere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden, um sicherzustellen, dass illegale Inhalte künftig ohne manipulative Hürden gemeldet werden können.

Faktenbox

Zahlen und Fakten zur Untersuchung des vzbv
Untersuchte Plattformen10 Very Large Online Platforms (VLOPs)
Untersuchungszeitraum9. Oktober 2025 bis 26. Januar 2026
PrüfgegenstandEinhaltung der Artikel 16 und 20 des Digital Services Act (DSA)
Längste Entscheidungsdauer27 Tage (Zalando) für die Entfernung gemeldeter Inhalte
HauptkritikpunkteDark Patterns, technische Hürden, mangelnde Barrierefreiheit für Minderjährige