Just Eat Takeaway kündigt vorzeitige Ablösung der Wandelanleihen an
Der niederländische Essenslieferdienst Just Eat Takeaway.com B.V. hat heute eine strategisch wichtige Entscheidung zur Bereinigung seiner Bilanzstruktur bekanntgegeben. Das Unternehmen informierte den Kapitalmarkt über die Ausübung einer sogenannten Clean-up Call Option. Dieser Schritt hat direkte Auswirkungen auf die Inhaber der noch ausstehenden Just Eat Wandelanleihen, die ursprünglich Laufzeiten bis in die Jahre 2026 und 2028 aufwiesen. Durch die Maßnahme werden die verbliebenen Restbeträge dieser Finanzinstrumente vorzeitig fällig gestellt und vollständig zurückgezahlt.
Diese Ankündigung folgt auf ein bereits im Vorfeld durchgeführtes Rückkaufangebot (Tender Offer), welches von den Investoren breit angenommen wurde. Da nun nur noch geringe Nennbeträge im Umlauf sind, nutzt der Konzern sein vertragliches Recht zur Glattstellung. Für Marktbeobachter ist das Vorgehen bezüglich der Just Eat Wandelanleihen ein klares Signal der finanziellen Konsolidierung und der aktiven Steuerung von Verbindlichkeiten.
Hintergründe zu den betroffenen Just Eat Wandelanleihen
Inhaltsverzeichnis
Im Detail bezieht sich die heutige Meldung auf zwei spezifische Emissionen des Unternehmens. Zum einen handelt es sich um die Anleihe im ursprünglichen Volumen von 300 Millionen Euro mit einem Zinskupon von 1,250 Prozent und Fälligkeit 2026 (ISIN: XS2166095146). Zum anderen ist die Anleihe über ursprünglich 500 Millionen Euro mit 0,625 Prozent Zins und Fälligkeit 2028 (ISIN: XS2296021798) betroffen. Beide Papiere fallen unter die Kategorie der Just Eat Wandelanleihen, die Investoren unter bestimmten Voraussetzungen den Tausch in Aktien ermöglichen.
Das Management stützt die Entscheidung zur vorzeitigen Kündigung auf die Bedingung 4.1 (Condition 4.1) der jeweiligen Anleihebedingungen. Diese Klauseln sind Standard in Prospekten für Wandelanleihen und erlauben es dem Emittenten, die Papiere vom Markt zu nehmen, wenn das ausstehende Volumen unter eine kritische Schwelle sinkt. Im Falle der Just Eat Wandelanleihen wurde diese Schwelle durch den Erfolg des vorangegangenen Rückkaufangebots unterschritten.
Vorausgegangen war eine Einladung an die Gläubiger vom 2. Oktober 2025, ihre Anteile an das Unternehmen zu verkaufen. Just Eat Takeaway akzeptierte den Rückkauf aller gültig angedienten Stücke gegen Barzahlung. In der Folge wurden bereits Anleihen im Wert von 294,1 Millionen Euro der 2026er-Serie und 491,5 Millionen Euro der 2028er-Serie erfolgreich zurückgeführt.
Die Mechanik des Clean-up Calls
Durch die massive Annahme des Tender Offers befinden sich aktuell nur noch minimale Restbestände im Markt. Die verbliebenen Nennbeträge belaufen sich auf lediglich 5,9 Millionen Euro bei der 2026 fälligen Anleihe und auf 8,5 Millionen Euro bei dem 2028 fälligen Papier. Diese Summen repräsentieren jeweils weit weniger als 15 Prozent des ursprünglichen Gesamtnennbetrags der jeweiligen Serie.
Das Unterschreiten dieser 15-Prozent-Marke ist der entscheidende Auslöser für die nun angekündigte Maßnahme. Die Bedingungen der Just Eat Wandelanleihen sehen vor, dass bei Erreichen dieses niedrigen Niveaus eine Zwangsrückzahlung der Restbestände zulässig ist. Dies dient dazu, Emittenten vor unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten für Kleinstbeträge zu schützen („Clean-up“). Ohne diese Klausel müsste das Unternehmen die administrativen Lasten und Berichtspflichten für zwei fast getilgte Anleihen bis zum regulären Laufzeitende weitertragen.
Für die Buchhaltung des Konzerns bedeutet die komplette Tilgung der Just Eat Wandelanleihen eine signifikante Vereinfachung. Die Positionen werden vollständig aus der Bilanz entfernt, was die Komplexität des Fremdkapitalportfolios reduziert und die Finanzkennzahlen klarer gestaltet.
Zeitplan und finanzielle Konditionen für Anleger
Der Stichtag für die Rückzahlung wurde auf den 19. Januar 2026 festgelegt (Redemption Date). An diesem Tag werden die noch im Umlauf befindlichen Just Eat Wandelanleihen zu 100 Prozent ihres Nennbetrags abgelöst. Das bedeutet, dass Anleger, die ihre Papiere noch im Depot halten, den vollen Nennwert zurückerhalten.
Zusätzlich zum Kapitalbetrag haben die Gläubiger Anspruch auf die bis dahin aufgelaufenen Zinsen. Der Zinsberechnungszeitraum läuft bis zum Rückzahlungstag, schließt diesen selbst jedoch nicht mit ein. Dies ist ein marktübliches Verfahren bei der Endabwicklung festverzinslicher Wertpapiere.
Für Investoren, die das Rückkaufangebot im Oktober 2025 nicht angenommen haben, endet das Engagement in Just Eat Wandelanleihen somit zwangsweise im Januar 2026. Da die Rückzahlung zum Nennwert (Par) erfolgt, erleiden Anleihegläubiger keine Kursverluste bezogen auf den Nominalwert. Allerdings entfällt durch die Kündigung die theoretische Option, in der Zukunft von einer Wandlung in Aktien zu profitieren, sollte der Aktienkurs stark steigen. Auch zukünftige Zinszahlungen über den Januar 2026 hinaus entfallen.
Strategische Einordnung der Maßnahme
Die Entscheidung, die Just Eat Wandelanleihen vorzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, passt in die breitere Finanzstrategie vieler Konzerne in der aktuellen Marktphase. Wandelanleihen sind hybride Instrumente, die oft genutzt werden, um sich günstiger zu refinanzieren als über klassische Anleihen, da der Investor für den niedrigeren Zins die „Wandlungsoption“ erhält.
Wenn ein Unternehmen wie Just Eat Takeaway diese Verbindlichkeiten nun glattstellt, deutet dies auf eine Strategie des Schuldenabbaus (De-Leveraging) hin. Durch die Beseitigung der Just Eat Wandelanleihen eliminiert das Unternehmen nicht nur Zinslasten, sondern auch den sogenannten „Overhang“ potenzieller neuer Aktien. Eine Wandlung der Anleihen hätte zu einer Verwässerung der Altaktionäre geführt, da neue Aktien hätten ausgegeben werden müssen. Durch die Bar-Rückzahlung wird dieser Verwässerungseffekt verhindert, was in der Regel positiv von Bestandsaktionären aufgenommen wird.
Zudem suggeriert die Fähigkeit, die Just Eat Wandelanleihen bar abzulösen, eine solide Liquiditätsposition. Das Unternehmen nutzt vorhandene Mittel, um Verpflichtungen aus der Zukunft in die Gegenwart zu holen und zu erledigen. Dies schafft Spielraum für künftige Investitionen oder andere kapitalmarktrelevante Maßnahmen, ohne durch die Covenants (Kreditklauseln) der Altanleihen eingeschränkt zu sein.
Ausblick auf den 19. Januar 2026
Marktteilnehmer erwarten, dass die technische Abwicklung reibungslos verläuft. Die Depotbanken werden die Ausbuchung der Just Eat Wandelanleihen und die Gutschrift des Nennwerts sowie der Stückzinsen automatisch zum Stichtag vornehmen. Ein aktives Handeln der Anleger ist in der Regel nicht mehr erforderlich, da es sich um eine obligatorische Rückzahlung handelt.
Mit dem 19. Januar 2026 schließt Just Eat Takeaway dieses Kapitel seiner Unternehmensfinanzierung ab. Die erfolgreiche Bereinigung der Bilanz von diesen beiden großen Positionen wird die Finanzstruktur des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2026 übersichtlicher gestalten und demonstriert die Handlungsfähigkeit des Managements im Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten.
Faktenbox
| Fakten zur Rückzahlung der Anleihen | |
|---|---|
| Emittent | Just Eat Takeaway.com B.V. |
| Betroffene Serie 2026 | €300 Mio. 1,250 % (ISIN: XS2166095146) |
| Betroffene Serie 2028 | €500 Mio. 0,625 % (ISIN: XS2296021798) |
| Ausstehendes Volumen 2026 | € 5,9 Millionen |
| Ausstehendes Volumen 2028 | € 8,5 Millionen |
| Art der Maßnahme | Clean-up Call (< 15 % Volumen) |
| Rückzahlungsdatum | 19. Januar 2026 |
| Konditionen | 100 % Nennwert zzgl. aufgelaufener Zinsen |