Neue EU-Abgabe auf Billigimporte: 3 Euro pro Paket ab 2026
Die Europäische Union verschärft ihren Kurs gegen die Flut an Päckchen aus Fernost drastisch. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am Freitag auf eine weitreichende Maßnahme verständigt, die den Online-Handel grundlegend verändern wird. Neben dem bereits diskutierten Ende der Steuerbefreiung kommt nun ein weiterer entscheidender Faktor hinzu: Eine neue EU-Abgabe auf Billigimporte. Ab Juli 2026 soll für jedes Paket, das aus einem Drittstaat in die EU eingeführt wird, eine pauschale Gebühr von drei Euro erhoben werden. Dieser Schritt gilt als direkte Antwort auf die Geschäftspraktiken von Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress und soll als Zwischenlösung dienen, bevor die umfassende Zollreform 2028 in Kraft tritt.
Die 3-Euro-Pauschale: Eine neue Hürde für den Online-Handel
Inhaltsverzeichnis
Der Beschluss der EU-Finanzminister markiert eine Zäsur im grenzüberschreitenden E-Commerce. Bisher konnten Waren mit einem Sachwert von unter 150 Euro zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Die neue EU-Abgabe auf Billigimporte hebelt diesen Vorteil faktisch aus, noch bevor die eigentliche Zollfreigrenze fällt. Ab dem Sommer 2026 wird für jede Sendung unter 150 Euro eine pauschale Abgabe von drei Euro fällig, unabhängig vom tatsächlichen Warenwert.
Für Konsumenten bedeutet dies, dass der Kauf von extrem günstigen „Pfennigartikeln“ unattraktiv wird. Ein Smartphone-Ladekabel für 2 Euro würde sich durch die neue EU-Abgabe auf Billigimporte im Preis mehr als verdoppeln. Die EU begründet diesen Schritt mit dem enormen administrativen Aufwand, den die Milliarden an Kleinpaketen verursachen. Jährlich erreichen rund vier Milliarden Pakete aus Drittstaaten die EU, was die Zollbehörden an ihre Belastungsgrenzen bringt. Die Pauschale soll diese Verwaltungskosten decken und gleichzeitig als regulatorisches Instrument dienen, um die Menge der Kleinstsendungen einzudämmen.
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze und das „Eimer-System“
Die neue EU-Abgabe auf Billigimporte ist jedoch nur der erste Schritt eines zweistufigen Plans. Langfristig – anvisiert ist das Jahr 2028 – soll die 150-Euro-Zollfreigrenze komplett gestrichen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird für jeden eingeführten Artikel, ab dem ersten Cent Warenwert, ein regulärer Zoll fällig. Um zu verhindern, dass der Zollaufwand für Millionen verschiedener Produkte die Behörden lahmlegt, führt die EU ein vereinfachtes Berechnungssystem ein, das sogenannte „Bucket System“ (Eimer-System).
Statt tausender unterschiedlicher Zollsätze werden Produkte künftig in vier feste Kategorien eingeteilt, für die jeweils ein pauschaler Zollsatz gilt:
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- 5 Prozent
- 8 Prozent
- 12 Prozent
- 17 Prozent
Waren wie Bekleidung oder Schuhe dürften dabei in die höchste Kategorie von 17 Prozent fallen. Die Kombination aus der vorgezogenen 3-Euro-Pauschale und dem späteren, systematischen Zollaufschlag zeigt die Entschlossenheit Brüssels. Die neue EU-Abgabe auf Billigimporte fungiert hierbei als Brücke, um den Druck auf die Anbieter bereits vor der technischen Fertigstellung der großen Zollreform zu erhöhen.
Kampf gegen „Paket-Splitting“ und Steuervermeidung
Ein zentrales Argument für die neue EU-Abgabe auf Billigimporte ist die Bekämpfung unfairer Handelspraktiken. Bisher nutzen viele Anbieter aus Drittstaaten die 150-Euro-Grenze gezielt aus, indem sie größere Bestellungen in mehrere kleine Pakete aufteilen („Splitting“), um unter dem Radar des Zolls zu bleiben. Auch die Falschdeklaration von Warenwerten ist ein massives Problem. Durch eine Pauschalabgabe pro Paket wird das Splitting von Sendungen wirtschaftlich bestraft: Wer eine Bestellung in drei Pakete aufteilt, zahlt künftig dreimal die Abgabe.
Handelsverbände wie der HDE begrüßen die Maßnahmen. Sie sehen darin einen längst überfälligen Schritt zur Herstellung von Waffengleichheit („Level Playing Field“). Heimische Händler, die Steuern zahlen, Umweltauflagen erfüllen und für Produktsicherheit haften, litten lange unter dem Preisdruck der chinesischen Konkurrenz, die diese Kostenfaktoren oft umging. Die neue EU-Abgabe auf Billigimporte soll diese Verzerrung korrigieren, indem sie die Logistik- und Verwaltungskosten der Importeure realitätsnäher abbildet.
Reaktionen und Folgen für Verbraucher
Für den Endverbraucher wird das Online-Shopping außerhalb der EU spürbar teurer und bürokratischer. Die Plattformen werden voraussichtlich gezwungen sein, die neue EU-Abgabe auf Billigimporte direkt im Checkout-Prozess zu integrieren („Deemed Importer“-Prinzip), damit der Kunde nicht bei der Zustellung an der Haustür zur Kasse gebeten wird. Dies erfordert jedoch massive Anpassungen in den IT-Systemen der Marktplätze und Logistiker.
Kritiker warnen, dass die Kostensteigerungen letztlich voll auf die Verbraucher durchschlagen werden. Andererseits erhoffen sich Umweltschützer durch die Verteuerung einen Rückgang des „Wegwerfkonsums„. Wenn ein T-Shirt nicht mehr 3 Euro, sondern durch Abgaben und Zölle eher 7 oder 8 Euro kostet, könnte dies die Impulskäufe von Fast Fashion bremsen. Die neue EU-Abgabe auf Billigimporte ist somit nicht nur eine fiskalische Maßnahme, sondern auch ein Instrument der Umweltpolitik, das den ökologischen Fußabdruck des globalen Paketversands reduzieren soll.
Faktenbox
| Überblick: Die neue EU-Import-Regelung | |
|---|---|
| Neue Maßnahme (ab 2026) | Pauschale Abgabe von 3,00 Euro pro Paket für Sendungen unter 150 Euro Warenwert. |
| Zweite Stufe (ab ca. 2028) | Kompletter Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze. |
| Das „Bucket System“ | Vereinfachte Zollsätze in 4 Kategorien: 5 %, 8 %, 12 % und 17 % (statt Einzelverzollung). |
| Ziel der Abgabe | Deckung der Verwaltungskosten, Reduzierung der Paketflut, Fairness für EU-Händler. |
| Betroffene Händler | Versender aus Drittstaaten (Non-EU), z. B. Temu, Shein, AliExpress. |