Neue EU-Regeln für Zahlungsdienste sollen Online-Betrug deutlich reduzieren
Die EU-Reform der Zahlungsdienste wurde politisch beschlossen und soll Verbraucher sowie Unternehmen umfassend vor Online-Betrug, versteckten Kosten und unfairen Praktiken schützen. Parlament und Rat haben sich auf ein Paket aus Payment Services Regulation (PSR) und Third Payment Services Directive (PSD3) geeinigt. Das Ziel der EU-Reform der Zahlungsdienste ist ein offener, sicherer und wettbewerbsfähiger europäischer Zahlungsverkehrsmarkt. Die neuen Regeln betreffen Banken, Zahlungsdienstleister, Online-Plattformen und technische Dienstleister gleichermaßen.
Stärkerer Schutz vor Online-Betrug
Inhaltsverzeichnis
Ein zentrales Element der EU-Reform der Zahlungsdienste ist die deutliche Ausweitung der Betrugsprävention. Zahlungsdienstleister (PSPs) müssen künftig nachweisen, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben. Unterlassen sie dies, haften sie für den entstandenen Schaden.
Die Reform schreibt vor, dass PSPs vor jeder Transaktion überprüfen müssen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der Kennung – etwa der IBAN – übereinstimmt. Bei Abweichungen muss die Transaktion abgelehnt und der Kunde informiert werden. Zudem wird starke Kundenauthentifizierung verpflichtend. PSPs müssen zudem risikobasierte Prüfmechanismen einsetzen, um ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen zu erkennen.
Besonders relevant ist die Neubewertung sogenannter Autorisierungsbetrugsfälle, etwa bei Telefon- oder Messenger-Betrug. Gibt sich ein Betrüger als Mitarbeiter des PSP aus und überzeugt den Kunden zur Freigabe einer Zahlung, gilt die Transaktion künftig als nicht autorisiert. Der PSP muss dann den vollen Betrag erstatten, sofern der Betroffene den Vorfall meldet.
Haftung von Online-Plattformen bei betrügerischen Inhalten
Die EU-Reform der Zahlungsdienste erweitert die Verantwortlichkeit großer Online-Plattformen. Werden Banken oder PSPs zur Erstattung verpflichtet, weil ein Kunde auf gefälschte Angebote hereingefallen ist, können sie Plattformen haftbar machen, wenn diese trotz Hinweis betrügerische Inhalte nicht entfernen. Damit wird der Schutz der Digital Services Act (DSA) auf Zahlungsrisiken ausgeweitet und vertieft.
Auch Werbetreibende werden stärker kontrolliert. Wer Finanzprodukte bewirbt, muss großen Plattformen nachweisen, dass er im jeweiligen Land rechtlich zugelassen oder ausgenommen ist. Dadurch sollen unregulierte Finanzangebote eingedämmt werden.
Mehr Transparenz bei Gebühren und Wechselkurskosten
Ein weiterer Baustein der EU-Reform der Zahlungsdienste betrifft die Gebührenstruktur. Kunden sollen künftig vor einer Zahlung klar und vollständig über alle möglichen Kosten informiert werden. Dazu zählen unter anderem:
- Fremdwährungsgebühren
- Wechselkursaufschläge
- Abhebegebühren, unabhängig vom Betreiber des Automaten
Die Reform soll sicherstellen, dass Kunden Preise vergleichen können und nicht nachträglich mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden.
Verbesserter Zugang zu Bargeld – besonders im ländlichen Raum
Die Reform stärkt den Zugang zu Bargeld. In abgelegenen Gebieten sollen Einzelhändler Bargeldauszahlungen zwischen mindestens 100 und maximal 150 Euro ermöglichen dürfen – ohne Kaufverpflichtung. Dadurch soll Bargeld weiterhin ein realer und praktischer Zahlungsweg bleiben, auch wenn einzelne Regionen weniger gut mit Bankautomaten versorgt sind.
Fairer Wettbewerb und besserer Zugang zu Bankinfrastruktur
Ein Schwerpunkt der EU-Reform der Zahlungsdienste liegt auf mehr Wettbewerb im Zahlungsverkehr. Banken dürfen Dienste wie Open Banking nicht länger benachteiligen. Drittanbieter sollen unter transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen Zugriff auf Kontodaten erhalten, wenn der Nutzer zustimmt.
Gleichzeitig müssen Banken Zahlungskonten für Zahlungsinstitute bereitstellen. Auch Hersteller von Smartphones und anderen Geräten müssen den Zugang zu technischen Schnittstellen ermöglichen, damit Apps Daten speichern oder übertragen können, die für Zahlungen nötig sind.
Vereinfachte Zulassung für Zahlungsdienstleister
Die Reform sieht eine klare, europaweit harmonisierte Zulassung für Zahlungsinstitute vor. Dazu gehören:
- Kapitalanforderungen nach Risikolage
- verlässliche Finanzplanung
- klare Berechnungsvorschriften für Eigenmittel
- beschleunigte Verfahren für Unternehmen, die bereits unter der MiCA-Verordnung registriert sind
Zudem legt die Reform fest, dass alle Zahlungsdienstleister künftig an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen müssen, wenn sich ein Verbraucher dafür entscheidet.
Nächste Schritte und erwartete Auswirkungen
Die EU-Reform der Zahlungsdienste muss noch formell von Parlament und Rat bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Anschließend beginnt die Umsetzungsphase in den Mitgliedstaaten sowie die technische Anpassung durch Banken, PSPs und Plattformanbieter. Die Reform dürfte den europäischen Zahlungsverkehr nachhaltig verändern: mehr Sicherheit, mehr Transparenz, mehr Wettbewerb – und ein deutlich stärkerer Schutz vor digitalen Betrugsformen.
Faktenbox
| Fakten zur EU-Reform der Zahlungsdienste | |
|---|---|
| Zielsetzung | Mehr Schutz vor Online-Betrug, Transparenz und fairer Wettbewerb |
| Rechtspaket | Payment Services Regulation (PSR) und PSD3 |
| Haftung | PSPs haften bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen vollständig |
| Bargeldzugang | Einzelhändler dürfen 100–150 € ohne Kauf auszahlen |
| Online-Plattformen | Haftung bei unterlassenem Entfernen betrügerischer Inhalte |
| Transparenz | Pflicht zur Offenlegung aller Gebühren vor der Zahlung |