Digitale Barrierefreiheit als Stärke: Tipps für Inklusive Online-Shops

Websites und Online-Shops müssen seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei werden. Was zunächst nach einer Herausforderung klingt, ist gleichzeitig eine große Chance, denn durch digitale Barrieren verlieren Online-Händler wertvolle Kunden und schwächen die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Unsere fünf Tipps zeigen, wie Sie Barrierefreiheit in Ihrem Online-Shop zum Standard machen.

Digitale Barrierefreiheit als Stärke: Tipps für Inklusive Online-Shops
Digitale Barrierefreiheit als Stärke: Tipps für Inklusive Online-Shops

28. Juni 2025: Ab jetzt barrierefrei

Erlassen am 16. Juni, trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen Online-Shops, Websites und digitale Services barrierefrei sein.

Das Gesetz basiert auf den folgenden Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

WahrnehmbarkeitInhalte, Dienste und Produkte müssen durch alternative Ausgaben und Darstellungen für alle zugänglich seinBedienbarkeitDie Navigation muss logisch und klar strukturiert sein, verschiedene Bedienoptionen bereitstellen sowie Fehler- und Navigationshilfe bietenVerständlichkeitAuch komplexe Inhalte müssen durch alternative und intuitive Optionen wie einfache Sprache verständlich bleibenRobustheitWebsites und Online-Dienste müssen assistive Technologien wie Sprachsteuerung/-erkennung oder Screenreader unterstützen und WCAG-Standards einhalten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind private Unternehmen und Personen, die Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum anbieten. Darunter fallen auch Online-Shops unabhängig von Produkten und Diensten. Zwei wesentliche Voraussetzungen müssen hier erfüllt sein:

    • Digitale Dienste und Websites richten sich unter anderem an Privatkunden (B2C)
    • Vertragsabschlüsse oder Geschäftsanbahnungen sind möglich

Übrigens: Öffentliche Stellen, Behörden und Verwaltungen in Deutschland müssen Ihre Web-Auftritte gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 schon seit dem 23. September 2020 barrierefrei gestalten.

Wer ist nicht betroffen?

Vom BFSG ausgenommen sind:

    • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Angestellten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz
    • Private oder rein geschäftliche Angebote oder Websites (B2B)

Die größten digitalen Barrieren in Online-Shops

„Usability für alle“ ist das Ziel des BFSG. Von einer flächendecken Umsetzung ist der digitale Raum jedoch weit entfernt. Eine Analyse von Eye-Able (eine Softwarefirma mit Fokus Barrierefreiheit) zeigte, dass von sechzig untersuchten Seiten nur drei die BFSG-Vorgaben gut umsetzen.

Was im E-Commerce schnell übersehen wird: Durch digitale Barrieren verliert der Online-Handel Millionenumsätze, weil Konsumenten Einkäufe nicht abschließen oder Online-Dienste nicht nutzen können.

Zu digitalen Barrieren von Online-Shops zählen:

    • Keine Unterstützung für assistive Technologien wie Screenreader oder Spracherkennung
    • Fehlende Alternativtexte oder Untertitel für Bilder und Videos
    • Keine Angebote für einfache Sprache oder große Schrift
    • Keine zusätzlichen Gebärdensprachen-Videos
    • Keine Einstellungen für Farbkontraste

Unsere 5 Tipps für mehr Barrierefreiheit im E-Commerce

Tipp 1: BFSG-Umsetzung an Profis auslagern

Viele, die im E-Commerce tätig sind, empfinden die BFSG-Vorgaben als große Herausforderung. Fehlt Ihnen die Zeit, das Fachwissen oder die Qualifikation, um Ihren Online-Shop barrierefrei zu gestalten, so zögern Sie nicht, die Aufgabe an IT-Fachleute auszulagern. Hierzu bieten sich Ausschreibungen für die IT Branche an, in denen Sie Aufträge zur Anpassung Ihrer Website vergeben.

Tipp 2: Barrierefreiheit im Onlineshop verstehen und prüfen

Beginnen Sie mit einer Bewusstseinsbildung und Schulungen für digitale Barrierefreiheit. Nutzen Sie verfügbare Informationen von Anlaufstellen wie die Bundesfachstelle sowie die Beratungsstelle Barrierefreiheit, den Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, das Portal Barrierefreiheit oder die Inklusions-Plattform der Aktion Mensch.

Um Ihre digitale Barrierefreiheit zu prüfen, bieten sich verschiedene Online-Tools sowie BITV- oder WCAG-Tests an. Geeignete Tools finden Sie auf dem Portal Barrierefreiheit des BMI. Besonders wichtig ist eine regelmäßige Prüfung, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Tipp 3: Wichtige Schritte für barrierefreie Websites

Zu zentralen Aspekten digitaler Barrierefreiheit zählen:

    • Erklärende und auslesbare Texte (Alt-Texte) und Untertitel für Bilder und Videos sowie Audiodeskriptionen und Gebärdenvideos
    • Individuelle Anpassung für Farbkontraste, Schriftgröße sowie hervorgehobene oder große Klickflächen und Bedienelemente
    • Überprüfung von Barrierefreiheit und Responsivität Ihrer Shopsysteme und zugehöriger Plugins, Designs und Themes
    • Parallel zur Touch- und Mausbedienung Tastatur- oder Sprachbedienung unterstützen
    • Ausformulierte Verlinkungen, um auch per Screenreader Linkziele deutlich zu machen
    • Texte, Inhalte, Formulare klar verständlich formulieren und strukturieren oder in einfacher Sprache anbieten
    • Website-Overlays vermeiden, da diese keine normgerechte Barrierefreiheit ermöglichen
    • Responsive und Mobile Design für Kompatibilität mit verschiedenen End- und Navigationsgeräten
    • PDF-Dokumente oder Formulare mit klarer Formatierung, Überschriften, übersichtlichen Listen und Tabellen sowie Beschriftungen für Bilder und Videos

Tipp 4: Erreichbarkeit und Kontaktmöglichkeiten für Verbesserungen

Gemäß BFSG müssen Sie auf der Website eine sichtbare Erklärung zu Maßnahmen, Stand und Prüfung Ihrer Barrierefreiheit inklusive Kontaktmöglichkeiten präsentieren. Hierzu stehen verschiedene Mustererklärungen online zur Verfügung.

Tipp 5: Umsetzung nicht aufschieben

Verstöße gegen das BFSG sind keine Kleinigkeit und können Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Schieben Sie die Umsetzung nicht auf, sondern machen Sie sie zum festen Teil Ihrer E-Commerce-Strategie.