Neue Mehrwertsteuer-Regelungen 2025: Änderungen im Überblick
Der Rat der Europäischen Union hat im März 2025 umfassende neue Mehrwertsteuer-Regelungen beschlossen, die das Steuerwesen im digitalen Zeitalter grundlegend verändern. Ziel ist es, die Umsatzsteuer transparenter, digitaler und einfacher zu gestalten. Die Reform umfasst verpflichtende E-Rechnungen, neue Meldepflichten und eine erweiterte Verantwortung für Online-Plattformen. Ergänzend wurden im Sommer 2025 Erleichterungen bei der Einfuhrbesteuerung durch den Import-One-Stop-Shop (IOSS) eingeführt. Zudem gelten für kleine Unternehmen ab 2025 neue EU-weite Steuerfreigrenzen.
Neue Mehrwertsteuer-Regelungen – Digitales MwSt-Paket als Kern
Inhaltsverzeichnis
Die neue Mehrwertsteuer-Regelungen hat als zentralen Punkt das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“. Es verfolgt drei zentrale Ziele:
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- Bis 2030 sollen alle MwSt-Meldungen vollständig digital erfolgen.
- Plattformen werden künftig steuerlich verantwortlich, wenn sie Dienstleistungen wie Kurzzeitvermietungen oder Fahrten vermitteln.
- Das One-Stop-Shop-Verfahren wird erweitert, sodass sich Unternehmen zentral registrieren können, anstatt in jedem Mitgliedstaat einzeln.
Diese Neuerungen sollen Bürokratie abbauen, Steuerbetrug eindämmen und den grenzüberschreitenden Handel in der EU vereinfachen.
Einfuhren und der neue Import-One-Stop-Shop (IOSS)
Ein zentrales Element der neuen Mehrwertsteuer-Regelungen ist die Vereinfachung der Einfuhrbesteuerung. Mit den neuen IOSS-Vorschriften wird die Umsatzsteuer bei Importen künftig direkt durch den Lieferanten im Bestimmungsland abgeführt. Dadurch müssen Verbraucher keine nachträglichen Zahlungen leisten. Der IOSS schützt die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und reduziert den Verwaltungsaufwand für Händler.
EU-weite Kleinunternehmerregelung
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue, harmonisierte EU-Kleinunternehmerregelung. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100.000 € innerhalb der EU können ihre grenzüberschreitenden Lieferungen steuerfrei stellen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen nationalen Kleinunternehmergrenzen ebenfalls eingehalten werden. Die Registrierung erfolgt über ein zentrales Online-Portal, das in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt ist.
Diese Maßnahme soll kleinen Betrieben den EU-weiten Handel erleichtern und die Komplexität der Mehrwertsteuerpflichten deutlich verringern.
Nationale Anpassungen der Mehrwertsteuersätze
Mit den neue Mehrwertsteuer-Regelungen gehen auch nationale Änderungen einher. In der Slowakei steigt der Normalsatz auf 23 %, in Spanien endet die zeitweise MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel, und Zypern verlängert bis Ende 2025 den Nullsteuersatz für Basisprodukte wie Babynahrung oder Obst.
Diese Anpassungen sollen den jeweiligen Staatshaushalten Stabilität verleihen und gleichzeitig auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren.
Zeitplan und Ausblick
Die neuen Mehrwertsteuer-Regelungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Verordnungen gelten unmittelbar, während Richtlinien noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Unternehmen sollten ihre Systeme frühzeitig auf digitale Rechnungen, neue Meldepflichten und angepasste Steuersätze vorbereiten.
Die Europäische Kommission arbeitet bereits an begleitenden Leitfäden, um eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Die neuen Mehrwertsteuer-Regelungen markieren einen entscheidenden Schritt hin zu einem modernen, digitalisierten Steuersystem in Europa. Mit E-Rechnungspflicht, zentralem IOSS-Verfahren und klaren Regeln für Kleinunternehmer entsteht ein transparenteres und effizienteres Mehrwertsteuersystem für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen.
| Neue Mehrwertsteuer-Regelungen | |
|---|---|
| Digitales MwSt-Paket | Beschlossen im Rat der EU (11.03.2025) – E-Rechnungspflicht bis 2030; Plattformen werden Steuerpflichtige; One-Stop-Shop wird ausgebaut |
| Vereinfachte Einfuhrbesteuerung (IOSS) | Beschlossen im Rat der EU (18.07.2025) – MwSt bei Importen durch den Lieferanten im Bestimmungsland; Nutzung des Import-One-Stop-Shop wird verpflichtend |
| EU-KMU-Regelung | In Kraft ab 1.1.2025 – EU-weit bis 100.000 € Umsatz steuerbefreit, vorausgesetzt auch in Zielstaat die nationale Kleinunternehmergrenze einhalten |
| Umsatzgrenze 100.000 € | EU-weite Umsatzgrenze ab 2025 – Unternehmen mit unter 100.000 € EU-Umsatz pro Jahr sind in anderen Staaten von Registrierpflicht befreit |
| Slowakei | Normalsatz ab 1.1.2025: 23 % (zuvor 20 %); ermäßigter Satz 19 % (statt 10 %) |
| Spanien | Ab 1.1.2025: Wegfall der MwSt-Ermäßigung für Grundnahrungsmittel; Brot, Milch usw. 4 % (statt 2 %) |
| Zypern | Beibehaltung des 0 % -Satzes bis 31.12.2025 für ausgewählte Produkte (Babynahrung, Windeln, Obst/Gemüse etc.) |