Neue Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung: Händler müssen handeln
Seit dem 20. Juni 2025 gilt in der Europäischen Union eine erweiterte Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets. Ab dem 1. Juli 2025 wird zusätzlich das Bewertungsschema für Wäschetrockner auf eine neue Skala umgestellt. Gewerbliche Verkäufer – insbesondere im Onlinehandel – sind verpflichtet, ihre Angebote entsprechend zu aktualisieren. Die Übergangsfrist endet am 18. Juli 2025.
Smartphones und Tablets: Neue Labelpflicht ab 20. Juni
Inhaltsverzeichnis
Die EU hat für Smartphones und Tablets erstmals eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt. Die neuen Anforderungen gelten für:
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- Neu auf den Markt gebrachte Geräte, deren Modell ab dem 20. Juni 2025 verfügbar ist
- Bereits bestehende Modelle, die erstmals nach dem Stichtag in der EU oder Nordirland angeboten werden
- Importierte gebrauchte Geräte, die ab dem 20. Juni 2025 aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden
In der Praxis bedeutet das: Auch gebrauchte Smartphones müssen ein Energieeffizienzlabel tragen, wenn sie aus Drittstaaten stammen. Ziel ist es, Käufern klare, vergleichbare Informationen zur Energieeffizienz und zur technischen Qualität zu liefern.
Inhalt der Energieverbrauchskennzeichnung bei Smartphones
Die Energieverbrauchskennzeichnung muss bei Smartphones und Tablets folgende Elemente enthalten:
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- EEK-Skala von A (beste Effizienz) bis G (geringste Effizienz)
- Zugeordnete Energieeffizienzklasse des konkreten Produkts
- Offizielles Energieeffizienzlabel, das auch über Fallresistenz, Reparierbarkeit, Schutz gegen Staub und Wasser sowie Akkulaufzeit informiert
- Produktdatenblatt mit detaillierten technischen Angaben (z. B. Ladezyklen, Energieverbrauch, Schutzklassen etc.)
Die Kennzeichnung muss gut sichtbar im Angebot hinterlegt sein und kann entweder über eBay-Funktionen oder mithilfe von Drittanbietertools eingebunden werden.
Neue Effizienzskala für Wäschetrockner
Zum 1. Juli 2025 wurde auch die Energieeffizienz-Skala für Wäschetrockner reformiert. Statt der bisherigen Klassen A+++ bis D gilt nun das EU-weit einheitliche Spektrum A bis G. Damit folgt die Produktgruppe den bereits angepassten Skalen für Kühlschränke, Waschmaschinen oder Displays. Für Verbraucher erhöht sich dadurch die Vergleichbarkeit, Händler müssen die Klassenzuordnung ihrer Geräte jedoch zwingend prüfen und aktualisieren.
Umsetzung auf eBay: Zwei Wege zur Integration
eBay stellt gewerblichen Anbietern zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um die Energieverbrauchskennzeichnung gesetzeskonform zu hinterlegen:
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- Manueller Upload:
Verkäufer können das Energieeffizienzlabel und das Produktdatenblatt unter dem Reiter „Produkthinweise“ als Bilddateien hinzufügen. Zusätzlich müssen die Energieeffizienzklasse und das EEK-Spektrum bei den Artikelmerkmalen eingetragen werden. - Datenübernahme über Drittanbieter:
Wer externe Tools oder ERP-Systeme nutzt, kann die Informationen auch über standardisierte Artikelmerkmale wie EAN, MPN oder Marke einpflegen. Ist der Artikel in der Datenbank des Partners vorhanden, wird das Label automatisch angezeigt. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt jedoch beim Verkäufer.
- Manueller Upload:
Breite Anwendungspflicht: Weitere betroffene Produktgruppen
Die Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung gelten nicht nur für Mobilgeräte und Wäschetrockner. Eine Vielzahl weiterer Warengruppen ist betroffen, darunter:
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- Kühl- und Gefriergeräte
- Haushaltswaschmaschinen und -geschirrspüler
- Elektronische Displays
- Lichtquellen, Raumklimageräte, Heizgeräte
- Reifen (über eigene Labelstruktur)
Ob ein Gerät kennzeichnungspflichtig ist, hängt vom technischen Aufbau ab. Manche Geräte sind von der Pflicht ausgenommen – z. B. wenn sie unter bestimmte Leistungsschwellen fallen oder nicht für Endverbraucher bestimmt sind.
Energieverbrauchskennzeichnung als Standard
Die erweiterte Kennzeichnungspflicht ist Teil einer umfassenden EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Produkte. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, wie energieeffizient und langlebig ein Gerät ist – insbesondere im Onlinehandel, wo physische Etiketten nicht sichtbar sind.
Die notwendigen Informationen finden Händler entweder über den QR-Code auf dem Etikett oder in der EPREL-Datenbank der EU. Auch die Hersteller sind verpflichtet, die Kennzeichnungsunterlagen bereitzustellen.
Wer seine Angebote nicht rechtzeitig bis zum 18. Juli 2025 anpasst, riskiert eine eingeschränkte Sichtbarkeit im Shop, rechtliche Konsequenzen oder Abmahnungen.