Großbritannien will VAT-Abrechnung auf Marktplätze verlagern

Die UK VAT Reform könnte die steuerliche Rolle von Online-Marktplätzen in Großbritannien deutlich verändern. Nach dem Ende der offiziellen Konsultation von HMRC und dem britischen Finanzministerium am 18. August 2026 prüft die Regierung, ob Plattformen wie Amazon, eBay und andere Marktplätze künftig auch bei Verkäufen britischer Händler die VAT selbst berechnen, einziehen und abführen sollen. Beschlossen ist die Reform noch nicht.

📌 Auf einen Blick

Die Konsultation endete am 18. August 2026. Geprüft wird, ob Marktplätze bei B2C-Verkäufen britischer Händler selbst die VAT abrechnen. HMRC spricht von Zehntausenden Händlern mit unvollständiger VAT-Compliance und möglichen Ausfällen von mehreren hundert Millionen Pfund jährlich. Private Secondhand-Verkäufer sollen nicht betroffen sein.

UK VAT Reform: Marktplätze sollen VAT einziehen
UK VAT Reform: Marktplätze sollen VAT einziehen

UK VAT Reform verlagert Steuerabrechnung auf die Plattform

Der Vorschlag geht über eine zusätzliche Haftung der Marktplätze hinaus. Bei erfassten B2C-Verkäufen soll der Marktplatz selbst zum steuerlichen Abrechner werden. Der britische Händler würde die Ware formal mit null Prozent VAT an die Plattform liefern. Der Marktplatz würde anschließend die für den Verkauf an den Endkunden fällige Steuer berechnen, einziehen und gegenüber HMRC abrechnen.

Für Händler wäre das eine relevante Veränderung. Heute vereinnahmt ein VAT-registriertes Unternehmen den Bruttopreis einschließlich Umsatzsteuer und führt die Steuer später mit seiner VAT-Erklärung ab. Nach dem geplanten Modell würde der Marktplatz den Steueranteil direkt einbehalten.

HMRC weist deshalb selbst auf mögliche Auswirkungen auf den Cashflow der Händler hin. Der Steuerbetrag stünde dem Unternehmen nicht mehr bis zur nächsten VAT-Abrechnung zur Verfügung.

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Verkäufe über den eigenen Webshop oder das stationäre Geschäft wären von diesem Mechanismus grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Verantwortung würde sich auf Transaktionen konzentrieren, die über einen erfassten Online-Marktplatz abgewickelt werden.

Warum London die Regeln ändern will

Hinter der UK VAT Reform steht ein bekanntes Problem: Händler verkaufen auf britischen Marktplätzen, erfüllen ihre VAT-Pflichten aber nicht oder nur teilweise. HMRC geht von Zehntausenden britischen Marketplace-Unternehmen aus, bei denen entsprechende Lücken bestehen könnten.

Der dadurch mögliche Steuerausfall wird auf mehrere hundert Millionen Pfund pro Jahr geschätzt.

Die bereits geltenden Marketplace-Regeln für ausländische Händler haben nach Angaben der britischen Regierung zusammen mit der Abschaffung der Low Value Consignment Relief seit 2021 mehr als 8 Milliarden Pfund zusätzliche Einnahmen gebracht. Der laufende Effekt liegt demnach inzwischen bei rund 1,8 Milliarden Pfund pro Jahr.

Der Ansatz ist aus Sicht der Finanzverwaltung nachvollziehbar: Ein großer Marktplatz lässt sich einfacher kontrollieren als Zehntausende einzelne Händler. Gleichzeitig werden Amazon, eBay und andere Plattformen damit immer stärker zur ausgelagerten Steuer- und Compliance-Infrastruktur des Staates.

Schwellenwert von 90.000 Pfund noch nicht entschieden

Ein zentraler Streitpunkt ist der sogenannte Minimum Platform Threshold. Als Ausgangspunkt diskutiert die Regierung einen Umsatz von 90.000 Pfund pro Plattform. Das entspricht derzeit der britischen VAT-Registrierungsgrenze.

Das Modell hat allerdings eine Lücke. Ein Händler könnte beispielsweise 60.000 Pfund über Amazon und weitere 50.000 Pfund über eBay verkaufen. Auf keiner einzelnen Plattform würde er den Schwellenwert überschreiten, insgesamt läge sein Umsatz aber über der allgemeinen VAT-Registrierungsgrenze.

HMRC prüft deshalb auch einen niedrigeren Plattform-Schwellenwert.

Das wiederum könnte kleinere Unternehmen treffen. Liegt der Grenzwert deutlich unter 90.000 Pfund, könnte auf Marktplatzverkäufe VAT erhoben werden, obwohl der Gesamtumsatz des Unternehmens eigentlich unterhalb der normalen Registrierungsschwelle liegt.

Im Rahmen der UK VAT Reform wird deshalb auch über eine steuerliche Entlastung für kleinere Unternehmen diskutiert. Wie diese konkret aussehen könnte, ist bislang offen.

Private Verkäufer sollen außen vor bleiben

Private Secondhand-Verkäufer sollen ausdrücklich nicht unter die neuen Regeln fallen. Wer gelegentlich gebrauchte Kleidung, Haushaltswaren oder Sammlerstücke verkauft, würde durch die geplante Änderung nicht automatisch zum VAT-Fall.

Komplizierter ist die Situation für gewerbliche Secondhand-Händler. Diese können in Großbritannien unter bestimmten Voraussetzungen ein Margin Scheme nutzen, bei dem VAT lediglich auf die Handelsspanne erhoben wird.

Würde der Marktplatz dagegen Umsatzsteuer auf den vollständigen Verkaufspreis berechnen, könnten sich deutlich andere Steuerbeträge ergeben. Die Regierung prüft deshalb Ausnahmen für entsprechende Transaktionen.

Damit entsteht allerdings ein neues Kontrollproblem: Plattformen müssten zuverlässig unterscheiden können, ob ein Artikel tatsächlich gebraucht ist oder lediglich als Secondhand-Ware deklariert wurde.

Auch Lieferplattformen könnten betroffen sein

Die UK VAT Reform richtet sich nicht ausschließlich an klassische Warenmarktplätze wie Amazon oder eBay.

Die diskutierte Definition kann auch Plattformen für Restaurant- und Take-away-Bestellungen erfassen. Entscheidend ist unter anderem, ob eine Plattform Einfluss auf Verkaufsbedingungen nimmt, Zahlungen verarbeitet und organisatorisch an Bestellung oder Lieferung beteiligt ist.

Damit könnten grundsätzlich auch Geschäftsmodelle von Lieferplattformen in den Anwendungsbereich fallen. HMRC sieht auch im Geschäft mit ausgelieferten Speisen erhebliche VAT-Risiken.

Die Reform wäre damit keine spezielle Amazon-Regel, sondern eine grundsätzliche Neuordnung der steuerlichen Verantwortung digitaler Vermittler.

Amazon unterstützt eine Ausweitung der Regeln

Bemerkenswert ist die Position von Amazon. Der Konzern unterstützt eine Ausweitung der bestehenden Regeln und fordert, die sogenannten Deemed Reseller Rules unabhängig davon anzuwenden, wo ein Händler offiziell ansässig ist.

Amazon argumentiert, dass ausländische Verkäufer durch britische Firmenkonstruktionen oder falsche Angaben teilweise einen inländischen Sitz vortäuschen könnten. Dadurch könnten sie der bisherigen Marketplace-Regelung entgehen.

Nach Angaben von Amazon hat das Unternehmen seit 2021 bereits mehr als 6 Milliarden Pfund VAT für die britische Regierung eingezogen.

Ganz uneigennützig ist diese Position nicht. Einheitliche Regeln können Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und die automatisierte Steuerabwicklung vereinfachen. Gleichzeitig wächst mit jedem zusätzlichen Compliance-Schritt die Kontrolle großer Plattformen über Händlerdaten, Zahlungsströme und Abrechnung.

UK VAT Reform ist noch kein beschlossenes Gesetz

Nach dem Ende der Konsultation am 18. August muss die Regierung zunächst die eingegangenen Stellungnahmen auswerten. Anschließend soll sie über die nächsten Schritte informieren.

Ein Inkrafttretensdatum gibt es bislang nicht. Offen sind unter anderem die endgültige Höhe des Schwellenwerts, mögliche Entlastungen für kleine Unternehmen und die Behandlung gewerblicher Secondhand-Verkäufe.

Für Händler ist die Entwicklung dennoch relevant. Die UK VAT Reform zeigt eine regulatorische Richtung, die auch außerhalb Großbritanniens zu beobachten ist: Marktplätze entwickeln sich vom reinen Vermittler zunehmend zu Kontrollstellen für Zahlungen, Steuern und Händlerstatus.

Für den Fiskus ist das effizient. Händler könnten von einer einfacheren VAT-Abrechnung profitieren, geben dafür aber einen weiteren Teil der Kontrolle über ihre Zahlungsströme an die Plattform ab.

Faktenbox

UK VAT Reform im Überblick
Konsultation23. Juni bis 18. August 2026
Verantwortliche StellenHMRC und britisches Finanzministerium
KernvorschlagOnline-Marktplätze sollen bei bestimmten B2C-Verkäufen britischer Händler die VAT selbst berechnen, einziehen und abführen.
Diskutierter Schwellenwert90.000 Pfund Umsatz pro Plattform; ein niedrigerer Wert wird ebenfalls geprüft.
Betroffene HändlerBritische Unternehmen, die über erfasste Online-Marktplätze an Verbraucher verkaufen.
Private VerkäuferSollen ausdrücklich nicht von den neuen Regeln erfasst werden.
Möglicher SteuerausfallMehrere hundert Millionen Pfund jährlich durch unvollständige VAT-Compliance.
Bisherige ZusatzeinnahmenMehr als 8 Milliarden Pfund durch bestehende Marketplace-Regeln und die Abschaffung der Low Value Consignment Relief.
Laufender EffektRund 1,8 Milliarden Pfund zusätzliche Einnahmen pro Jahr.
StatusKonsultation beendet; Reform noch nicht beschlossen und kein Inkrafttretensdatum festgelegt.