Neue EmpCo Richtlinie verschärft Haftungsrisiken für grüne Werbeaussagen

Mit der Integration der europäischen Empowering Consumers Directive in das deutsche Recht stehen Unternehmen vor einer Zäsur in der Produktkommunikation. Die sogenannte EmpCo Richtlinie führt zu einer massiven Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Da viele gesetzliche Details noch Interpretationsspielraum lassen, hat GS1 Germany nun eine Anwendungsempfehlung veröffentlicht, die Industrie und Handel als technisches und inhaltliches Gerüst dienen soll.

📌 Auf einen Blick

Die EmpCo Richtlinie zwingt Unternehmen zur Abkehr von vagen Umweltversprechen und verschärft die Beweispflicht im UWG. Der neue GS1-Leitfaden bietet hierfür standardisierte Definitionen sowie Positivbeispiele für rechtskonforme Kommunikation im FMCG-Sektor und Handel.

Neue EmpCo Richtlinie verschärft Haftungsrisiken für grüne Werbeaussagen
Neue EmpCo Richtlinie verschärft Haftungsrisiken für grüne Werbeaussagen

Reform des Wettbewerbsrechts durch die EmpCo Richtlinie

Die Zeiten, in denen Marketingabteilungen Produkte mit pauschalen Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ ohne detaillierte Nachweise bewerben konnten, enden mit der Umsetzung der EmpCo Richtlinie. Der Gesetzgeber zielt darauf ab, irreführende Praktiken und Greenwashing zu unterbinden, indem er die Anforderungen an die Transparenz drastisch erhöht. In der Praxis bedeutet dies eine Erweiterung des Katalogs unlauterer Geschäftspraktiken im UWG. Wer künftig Nachhaltigkeitsmerkmale hervorhebt, muss diese durch objektive und öffentlich zugängliche Daten belegen können.

Das Problem dabei ist die typische Trägheit der Gesetzgebung: Während die Richtlinie bereits rechtliche Fakten schafft, fehlen in vielen Bereichen noch die verbindlichen Durchführungsverordnungen. Unternehmen befinden sich somit in einer paradoxen Situation. Sie müssen ihre Verpackungsdesigns und Kampagnen, die oft Vorlaufzeiten von über einem Jahr haben, bereits jetzt an Regeln anpassen, deren endgültige Auslegung durch die Gerichte noch aussteht. Die EmpCo Richtlinie fungiert hierbei als scharfes Schwert, dessen Handhabung für viele Marktteilnehmer noch ungewiss ist.

Interpretationsspielraum als Risiko für das Marketing

GS1 Germany versucht mit der neuen Anwendungsempfehlung, das Vakuum zwischen Gesetzestext und praktischer Umsetzung zu füllen. Experten aus Industrie und Handel haben hierfür den bestehenden Leitfaden für Nachhaltigkeitsaussagen weiterentwickelt. Ein zentraler Aspekt ist die Strukturierung der verbleibenden Interpretationsspielräume. Da Begriffe wie „nachfüllbar“ oder „wiederaufbereitet“ oft unterschiedlich interpretiert werden, liefert die Publikation systematische Definitionen und juristische Einordnungen.

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Dennoch bleibt festzuhalten, dass auch ein Branchenstandard keine absolute Rechtssicherheit garantieren kann. Die Empfehlungen sind rechtlich unverbindlich. Unternehmen tragen weiterhin das volle Risiko von Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände, wenn ihre Interpretation der EmpCo Richtlinie nicht mit der späteren Rechtsprechung korreliert. Es ist bezeichnend für die aktuelle regulatorische Lage, dass sich die Wirtschaft eigene Leitplanken bauen muss, um die Unschärfen der europäischen Vorgaben zu kompensieren. Besonders im Bereich Fast Moving Consumer Goods (FMCG) ist der Druck hoch, da hier die Schlagzahl der Produktinnovationen und der Wettbewerb um die Gunst der umweltbewussten Konsumenten am größten sind.

GS1-Standards als technisches Fundament

Ein wesentlicher Teil der Lösung zur Einhaltung der EmpCo Richtlinie liegt in der Digitalisierung der Produktdaten. Die bloße Aufschrift auf einer Verpackung reicht oft nicht mehr aus, um den Informationspflichten nachzukommen. Hier kommen globale Standards ins Spiel. Durch die Nutzung von QR-Codes mit dem GS1 Digital Link können weiterführende Informationen direkt vom physischen Produkt auf eine digitale Ebene übertragen werden. Dies ermöglicht es, dynamische Inhalte und detaillierte Nachweise bereitzustellen, die auf einer statischen Verpackung keinen Platz finden würden.

Diese technologische Komponente ist für den Handel von großer Bedeutung. Plattformen wie Otto müssen Nachhaltigkeitsinformationen über die gesamte Customer Journey hinweg konsistent halten. Wenn ein Produkt auf der Website anders beworben wird als auf dem Karton im Versandlager, drohen rechtliche Konsequenzen durch die EmpCo Richtlinie. Standardisierte Datenstrukturen sind daher kein optionaler Bonus mehr, sondern eine notwendige Infrastruktur für rechtssicheres Wirtschaften. Informationen zur Richtlinie finden sich auch im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union, welches die Grundlage für die nationalen Gesetzesänderungen bildet.

Rechtssicherheit im regulatorischen Vakuum

Die neue Anwendungsempfehlung ist ein Versuch, die drohende Flut an Rechtsstreitigkeiten einzudämmen. Durch die Aufbereitung von Positivbeispielen zu Themen wie Recyclingfähigkeit oder Inhaltsstoffen erhalten Fachkräfte aus Marketing und Produktdatenmanagement ein Werkzeug an die Hand, das über bloße Theorie hinausgeht. Dennoch bleibt die Kritik bestehen: Die Komplexität der Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation könnte kleine und mittlere Unternehmen überfordern, die nicht über eigene Rechts- und Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen.

In der Praxis wird sich zeigen, ob die Branchenansätze ausreichen, um den strengen Augen der Wettbewerbshüter standzuhalten. Die EmpCo Richtlinie markiert das Ende der werblichen Freiheit bei ökologischen Versprechen. Wer weiterhin mit grünen Argumenten punkten will, muss seine Hausaufgaben bei der Datenaufbereitung machen. Die Zeit der blumigen Adjektive ist vorbei; es zählt nur noch die belegbare Metrik. Ob dies zu echter Transparenz führt oder Unternehmen aus Angst vor Sanktionen das „Green-Hushing“ – also das Verschweigen von Nachhaltigkeitserfolgen – wählen, bleibt abzuwarten.

Faktenbox

Eckpunkte der EmpCo-Umsetzung
RichtlinieEmpowering Consumers Directive (EU 2024/825)
Nationales RechtGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Herausgeber LeitfadenGS1 Germany GmbH
KernbereicheKlima, Recycling, Inhaltsstoffe, Kreislaufwirtschaft
ZielgruppenMarketing, Kommunikation, Produktdatenmanagement
Technologie-FokusGS1 Digital Link (QR-Codes), Datenstandards