Einigung in Brüssel: Zoll auf Pakete unter 150 Euro kommt endgültig

Der Rat der Europäischen Union hat neue Vorschriften verabschiedet, die den grenzüberschreitenden Online-Handel grundlegend verändern werden. Im Fokus steht dabei die Einführung von Abgaben auf Warenlieferungen mit geringem Wert, die bisher steuerfrei in die Europäische Union eingeführt werden konnten. Mit der Billigung der neuen Regeln reagiert die EU auf das enorm gestiegene Aufkommen im elektronischen Handel. Kernstück der Reform ist ein neuer Zoll auf Pakete unter 150 Euro, der die bisherige Freigrenze von 150 Euro abschafft. Diese Maßnahme soll Wettbewerbsnachteile für europäische Händler ausgleichen und die Einnahmen der Mitgliedstaaten sichern.

Einigung in Brüssel: Zoll auf kleine Pakete unter 150 Euro kommt endgültig
Einigung in Brüssel: Zoll auf Pakete unter 150 Euro kommt endgültig

Hintergründe der Zollreform

Bislang profitieren Sendungen aus Drittstaaten, deren Warenwert 150 Euro nicht übersteigt, von einer Zollbefreiung. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der der globale Online-Handel noch eine untergeordnete Rolle spielte. In den vergangenen Jahren hat sich das Volumen dieser Sendungen jedoch vervielfacht. Nach Angaben der Europäischen Kommission gelangten allein im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden solcher Sendungen auf den Binnenmarkt. Ein Großteil dieser Waren, etwa 91 Prozent, stammt dabei aus China.

Die EU-Mitgliedstaaten argumentieren, dass die bisherige Praxis zu einer Marktverzerrung führt. Heimische Verkäufer unterliegen strengeren Auflagen und Abgaben, während internationale Versandhändler die Freigrenze nutzen können. Zudem wird berichtet, dass skrupellose Verkäufer Sendungen bewusst unterdeklarieren, um unter dem Schwellenwert zu bleiben. Der neue Zoll auf Pakete unter 150 Euro soll diese Lücke schließen und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Makis Keravnos, Finanzminister der Republik Zypern, betonte die Notwendigkeit, die Zollunion an die Realitäten des digitalen Handels anzupassen und die Sicherheit sowie Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Pauschaler Zoll auf Pakete unter 150 Euro ab 2026

Die Einigung der Mitgliedstaaten sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Bevor ein vollständig digitalisiertes System greift, wird eine Übergangsregelung eingeführt. Ab dem 1. Juli 2026 wird ein pauschaler Zoll auf Pakete unter 150 Euro erhoben. Für Waren, die direkt an Verbraucher in der EU gesendet werden und deren Wert unter 150 Euro liegt, fällt dann eine Abgabe von 3 Euro an.

Wichtig für Verbraucher und Händler ist die Art der Berechnung. Die Gebühr bezieht sich auf die Warenkategorien innerhalb einer Sendung. Enthält ein Paket beispielsweise verschiedene Artikel, die unter unterschiedliche Positionen des Zolltarifs fallen, wird die Pauschale mehrfach fällig. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies: Wenn ein Paket eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle enthält, handelt es sich um zwei verschiedene Warenkategorien im Sinne des Zolltarifs. Folglich werden für dieses Paket zweimal 3 Euro, also insgesamt 6 Euro an Zollgebühren berechnet. Diese pauschale Erhebung soll die Abwicklung in der Übergangsphase vereinfachen, bis die technische Infrastruktur für eine detaillierte Erfassung steht.

Integration in die EU-Zolldatenplattform

Der pauschale Zoll auf Pakete unter 150 Euro ist als temporäre Lösung konzipiert. Das langfristige Ziel der Europäischen Union ist die Implementierung einer umfassenden EU-Zolldatenplattform. Diese Plattform ist Teil einer breiteren Reform des gesamten Zollrahmens, über deren Details noch beraten wird. Sobald dieses digitale System voll einsatzbereit ist, soll die Pauschalregelung entfallen.

Nach aktuellen Planungen wird dies voraussichtlich im Jahr 2028 der Fall sein. Ab diesem Zeitpunkt werden für alle in die EU eingeführten Waren reguläre Zölle berechnet, unabhängig von ihrem Wert. Die Berechnung erfolgt dann basierend auf den exakten Prozentsätzen der jeweiligen Zolltarifnummer, wie es bei Sendungen über 150 Euro bereits heute üblich ist. Die neue Datenplattform soll unter der Aufsicht einer neu zu schaffenden EU-Zollbehörde stehen, um die einheitliche Anwendung der Regeln sicherzustellen.

Finanzielle Aspekte und weiterer Zeitplan

Die Einnahmen aus dem neuen Zoll auf Pakete unter 150 Euro fließen sowohl in den Haushalt der Europäischen Union als auch in die Kassen der Mitgliedstaaten. Da Zölle zu den traditionellen Eigenmitteln der Union zählen, profitieren die öffentlichen Finanzen auf europäischer Ebene direkt von dem gestiegenen Handelsvolumen. Den Mitgliedstaaten steht ein Anteil der Einnahmen als Kompensation für die Erhebungskosten zu. Unabhängig von den Zöllen wird derzeit im Rahmen des Zollreformpakets auch über eine separate Bearbeitungsgebühr diskutiert, die zusätzlich anfallen könnte.

Die beschlossene Übergangsphase gilt zunächst vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028. Sollte sich die Fertigstellung der Zolldatenplattform verzögern, besteht die Option, die pauschale Abgabe zu verlängern. Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln weiterhin über die weiteren Bausteine der Reform, um den Druck durch wachsende Handelsströme und fragmentierte nationale Systeme dauerhaft zu bewältigen.

Faktenbox

Eckdaten zum neuen Zoll auf Pakete unter 150 Euro
Betroffene SendungenPakete mit einem Warenwert unter 150 Euro
Startdatum Pauschalzoll1. Juli 2026
Höhe der Abgabe3 Euro pro Warenkategorie im Paket (vorläufig)
Geplantes Ende der Pauschale2028 (Ersatz durch reguläre Verzollung)
Paketvolumen (2024)4,6 Milliarden Sendungen in die EU
HauptursprungslandChina (91 % der Sendungen)