Der E-Commerce-Sektor im regulatorischen Wandel 2026: Wichtige Fristen im Überblick
Inhaltsverzeichnis
Das Jahr 2026 markiert für den europäischen und insbesondere den deutschen Onlinehandel 2026 eine historische Zäsur, die weit über konjunkturelle Schwankungen oder technologische Iterationen hinausgeht. Wir beobachten den Kulminationspunkt einer jahrelangen legislativen Offensive der Europäischen Union, die darauf abzielt, den digitalen Binnenmarkt fundamental neu zu ordnen. War die erste Phase der Digitalisierung von einem „Laissez-faire“-Ansatz geprägt, in dem Geschäftsmodelle oft schneller wuchsen als die gesetzlichen Leitplanken, tritt nun eine Phase der strengen Durchsetzung und der detaillierten Compliance ein. Händler, Plattformbetreiber und Hersteller sehen sich im Jahr 2026 nicht mehr nur mit abstrakten Richtlinien konfrontiert, sondern mit scharf gestellten Gesetzen, deren Nichtbeachtung existenzbedrohende Sanktionen nach sich ziehen kann.
Die thematische Klammer dieses Jahres lässt sich als Dreiklang aus Transparenz, Kreislaufwirtschaft und digitaler Produktsicherheit beschreiben. Der Gesetzgeber fordert eine radikale Offenlegung – sei es über die Herkunft von Rohstoffen (Entwaldungsverordnung), die Zusammensetzung von Verpackungen (PPWR), die Authentizität von Werbeaussagen (EmpCo-Richtlinie) oder die algorithmische Natur eines Gegenübers (AI Act). Parallel dazu wird der Begriff des „Produkts“ neu definiert: Software ist nicht mehr nur eine Dienstleistung, sondern ein haftungsrelevantes Gut, und Daten sind nicht mehr exklusives Eigentum des Herstellers, sondern ein zugängliches Asset des Nutzers.
Dieser Bericht analysiert die tiefgreifenden Veränderungen, die im Jahr 2026 wirksam werden. Er stützt sich auf eine umfassende Auswertung aktueller Gesetzesentwürfe, verabschiedeter Verordnungen und juristischer Kommentierungen. Ziel ist es, die komplexen Wechselwirkungen zwischen Verbraucherschutzrecht, Umweltvorgaben und IT-Sicherheit aufzuzeigen und daraus eine kohärente Strategie für Marktteilnehmer abzuleiten. Compliance wird 2026 vom Kostenfaktor zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil: Wer seine Lieferkette transparent im Griff hat und seine Dateninfrastruktur auf die neuen Zugriffsrechte vorbereitet hat, wird Marktanteile von jenen Akteuren gewinnen, die im regulatorischen Tsunami untergehen.
Die Revolution des Verbrauchervertragsrechts im digitalen Raum
Das Jahr 2026 bringt eine der signifikantesten Änderungen in der User Experience (UX) des E-Commerce mit sich, die direkt in die Vertragsgestaltung eingreift. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass der Abschluss von Verträgen im Internet oft deutlich einfacher gestaltet ist als deren Beendigung oder der Widerruf. Diese Asymmetrie, oft durch sogenannte „Dark Patterns“ verstärkt, wird nun gesetzlich korrigiert.
1. Der digitale Widerrufsbutton: Das Ende der Hürden
Ab dem 19. Juni 2026 tritt eine Neuregelung in Kraft, die das Widerrufsrecht im Fernabsatz revolutioniert. Basierend auf der EU-Richtlinie 2023/2673 müssen Onlinehändler eine technische Vorrichtung implementieren, die es Verbrauchern ermöglicht, einen Vertragsschluss ebenso leicht zu widerrufen, wie sie ihn getätigt haben.
Die Einführung des Widerrufsbuttons ist eine direkte Antwort auf die Praxis vieler Händler, den Widerrufsprozess hinter bürokratischen Hürden zu verstecken – sei es durch die Forderung nach schriftlichen E-Mails, das Ausfüllen komplexer PDF-Formulare oder die Notwendigkeit eines Telefonanrufs. Der Gesetzgeber schreibt nun vor, dass eine „leicht zugängliche, gut sichtbare und dauerhaft verfügbare Schaltfläche“ im Shop integriert sein muss. Dies ist nicht bloß eine Design-Empfehlung, sondern eine harte rechtliche Anforderung.
Technische und prozessuale Implikationen:
Für die Shop-Architektur bedeutet dies, dass im Bereich „Mein Konto“ oder sogar auf der Bestätigungsseite einer Bestellung eine Funktion bereitstehen muss, die den Widerrufsprozess digital initiiert. Die Herausforderung liegt im Detail: Wie wird dieser Button für Gastbesteller bereitgestellt, die kein Kundenkonto besitzen? Händler müssen Lösungen entwickeln, die beispielsweise über einen sicheren Link in der Bestellbestätigungs-E-Mail oder über ein Login-freies Retourenportal funktionieren, das nur Bestellnummer und E-Mail-Adresse abfragt.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Granularität des Widerrufs. Der Button darf nicht nur eine „Alles-oder-Nichts“-Option bieten. Technisch muss abgebildet werden, dass ein Kunde bei einem Warenkorb von fünf Artikeln vielleicht nur zwei widerrufen möchte. Dies erfordert eine direkte Schnittstelle zwischen dem Frontend des Shops und dem Warenwirtschaftssystem (ERP), um Teilwiderrufe korrekt zu verbuchen und Rückerstattungen anzustoßen.
Händler müssen zudem sicherstellen, dass die Nutzung des Buttons unmittelbar eine Eingangsbestätigung auslöst. Die bloße technische Bereitstellung reicht nicht; die Funktionalität muss gewährleistet sein. Sollte der Button aufgrund von Serverproblemen oder fehlerhaften Skripten nicht funktionieren, könnte dies dazu führen, dass die Widerrufsfrist für den Verbraucher gar nicht erst zu laufen beginnt, was das Rückgabe-Risiko für den Händler auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängert.
2. Transparenzoffensive: Gewährleistung vs. Garantie
Ein weiteres zentrales Thema des Verbraucherschutzes im Jahr 2026 ist die Beseitigung der weit verbreiteten Verwirrung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) und der freiwilligen Garantie. Ab September 2026 greifen neue Kennzeichnungspflichten gemäß der Richtlinie 2024/825.
Verbraucher wissen oft nicht, dass ihnen EU-weit eine zweijährige Gewährleistung zusteht, die unabhängig von Herstellerversprechen gilt. Händler und Hersteller nutzen diese Unwissenheit teilweise aus, indem sie kostenpflichtige „Garantieverlängerungen“ verkaufen, die kaum Mehrwert über die gesetzlichen Rechte hinaus bieten, oder indem sie Garantien so bewerben, als seien sie ein einzigartiges Merkmal des Produkts.
Die neue Regulierung erzwingt eine klare visuelle und inhaltliche Trennung. Händler müssen auf den Produktdetailseiten in hervorgehobener Weise über das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung informieren. Wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet und diese Information dem Händler zur Verfügung stellt, muss auch diese Information prominent angezeigt werden – allerdings so, dass sie nicht mit der gesetzlichen Pflicht verwechselt wird.
Für das Datenmanagement (PIM) bedeutet dies eine erhebliche Anforderung: Garantiebedingungen sind oft unstrukturierte Textdaten in PDF-Beilagen. Diese müssen nun in strukturierte Datenfelder überführt werden, um sie im Frontend regelkonform ausspielen zu können. Händler mit großen Sortimenten und vielen Lieferanten stehen vor der Aufgabe, diese Datenqualität bis zum Stichtag im September 2026 sicherzustellen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Die Grüne Transformation: Vom Marketing-Claim zur Haftungsfalle
Kein Bereich wird 2026 so stark reguliert wie die Nachhaltigkeit. Der „European Green Deal“ verlässt die Ebene der strategischen Zielsetzung und wird in operatives Recht gegossen. Für den Onlinehandel 2026 bedeutet dies, dass Nachhaltigkeit nicht mehr als bloßes Marketinginstrument zur Differenzierung genutzt werden kann, ohne dass harte Fakten dahinterstehen.
1. Die EmpCo-Richtlinie: Das Ende des Greenwashing
Bis zum 27. September 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht umsetzen – in Deutschland erfolgt dies primär über eine Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Diese Richtlinie markiert das Ende der Ära vager Umweltversprechen. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „öko“ landen faktisch auf einer Verbotsliste, sofern sie nicht durch eine anerkannte, staatliche oder unabhängige Zertifizierung belegt sind oder durch präzise Erklärungen im selben Sichtfeld konkretisiert werden. Die bloße Behauptung, ein Produkt sei „umweltschonend“, gilt als irreführende Geschäftspraktik, wenn nicht dargelegt wird, worin diese Schonung besteht (z.B. „Verpackung aus 100% Recyclingmaterial“ statt nur „umweltfreundliche Verpackung“).
Besonders gravierend ist das Verbot der Werbung mit Klimaneutralität, die ausschließlich auf Kompensation (Offsetting) beruht. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Produkte als „klimaneutral“ verkauft, indem sie den CO₂-Ausstoß der Produktion nicht reduziert, sondern lediglich durch den Kauf billiger Zertifikate (z.B. Aufforstungsprojekte im globalen Süden) rechnerisch ausgeglichen haben. Diese Praxis wird ab September 2026 unzulässig. Ein Produkt darf nur dann mit positiven Klimaeffekten beworben werden, wenn tatsächliche Reduktionen in der Wertschöpfungskette nachgewiesen werden. Claims wie „Klimaneutral durch Kompensation“ sind dann Geschichte und stellen einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.
Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten ins Visier. Die inflationäre Verwendung eigener Siegel („Unser grünes Versprechen“, „Certified by [Eigenmarke]“) wird untersagt. Zulässig sind künftig nur noch Siegel, die auf objektiven, transparenten Zertifizierungssystemen Dritter beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden (wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel). Dies zwingt Marketingabteilungen dazu, ihre gesamte Asset-Bibliothek zu durchforsten und alle nicht-konformen Logos und Claims von Verpackungen und Webseiten zu entfernen.
2. EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Kampf dem Leerraum
Parallel zur Werberegulierung greift ab dem 12. August 2026 die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie zielt darauf ab, das Aufkommen an Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Für den Onlinehandel 2026 ist insbesondere die Regelung zur Leerraumquote von operativer Brisanz. Versandverpackungen dürfen künftig maximal 50 % Leerraum enthalten. Das Versenden kleiner Produkte in überdimensionierten Kartons, die mit Unmengen an Füllmaterial ausgestopft sind („Luftversand“), wird damit verboten. Händler müssen ihre Logistikprozesse anpassen: Dies kann den Einsatz von „Box-on-Demand“-Maschinen erfordern, die Kartons maßgeschneidert um das Produkt falten, oder zumindest eine deutliche Diversifizierung der vorgehaltenen Kartongrößen.
Zusätzlich verschärfen sich die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit. Verpackungen müssen so designt sein, dass sie in modernen Sortieranlagen problemlos erkannt und verwertet werden können. Dies betrifft Klebstoffe, Farben und Materialkombinationen. Ab 2026 müssen Verpackungen zudem harmonisierte Kennzeichnungen tragen (oft Piktogramme oder QR-Codes), die dem Verbraucher unmissverständlich erklären, in welche Tonne die Verpackung gehört.
3. Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR): Der bürokratische Kraftakt
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bleibt auch 2026 ein dominierendes Thema. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beginnt die Pflicht zur Anwendung voraussichtlich am 30. Juni 2026. Betroffen sind Händler, die Produkte aus den Rohstoffen Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz vertreiben.
Dies betrifft nicht nur den Lebensmittelhandel, sondern auch den Verkauf von Möbeln (Holz), Reifen (Kautschuk), Papierprodukten oder Kosmetika (Palmöl). Händler müssen nachweisen, dass für die Herstellung ihrer Produkte nach dem 31. Dezember 2020 keine Waldflächen gerodet oder geschädigt wurden. Der Nachweis erfolgt über Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen, die bis zum Ursprung zurückverfolgt werden müssen. Ein Onlinehändler, der einen Holztisch verkauft, muss theoretisch wissen, aus welchem Waldstück in Osteuropa oder Südamerika das Holz stammt. Ohne entsprechende Sorgfaltserklärung drohen Importverbote und Bußgelder von bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes. Die Vorbereitung auf diesen Stichtag erfordert eine extrem tiefe Integration in die Lieferkette und den Einsatz spezialisierter Compliance-Software.
4. CO₂-Grenzausgleich (CBAM): Kostenfaktor für Importeure
Ab dem 1. Januar 2026 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seine finanzwirksame Phase ein. Bisher bestand nur eine Berichtspflicht; nun müssen Importeure von emissionsintensiven Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel CO₂-Zertifikate erwerben.
Dies trifft den E-Commerce empfindlicher als auf den ersten Blick ersichtlich. Händler, die Gartenmöbel aus Aluminium, Werkzeuge aus Stahl oder Schrauben aus China importieren, werden mit signifikant steigenden Einkaufspreisen konfrontiert. Zudem steigt der administrative Aufwand: Importeure müssen sich als „zugelassene CBAM-Anmelder“ registrieren und die grauen Emissionen ihrer Importwaren verifizieren lassen. Das Dropshipping-Modell aus Drittstaaten wird hierdurch massiv kompliziert, da der Händler als Inverkehrbringer oft die Pflichten des Importeurs trägt und die Emissionsdaten von seinen asiatischen Lieferanten beschaffen muss.
Produktsicherheit und Haftung: Software ist ein Produkt
Das Produkthaftungsrecht, das jahrzehntelang primär auf physische Defekte fokussiert war (z.B. explodierende Flaschen), wird 2026 an das digitale Zeitalter angepasst.
1. Die neue Produkthaftungsrichtlinie
Bis zum 9. Dezember 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten die neue Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Der zentrale Paradigmenwechsel besteht in der Neudefinition des Produktbegriffs: Software gilt nun explizit als Produkt.
Bisher konnten sich Softwarehersteller oft auf das Dienstleistungsrecht zurückziehen, was die Haftung für Schäden erschwerte. Künftig haften Hersteller von Software – sei es Betriebssysteme, Apps, Firmware in Smart-Home-Geräten oder SaaS-Lösungen – verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung) für Schäden, die durch Sicherheitslücken oder Fehler entstehen. Dies umfasst nicht nur Körperschäden oder Sachschäden, sondern explizit auch den Verlust oder die Beschädigung von Daten.
Wenn ein Smart-Home-Thermostat aufgrund eines Softwarefehlers die Heizung im Winter abschaltet und Rohre platzen, haftet der Softwareanbieter. Wenn eine Steuerungssoftware Daten unwiederbringlich löscht, besteht Schadensersatzanspruch. Dies gilt auch für KI-Systeme. Die Beweislast wird dabei zugunsten des Verbrauchers erleichtert: Bei technisch komplexen Systemen (Black Box), bei denen der Verbraucher den Fehlerursprung nicht nachweisen kann, wird der Fehler vermutet, und der Hersteller muss den Gegenbeweis antreten.
2. Haftungserweiterung in der Lieferkette
Die Richtlinie schließt zudem Lücken, die durch den globalen E-Commerce entstanden sind. Wenn ein Hersteller außerhalb der EU sitzt (was im Onlinehandel häufig der Fall ist), kann der Geschädigte den Importeur oder den Bevollmächtigten des Herstellers in der EU haftbar machen. Gibt es auch diese nicht, rückt der Fulfillment-Dienstleister in die Haftung.
Logistikunternehmen, die Lagerung und Versand für chinesische Händler übernehmen, werden daher gezwungen sein, ihre Kunden extrem streng zu prüfen („Know Your Customer“), um nicht selbst für Produktschäden zu haften. Auch Online-Marktplätze können subsidiär haften, wenn sie dem Verbraucher gegenüber so auftreten, als seien sie selbst der Verkäufer.
Datenökonomie und Künstliche Intelligenz: Transparenz und Zugang
Daten sind im Jahr 2026 nicht mehr nur ein internes Betriebsgeheimnis, sondern ein Gut, an dem Nutzer und die Gesellschaft Rechte anmelden. Gleichzeitig wird der Einsatz von KI entmystifiziert.
1. Der AI Act: Transparenzpflichten ab August 2026
Der AI Act (KI-Verordnung) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Während Verbote für inakzeptable Risiken (z.B. Social Scoring) bereits früher greifen, werden ab dem 2. August 2026 weitreichende Transparenzpflichten für die Masse der KI-Systeme wirksam.
Für den Onlinehandel 2026 ist insbesondere der Umgang mit Chatbots und KI-Assistenten im Kundenservice betroffen. Es gilt eine strikte Kennzeichnungspflicht: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer Maschine interagieren, sofern dies nicht aus dem Kontext offensichtlich ist. Ein Chatbot, der sich als menschlicher Berater ausgibt, ist unzulässig.
Ebenso müssen Deepfakes und KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden. Händler, die KI nutzen, um fotorealistische Produktbilder zu generieren oder Blogposts zu schreiben, müssen diese Inhalte labeln. Dies soll verhindern, dass Verbraucher über die Echtheit von Inhalten getäuscht werden. Verstöße können mit massiven Bußgeldern geahndet werden.
2. Data Act: Access by Design
Ab dem 12. September 2026 gilt für vernetzte Produkte die Verpflichtung zum „Access by Design“ gemäß dem Data Act.
Wenn ein Verbraucher ein vernetztes Produkt kauft (Smart Watch, Saugroboter, vernetzte Kaffeemaschine), generiert er durch die Nutzung Daten. Der Data Act stellt klar, dass diese Daten nicht allein dem Hersteller gehören. Das Produkt muss so konstruiert sein, dass der Nutzer einfach, sicher und unentgeltlich auf diese Daten zugreifen kann – idealerweise in Echtzeit.
Mehr noch: Der Nutzer hat das Recht, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Ein Besitzer eines smarten Autos könnte verlangen, dass seine Fahrdaten nicht an den Hersteller, sondern an eine unabhängige Versicherungs-App oder eine freie Werkstatt gesendet werden. Für Hersteller und Händler bedeutet dies den Verlust des Datenmonopols und die Notwendigkeit, offene Schnittstellen (APIs) bereitzustellen. Wer Produkte verkauft, die diese Datenzugriffe blockieren, riskiert ab September 2026 Verkaufsverbote oder Bußgelder.
3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Die Marktrealität
Das BFSG trat zwar formal im Juni 2025 in Kraft, doch 2026 wird das erste Jahr sein, in dem die Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung flächendeckend kontrollieren. Online-Shops müssen für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sein (Bedienbarkeit ohne Maus, Screenreader-Kompatibilität, Untertitel für Videos). Händler, die die Übergangsfristen ignoriert haben, müssen 2026 mit Abmahnungen durch Verbände und Bußgeldern rechnen. Dienstleistungen im E-Commerce (der gesamte Kaufprozess) müssen barrierefrei sein; Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen, die keine Produkte, sondern nur Dienstleistungen anbieten – wobei im E-Commerce meist Produkte verkauft werden, was die Ausnahme oft irrelevant macht.
Finanzielle Compliance: E-Rechnung und Steuern
Die Digitalisierung der Buchhaltung erreicht 2026 eine kritische Übergangsphase.
E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich
Deutschland hat zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze eingeführt. Das Jahr 2026 dient als Übergangsjahr.
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- Empfang: Alle Unternehmen müssen bereits in der Lage sein, E-Rechnungen (nach Standard EN 16931, z.B. XRechnung, ZUGFeRD) zu empfangen und zu archivieren.
- Versand: Im Jahr 2026 ist es noch zulässig, Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen zu versenden (letzteres mit Zustimmung des Empfängers).
Händler sollten das Jahr 2026 jedoch nicht zum Ausruhen nutzen. Ab 2027 verschärfen sich die Regeln für große Unternehmen (>800.000 Euro Umsatz), und ab 2028 für alle. Die Umstellung der ERP-Systeme auf den automatisierten Versand strukturierter Datensätze sollte 2026 abgeschlossen werden, um Prozessbrüche zu vermeiden. Zudem müssen die Archivierungssysteme GoBD-konform für die neuen XML-basierten Formate ausgelegt sein.
Markttrends: Technologie als Antwort auf Regulierung
Jenseits der Gesetze treibt die Technologie den Markt. Interessanterweise dienen viele Technologien 2026 dazu, die regulatorischen Anforderungen überhaupt erst erfüllbar zu machen.
Agentic Commerce und KI-Kunden:
Der Trend geht zu autonomen KI-Agenten, die für den Verbraucher einkaufen. Diese „Maschinen-Kunden“ benötigen strukturierte Daten. Ein Shop, der für den Google-Bot optimiert ist, muss 2026 auch für den Einkaufs-Agenten des Kunden optimiert sein.25
Hyper-Personalisierung:
Da Third-Party-Cookies verschwinden und Datenschutzregeln strenger werden, setzen Händler auf KI-gestützte Hyper-Personalisierung basierend auf First-Party-Daten. KI generiert dynamische Preise, Produktbilder und Texte für den einzelnen Nutzer.26 Dies steht jedoch im Spannungsfeld zum AI Act (Transparenz) und dem Verbraucherschutz (Preisdiskriminierung).
Strategische Implikationen für Händler
Das Jahr 2026 ist kein Jahr für Experimente, sondern für Exekution und Compliance. Der „Wild West“-Charakter des frühen E-Commerce ist endgültig vorbei. Erfolgreiche Händler werden 2026 jene sein, die:
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- Ihre Daten beherrschen (PIM für Garantie- und Nachhaltigkeitsdaten, Compliance für E-Rechnungen).
- Ihre Lieferkette transparent machen (EUDR, CBAM, PPWR).
- Ihre Kundenkommunikation ehrlich und rechtssicher gestalten (Green Claims, Widerrufsbutton, KI-Transparenz).
Die regulatorische Dichte erzeugt Markteintrittsbarrieren. Während kleine Händler unter der Bürokratielast stöhnen, könnten professionell aufgestellte Unternehmen, die Compliance automatisieren, Marktanteile gewinnen. 2026 trennt sich die Spreu vom Weizen – nicht durch Marketing-Geniestreiche, sondern durch operative Exzellenz in einem hochregulierten Markt.
Wichtige Fristen im Überblick
| Onlinehandel 2026 | |
|---|---|
| 19. Juni 2026 | Pflicht zum Widerrufsbutton: Online-Shops müssen eine leicht zugängliche Schaltfläche für den Vertragswiderruf integrieren („One-Click-Cancel“). |
| 02. August 2026 | AI Act (Transparenz): Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme (Chatbots) und KI-generierte Inhalte tritt in Kraft. |
| 12. August 2026 | Verpackungsverordnung (PPWR): Begrenzung des Leerraums in Paketen auf maximal 50 % und neue Recycling-Design-Vorgaben gelten. |
| 12. September 2026 | Data Act: „Access by Design“-Pflicht für vernetzte Produkte. Nutzer müssen Zugriff auf ihre generierten Daten erhalten. |
| 27. September 2026 | EmpCo-Richtlinie (Green Claims): Verbot von pauschalen Umweltaussagen ohne Zertifizierung und Verbot von Werbung mit „Klimaneutralität“ durch reine Kompensation. |
| 09. Dezember 2026 | Produkthaftungsrichtlinie: Software gilt rechtlich als Produkt. Erweiterte Haftung für Datenverlust und Softwarefehler greift. |
| 31. Dezember 2026 | E-Rechnung (B2B): Ende der Übergangsfrist, in der Papierrechnungen im B2B-Bereich noch uneingeschränkt zulässig sind (für Umsätze in 2026). |