Referenzpreis Pflicht nach der Black Week: Gericht bestätigt klaren Rechtsrahmen
Die Referenzpreis Pflicht nach der Black Week bleibt bestehen. Ein aktueller Fall zeigt, dass Unternehmen auch nach großen Rabattaktionen wie der „Black Week“ an die Vorgaben des § 11 Preisangabenverordnung (PAngV) gebunden sind. Ein Gericht bestätigte jetzt einen Wettbewerbsverstoß, nachdem ein Händler den 30-Tage-Referenzpreis nicht angegeben hatte.
Relevanz der Referenzpreis Pflicht nach der Black Week
Inhaltsverzeichnis
Ein Unternehmen hatte in seinem Onlineshop Produkte für das Kinderzimmer beworben und dabei jeweils einen durchgestrichenen höheren Preis dem aktuellen Preis gegenübergestellt. Die Wettbewerbszentrale stufte dies als Preisermäßigung ein und verlangte die Angabe des niedrigsten Gesamtpreises der vergangenen 30 Tage – eine Verpflichtung, die nach § 11 PAngV für alle Preisermäßigungen gilt.
Das Unternehmen argumentierte jedoch, dass die Referenzpreis Pflicht nach der Black Week im Dezember nicht uneingeschränkt anwendbar sei. Die Verbraucherkreise wüssten, dass Preise Ende November typischerweise besonders niedrig ausfallen, weshalb sie nicht davon ausgehen würden, dass die Dezemberpreise zugleich die niedrigsten Preise der letzten 30 Tage seien. Die Wettbewerbszentrale wies diese Argumentation zurück und ging gegen die Werbung vor.
Transparente Preisangaben als Kern der PAngV
Die Preisangabenverordnung verfolgt das Ziel, Verbrauchern eine transparente und überprüfbare Grundlage für Kaufentscheidungen zu bieten. Gerade im Umfeld bekannter Rabattperioden wie der Black Week ist die Referenzpreis Pflicht nach der Black Week für die Wettbewerbszentrale von zentraler Bedeutung.
Ohne klare Referenzpreise besteht die Gefahr, dass Preisermäßigungen künstlich wirken oder auf zuvor kurzfristig angehobenen Vergleichspreisen beruhen. Die Regelung soll sicherstellen, dass Preisaktionen nicht nur optisch attraktiv erscheinen, sondern tatsächlich einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Vorteil bieten.
Gericht sieht eindeutigen Wettbewerbsverstoß
Das zuständige Gericht stützte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und stellte klar, dass die Referenzpreis Pflicht nach der Black Week uneingeschränkt gilt. Die Werbung ohne 30-Tage-Referenzpreis verstoße gegen § 11 PAngV und stelle daher einen Wettbewerbsverstoß dar. Nach dieser Einschätzung erkannte das betroffene Unternehmen den Unterlassungsanspruch an.
Das Urteil verdeutlicht, dass saisonale Rabattereignisse wie die Black Week keine Ausnahme von der gesetzlichen Transparenzpflicht darstellen. Auch wenn Verbraucher hohe Rabatte erwarten, entbindet dies Unternehmen nicht von der Pflicht, rechtskonforme und überprüfbare Preisangaben zu machen.
Warum die Referenzpreis Pflicht nach der Black Week wichtig bleibt
Die Entscheidung unterstreicht, dass klare Regelungen nötig sind, um Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Besonders in intensiven Rabattphasen besteht das Risiko, dass Preisaktionen künstlich überhöht erscheinen. Die Pflicht zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage soll dem entgegenwirken. Unternehmen müssen daher genau dokumentieren, zu welchen Preisen ihre Produkte zuletzt angeboten wurden – auch während sehr kurzer und sehr intensiver Rabattzeiträume.
Für Verbraucher schafft diese Regelung Transparenz. Für Wettbewerber bedeutet sie einen Schutz vor Anbieterpraktiken, die auf intransparenten oder künstlich veränderten Preisen beruhen. Gerade vor diesem Hintergrund erhält die Referenzpreis Pflicht nach der Black Week eine besondere Bedeutung.
Einordnung und Ausblick
Das Urteil reiht sich in eine zunehmende Zahl von Entscheidungen zu Preiswerbung und Preisangabenverordnung ein. Mit steigenden Rabattkampagnen und komplexen Preisgestaltungen steigt der regulatorische Druck. Unternehmen müssen sich auf eine weiterhin strikte Auslegung des § 11 PAngV einstellen. Auch künftige Rabattphasen wie Weihnachten, Cyber Deals oder saisonale Abverkäufe werden die Anforderungen nicht lockern.
Die Referenzpreis Pflicht nach der Black Week wird somit weiterhin ein Prüfstein für die rechtskonforme Gestaltung von Rabattaktionen bleiben. Handelsunternehmen sind gut beraten, ihre Preisdokumentation und Werbematerialien regelmäßig zu überprüfen und sauber zu dokumentieren.
Faktenbox
| Referenzpreis Pflicht nach der Black Week | |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 11 Preisangabenverordnung (PAngV) |
| Pflichtinhalt | Niedrigster Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor Preisermäßigung |
| Gerichtliche Einschätzung | Unternehmen muss Referenzpreis auch nach Rabattaktionen angeben |
| Zweck der Regelung | Transparenz für Verbraucher und Schutz vor irreführender Preiswerbung |