Konsultationen zu neuen Marktvorschriften der EU gestartet

Die Europäische Kommission hat umfassende Konsultationen zu den Produktsicherheits- und Marktvorschriften der EU gestartet. Ziel ist eine Modernisierung des bestehenden Produktrechts, um Sicherheit, Marktüberwachung und digitale Anforderungen im Binnenmarkt zukunftssicher auszurichten. Die Konsultationen laufen bis zum 4. Februar 2026, während die Verabschiedung des neuen Europäischen Produktgesetzes für das dritte Quartal 2026 geplant ist.

Konsultationen zu neuen Marktvorschriften der EU gestartet
Konsultationen zu neuen Marktvorschriften der EU gestartet

Überarbeitung des Rechtsrahmens für Marktzugang und CE-Kennzeichnung

Im Mittelpunkt der ersten Initiative steht die Reform des neuen Rechtsrahmens, der grundlegende Anforderungen an Marktzugang, CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung festlegt. Diese Strukturen bilden seit Jahren das Rückgrat der Marktvorschriften der EU, haben aber durch Digitalisierung, internationale Lieferketten und den starken Online-Handel an Komplexität gewonnen.

Die Kommission möchte insbesondere Doppelregelungen reduzieren, Abläufe vereinfachen und sektorübergreifende Kohärenz schaffen. Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Produkte nicht nur sicher, sondern auch für eine stärker kreislauforientierte und digital vernetzte Wirtschaftsweise geeignet sind.

Prüfung der Marktüberwachungsverordnung

Parallel zur Überarbeitung des Rechtsrahmens evaluiert die Kommission die Marktüberwachungsverordnung. Diese soll Behörden und Zollstellen dabei unterstützen, unsichere oder nicht konforme Produkte schnell zu identifizieren und vom Markt zu entfernen.

Im Fokus steht die Frage, ob die aktuellen Marktvorschriften der EU ausreichend durchsetzbar sind. Untersucht wird unter anderem, wie der Informationsaustausch verbessert, die Koordination zwischen Mitgliedstaaten gestärkt und die Kontrolle von Importen aus Drittstaaten effizienter gestaltet werden kann. Auch digitale Instrumente der Marktüberwachung werden berücksichtigt, da sie bei wachsendem Online-Handel zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Warum die Reform für Unternehmen und Verbraucher wichtig ist

Täglich gelangen Millionen Produkte – von Spielzeug über Haushaltsgeräte bis hin zu medizinischen Geräten und Maschinen – in den EU-Binnenmarkt. Die bestehenden Marktvorschriften bieten seit Jahrzehnten ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz, symbolisiert durch die CE-Kennzeichnung.

Doch digitale Geschäftsmodelle, der zunehmende Handel auf Plattformen, smarte Produkte und der Anstieg generalüberholter Waren stellen neue Herausforderungen dar. Die Reformen sollen gewährleisten, dass die Marktvorschriften der EU weiterhin einheitliche Standards bieten, die sowohl Innovation ermöglichen als auch Sicherheit gewährleisten.

Für Unternehmen könnten folgende Aspekte relevant werden:

• vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren,
• strengere Verantwortung für Online-Marktplätze,
• klare Regeln für digitale Produktpässe,
• neue Vorgaben für Rückverfolgbarkeit in globalen Lieferketten.

Für Verbraucher geht es vor allem um transparente Informationen, verlässliche Sicherheitsstandards und eine effektive Marktüberwachung.

Zeitlicher Ablauf der Konsultationen

Alle Interessenträger können bis zum 4. Februar 2026 ihre Einschätzungen online einreichen. Die Kommission wird daraufhin die Beiträge auswerten und auf dieser Grundlage einen Gesetzgebungsvorschlag erarbeiten.

Die endgültige Fassung des neuen Regelwerks zu den Marktvorschriften der EU soll im dritten Quartal 2026 vorgestellt werden und anschließend ein harmonisiertes, modernisiertes System für alle Mitgliedstaaten schaffen.

Zukunft der Marktvorschriften der EU

Die geplanten Anpassungen gehören zu den wichtigsten Modernisierungsschritten im europäischen Produktrecht seit vielen Jahren. Entscheidend wird sein, wie die neuen Marktvorschriften Innovation, Sicherheit und Nachhaltigkeit miteinander verbinden.

Angesichts der wachsenden Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle dürfte die Reform weitreichende Folgen für Hersteller, Händler, Importeure und Online-Plattformen haben. Die Ergebnisse der Konsultationen werden daher maßgeblich bestimmen, wie die Marktvorschriften der EU künftig ausgestaltet und durchgesetzt werden.

Faktenbox

Wichtige Fakten zu den Marktvorschriften der EU
KonsultationsfristBis 4. Februar 2026
Geplante VerabschiedungDrittes Quartal 2026
KernbereicheMarktzugang, CE-Kennzeichnung, Marktüberwachung
Betroffene SektorenElektronik, Spielzeug, Maschinen, Medizintechnik, E-Commerce
HauptzieleModernisierung, Sicherheit, digitale und kreislauforientierte Tauglichkeit