OS-Plattform ist abgeschaltet: EU beendet Streitbeilegungsportal – Informationspflicht weiter erforderlich

Die OS-Plattform ist abgeschaltet. Seit dem 20. Juli 2025 ist das Portal zur Online-Streitbeilegung nicht mehr erreichbar. Grundlage dafür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, mit der die frühere Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufgehoben wurde. Die Europäische Union hat damit die rechtliche Grundlage für das Angebot zurückgezogen. Für Onlinehändler entfällt damit die bisher verpflichtende Angabe eines Links zur Plattform auf ihren Internetseiten.

OS-Plattform ist abgeschaltet: EU beendet Streitbeilegungsportal
OS-Plattform ist abgeschaltet: EU beendet Streitbeilegungsportal

Nutzung war gering: OS-Plattform ist abgeschaltet wegen fehlender Nachfrage

Die Entscheidung zur Abschaltung basiert auf der sehr geringen Inanspruchnahme des Dienstes durch Verbraucher. Laut EU-Kommission wurde die Plattform jährlich in lediglich rund 200 Fällen genutzt. Angesichts von Millionen grenzüberschreitender Online-Geschäfte innerhalb der EU war dieser Wert enttäuschend gering.

Die Plattform sollte ursprünglich als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Onlinehandel dienen. Die Praxis zeigte jedoch, dass Verbraucher andere Wege bevorzugten – etwa direkte Kontaktaufnahme mit Händlern oder nationale Schlichtungsstellen. Entsprechend hat die Kommission entschieden: Die OS-Plattform ist abgeschaltet, weil der Aufwand ihren Nutzen bei Weitem überstieg.

Link-Pflicht entfällt: Unternehmen müssen Webauftritte anpassen

Mit dem Wegfall der OS-Plattform entfällt auch die bisher geltende Verpflichtung, in Impressum, AGB oder Bestellbestätigungen auf das Portal zu verlinken. Onlinehändler können entsprechende Hinweise entfernen. Auch automatisierte E-Mail-Vorlagen und Rechtstexte sollten entsprechend angepasst werden.

Da die OS-Plattform abgeschaltet ist, stellt die Beibehaltung veralteter Links ein unnötiges Risiko dar. Fehlerhafte Verlinkungen oder Hinweise auf nicht mehr existente Plattformen können Abmahnungen nach sich ziehen.

VSBG bleibt gültig: Informationspflicht weiter erforderlich

Trotz der Abschaltung bleibt § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft. Unternehmen müssen weiterhin klarstellen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.

Bei einer entsprechenden Verpflichtung oder freiwilligen Teilnahme ist auch die zuständige Stelle zu benennen. Die Abschaltung der OS-Plattform hat auf diese Regelung keinen Einfluss.

OS-Plattform ist abgeschaltet
OS-Plattform ist abgeschaltet

OS-Plattform ist abgeschaltet: Was Onlinehändler jetzt angeben müssen

Onlinehändler müssen die Informationspflicht nach § 36 VSBG nun wie folgt konkret umsetzen:

  1. Impressum und Rechtstexte anpassen
    Ersetzen Sie in Ihrem Impressum oder auf der Seite „Streitbeilegung“ alle Hinweise auf die OS-Plattform durch einen aktuellen VSBG-Hinweis. Formulieren Sie beispielsweise so:

    „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

  2. Angabe zur Schlichtungsstelle ergänzen (sofern freiwillig oder gesetzlich erforderlich)
    Wenn Sie sich freiwillig der Schlichtung anschließen oder aufgrund spezieller Branchenregelungen teilnehmen müssen, nennen Sie die zuständige Stelle mit Name, Adresse und Internetadresse. Beispiel:

    „Streitbeilegung: Die Europäische Verbraucher­zentrale e. V., Postfach 24 580, 28020 Bremen, www.evz.de.“

  3. AGB und Bestellbestätigungen aktualisieren
    Prüfen Sie, ob Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder E-Mails im Kaufprozess noch auf die OS-Plattform verweisen. Entfernen Sie dort alle Verweise und fügen Sie gegebenenfalls Ihren VSBG-Hinweis in leicht verständlicher Form ein, z. B.:

    „Bei Streitigkeiten können Sie sich an die oben genannte Verbraucherschlichtungsstelle wenden.“

  4. Website-Footer und E-Mail-Templates prüfen
    Viele Shops haben VSBG-Hinweise auch im Footer oder in automatisierten E-Mails hinterlegt. Suchen Sie in Ihren Templates nach Begriffen wie „OS-Plattform“, „Online-Streitbeilegung“ oder „OS-Link“ und passen Sie die Texte wie unter Punkt 1 und 2 beschrieben an.
  5. Dokumentation und Versionierung
    Legen Sie eine Dokumentation Ihrer Rechtstexte an (z. B. in einem internen Änderungs-Log), damit Sie im Falle von Abmahnungen oder Prüfungen belegen können, wann und wie Sie die OS-Hinweise entfernt und VSBG-Texte eingefügt haben.
  6. Regelmäßige Überprüfung etablieren
    Etablieren Sie einen Prozess (z. B. halbjährlich), um Ihre Rechtstexte und Templates zu prüfen und bei gesetzlichen Änderungen erneut anzupassen. So vermeiden Sie veraltete Hinweise und bleiben stets compliant.

Mit diesen Schritten stellen Sie sicher, dass Ihre Website rechtlich auf dem aktuellen Stand ist und die Informationspflicht des VSBG korrekt erfüllt wird.

Einschätzungen aus der Branche

Die Meldung, dass die OS-Plattform abgeschaltet ist, wurde von vielen Marktteilnehmern mit Erleichterung aufgenommen. Die verpflichtende Verlinkung galt seit Jahren als bürokratische Belastung mit kaum praktischem Nutzen. Händlerverbände und Kanzleien sehen in der Abschaffung einen Schritt zu mehr Rechtssicherheit und einer Entlastung kleinerer Anbieter.

Allerdings wird auch betont, dass die außergerichtliche Streitbeilegung weiterhin ein wichtiges Instrument zur Konfliktlösung im E-Commerce bleibt – nun allerdings in nationaler Verantwortung.

Keine Nachfolgeplattform geplant

Nach aktuellem Stand plant die EU keine neue zentrale Plattform zur Streitbeilegung. Stattdessen sollen nationale Verfahren stärker unterstützt und transparenter gestaltet werden. Die Kommission ruft Mitgliedstaaten dazu auf, bestehende Strukturen zu verbessern und Verbraucher besser über ihre Rechte aufzuklären.

Fest steht: Die OS-Plattform ist abgeschaltet, aber alternative Streitbeilegungsverfahren bleiben relevant. Unternehmen sollten ihre Pflichtinformationen regelmäßig überprüfen und die Entwicklungen im Auge behalten.