EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur: Akteure sehen hohe Hürden
Bis spätestens 31. Juli 2026 muss die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, Elektroabfälle zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Doch eine aktuelle Studie des IFH KÖLN zeigt: Die praktische Umsetzung des Rechts auf Reparatur dürfte mit erheblichen Herausforderungen verbunden sein – vor allem für Fachhandel und Hersteller.
Geringe Bekanntheit in der Bevölkerung
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Obwohl das Recht auf Reparatur Verbraucher stärken soll, ist es bislang wenig bekannt. Nur 44 Prozent der befragten Verbraucher hatten davon überhaupt gehört – und von diesen wusste lediglich ein Drittel, worum es inhaltlich geht. Deutlich informierter zeigen sich Hersteller (95 Prozent) und Fachhändler (98 Prozent), wobei vor allem die Hersteller mit 95 Prozent auch detailliert über die Vorgaben der Richtlinie informiert sind. Das zeigt: Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Informationskampagnen essenziell.
Fachhandel und Industrie befürchten Mehraufwand
Grundsätzlich erkennen Händler und Hersteller die Chance, durch das Recht auf Reparatur den Kundenkontakt zu intensivieren und das Serviceangebot auszubauen. Gleichzeitig sehen jedoch viele Akteure die zusätzlichen Anforderungen kritisch: Die in der Richtlinie vorgesehene verlängerte Gewährleistung nach einer Reparatur wird von 70 Prozent der Fachhändler und 63 Prozent der Hersteller als problematisch bewertet. Auch die engere Zusammenarbeit mit Reparaturpartnern bereitet Sorgen – etwa wegen personeller Engpässe und zusätzlicher Abstimmungsprozesse.
Reparaturvolumen steigt – aber Personal fehlt
Laut Studie rechnen mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen mit einem Anstieg des Reparaturvolumens. Gleichzeitig sehen sich viele jedoch nicht in der Lage, diesen Mehraufwand zu stemmen. So geben 74 Prozent der Fachhändler und 40 Prozent der Hersteller an, nicht über ausreichend Ressourcen zu verfügen. Die zentrale Herausforderung: der Fachkräftemangel. Branchenvertreter fordern daher gezielte politische Maßnahmen zur Förderung von Ausbildung und Qualifizierung im Reparatursektor.
Steigende Reparaturkosten befürchtet
Ein weiteres Ergebnis der Studie: Sowohl Fachhandel als auch Industrie erwarten höhere Kosten für Reparaturen. Die Ursachen sind vielfältig. Fachhändler nennen unter anderem steigende Ersatzteilpreise, höheren Personalaufwand und Lagerkosten. Hersteller betonen insbesondere die laufenden Kosten für Lagerhaltung und Bereitstellung von Ersatzteilen. Damit könnte die Richtlinie unbeabsichtigt zu höheren Preisen führen – und somit das Ziel der Ressourcenschonung konterkarieren.
Bedarf an politischer Unterstützung
Die Ergebnisse der IFH-Studie legen nahe, dass das Recht auf Reparatur zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ist, aber ohne begleitende Maßnahmen ins Leere laufen könnte. Um die Ziele der Richtlinie zu erreichen, müssen Informationsdefizite bei Verbrauchern abgebaut und die strukturellen Rahmenbedingungen für Handel und Industrie verbessert werden. Dazu zählen einheitliche Regelungen, Fördermaßnahmen für Aus- und Weiterbildung sowie Anreize für bezahlbare Reparaturangebote.
Die vollständige Studie „Das Recht auf Reparatur: Anspruch, Umsetzung und Wirkung aus Perspektive der wichtigsten Akteure“ steht online zur Verfügung.
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