Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags: Mit welchen Neuerungen ist zu rechnen?

2026 steht die Evaluierung des seit 2021 gültigen Glücksspielstaatsvertrags auf der Agenda. Experten aus Politik, von Spielerverbänden, Glücksspielbehörden und vielen weiteren Interessensgruppen finden zusammen, um sich über die bisherige Form des GlüStV zu unterhalten und mögliche Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Seit 2021 ist klar geworden, dass die jetzige Fassung des Staatsvertrags nicht alle Probleme auf einen Schlag beseitigen konnte. Wo noch Nachbesserungsbedarf besteht, wird nachfolgend genauer beleuchtet.

Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags: Mit welchen Neuerungen ist zu rechnen?
Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags: Mit welchen Neuerungen ist zu rechnen?

Schwarzmarkt nicht so stark eingedämmt wie erwartet

Einer der Hauptgründe für den Erlass des Glücksspielstaatsvertrags war die Eindämmung des Schwarzmarkts und die Kanalisierung in den legalen Bereich. Über die diesbezüglich einzuhaltenden Casino Gesetze wurde lang und breit debattiert, bis schließlich der GlüStV in seiner heutigen Version stand.

Allerdings zeigte sich im Lauf der Zeit, dass die Eindämmung des Schwarzmarkts nicht so funktioniert, wie gehofft. So belegte eine Studie aus Leipzig, dass der Anteil am illegalen Markt sogar gestiegen, statt gesunken sei.

Ist der Glücksspielstaatsvertrag schuld am Wachstum des Schwarzmarkts?

Ein Schwarzmarktangebot ist nur so gut, wie die Nachfrage hoch ist. Wenn also trotz legalem deutschen Angebot noch immer viele deutsche Spieler den Schwarzmarkt bevorzugen, hat das Gründe. Experten sehen unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit des aktuellen Angebots als Grund für die horrende Schwarzmarktnutzung.

Deutschland verbietet Tischspiele fast vollständig, setzt auf harte Einsatz- und Einzahlungsgrenzen und braucht lange, bis überhaupt Lizenzen vergeben werden.

Dementgegen steht ein Angebot mit Lizenzen aus dem Ausland, das nicht nur cleveres Marketing betreibt, sondern gezielt Spieler aus Deutschland abwirbt. Es reicht hierfür oft schon aus, dass Spiele wie Blackjack und Roulette nicht verboten sind. Die GGL genehmigt keine Glücksspielangebote mit Tischspielen, genau jene sind bei Spielern aber gefragt.

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Sonderregelung auf Landesebene wühlt die Branche auf

Dass das Verbot von Tischspielen ein Problem darstellt, haben auch vereinzelte Bundesländer mittlerweile erkannt. Man muss sich heute nicht mehr nur fragen, ob die Zukunft des Onlinehandels in Gefahr ist, sondern auch, wie es um die Glücksspielbranche bestellt ist.

Das haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern bereits getan und sind einen Sonderweg eingeschlagen. In Schleswig-Holstein wurden auf Landesebene nun erstmals vier Lizenzen für Casinospiele vergeben. Das ist mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags vereinbar, hier ist festgehalten, dass landbasierte Regelungen möglich sind.

Bayern wählt den zweiten erlaubten Weg und führt die verbotenen Glücksspiele (Roulette, Blackjack, Baccarat und andere Tischspiele) selbstständig durch. Verantwortlich sind die Spielbanken Bayern, die ihr Angebot nun auch online unterbreiten.

Da diese Optionen nur für Spieler aus dem jeweiligen Bundesland erlaubt sind, wühlt diese Regelung die Branche auf.

Evaluierung dürfte Tischspiele auf der Agenda haben

Nicht zuletzt der Sonderweg dürfte dazu führen, dass im Rahmen der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags über das Thema Tischspiele gesprochen wird. Wenn zu strenge Rahmenbedingungen mit verantwortlich für die Tendenz zum Schwarzmarkt sind, muss daran gearbeitet werden. Anstatt zu verbieten sind Konzepte für mehr Sicherheit angebracht.

Das Ziel wird auch mit der 2028 erwarteten Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags sein, Spieler zuverlässig zu schützen. Ob dafür die jetzige Verbotspolitik aufrecht erhalten wird, ist fraglich. Scheinbar haben schon mehrere Stellen erkannt, dass eine Überregulierung die angestrebten Ziele empfindlich stören kann.